Wohnung aufgeben weil unter 25?

  • hallo,


    meine Situation:


    ich bin aus meinem Elternhaus ausgezogen da ich einen Job in einem anderen Bundesland erhalten habe. Ich bin 20, ohne Ausbildung. Jetzt ist mein Vertrag ausgelaufen. Arbeitslosengeld 1 kann ich nicht bekommen, da ich keine 12 Monate gearbeitet habe in den letzten 2 Jahren. Möchte nun Alg 2 beantragen


    1. Frage: Muss ich nun wieder zu meinen Eltern ziehen oder können mir die Kosten für die Miete gezahlt werden?


    Ich habe in den letzten Monaten einen geringen Mietzuschuss erhalten. Für den Antrag musste ich die Abrechnungen der letzten zwei Monate vorzeigen. In den Folgemonaten habe ich aber viel mehr verdient als am Anfang.


    2.Frage: Hätte ich dies dem Wohngeldamt mitteilen müssen? Kann es nun sein, dass ich mich damit strafbar gemacht habe?

  • wenn dein vertrag befristet war, dann war deine hilfebedürftigkeit absehbar (und so interpretier ich deinen post). man wird zunächst versuchen, dich zu deinen eltern zurückzupacken. evtl. kannst du hier im einzelfall die miete bekommen. ich würd sagen, das hängt am sachbearbeiter, aber die chancen stehen schlecht.


    JA, das hättest du dem amt mitteilen müssen. eventuell legt dir das der sachbearbeiter als betrug aus, wenn er von selber drauf kommt. wenn nicht is gut, wenn du jetzt die unterlagen einreichst, könnte eine rückforderung auf dich zukommen aber normalerweise kein strafverfahren..........