verwertungsnachweis...bzw.bemühungen

  • hallo..


    weiss nicht ob ich mich wiederhole.aber ich muss das einfach nochmal wissen.
    was gilt bei der arge als verwertungsbemühung bzw. verwertungsnachweis?


    wenn man z.b. eine wohnung zur vermietung inseriert,sich bisher aber noch keine mieter gefunden haben?


    kurzfassung:
    eigenheim mit 2 wohnungen(doppelhaushälfte mit einliegerw.)=arge rechnet mit 105m² wohnfläche für 5 personen=arge denkt elw ist nicht selbst genutzt,was widerlegt wurde,sie aber das ignorieren=daher vermögen was (angeblich)brachliegt=verwertungsnachweis bringen.


    danke
    lg kathy