Selbständig ab 15.11.2008---> Kein Geld mehr ab 1.11.2008

  • Hallo zusammen,
    ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu hier bin.
    Ich heiße Funny, bin 25 Jahre und komme mit meinem Mann und meiner Tochter aus dem schönen Thüringer Wald.


    So jetzt zu meinem Problem.


    Wir haben im Januar 2008 ALG ll beantragen müssen.
    Leider hatten wir das Glück Mieter zu haben die es nicht für nötig gehalten haben Miete oder gar Nebenkosten zu zahlen. Die Klage kostete uns 22.000 €, die Firma meines Mannes und unser Haus.
    Nun haben wir uns nach dem ganzen Streß wieder gefangen und können oder müsssen von vorm anfangen.


    Am 10.10.2008 teilte ich der ARGE Meiningen mit das ich mich Selbständig mache, zum 15.11.2008.
    Diesa gab mir eine ganze Reihe von Anträgen mit und diese sollte ich am 3.11. abgeben. ( Dies ist erst morgen!)


    Am Freitag habe ich ein Schreiben bekommen, in diesem stand das meine Zahlungen eingestellt wurden da ich ja ab 15.11. einen ei´genen Betrieb leite und dafür sogar schon einen Angestellten habe. Nun will man prüfen ob ich überhaupt "Hilfebedürftig" war.


    Nach einem Anruf meiner Anwältin ( die die Dramen schon seid Januar mit uns macht) sagte man ihr wir hätten unser Haus auch schon früher mit mehr Gewinn verkaufen können.


    Natürlich nicht, wer kauft schon ein Haus mit Mietern die nicht zahlen???


    Nun ja, jetzt ist meine Frage: Kann ich das Geld einklagen? Vielleicht sogar mit Zinsen? und wer kommt jetzt für die schon entstanden Schäden meiner Firma auf? ( Die Versicherung konnte nicht bezahlt werden und der Beitrag für IHK/ HWK, beide3 kündigten mir sofort)


    Meine Anwältin macht leider nur Arbeitsrecht, das hilft nicht sehr viel da ich dieses selber studiert habe.


    Leider läst sich auch nur schwer ein Anwalt finden der bereit ist die ARGE zu verklagen.
    Ich habe auch schon einen Brief ans TV geschrieben und hoffe das sich in der öffentlichkeit etwas bewegt.


    Hat hier jemand solche Erfahrungen und weiß evtl. einen Tip?


    Viele Grüße Funny

  • also du hast ab 15.11. gemeldet, dass du selbständig wirst. das standardverfahren sagt, dass dann deine leistungen storniert werden (um überzahlungen zu verhindern) und du unterlagen vorlegen musst, ob du noch hilfebedürftig bist. das wird dann geprüft.


    wenn du ein haus hast, in dem sogar vermietet ist, dürfte das vermögen sein und muss, wenns ned unter die angemessenheit fällt (was ich bei vermietung stark bezweifle), verkauft werden. das wird als einkommen auf die leistung angerechnet. bei der summe, die ein hausverkauf bringt fällt i.d.R. die hilfebedürftigkeit weg. gegen die bescheide kannst erstmal widerspruch einlegen (rechtsfolgenbelehrung lesen!). wenn darüber entschieden ist, ab zum sozialgericht. wobei ich bei eigentum an einem haus kaum nen weg seh, dass da hilfebedürftigkeit vorliegt...........


    übrigens gibt es sehr viele anwälte für sozialrecht. telefonbuch hilft..........