Brauche Dringend Hilfe Und Bin Schwanger

  • BRAUCHE DRINGEND RAT UND HILFE


    hallo... hoffe mir kann jemand weiter helfen.
    ich bin in der 12. woche schwanger und wohne bei meinem freund. er wohnt bei seinem vater im haus und ihm gehört die ganze obere etage, ohne bad oder küche.
    da nun ein kind unterwegs ist will ich ausziehen, ob mit oder ohne freund ist noch nicht geklärt. unsere "wohnung" ist in einem einwandfreien zustand, nur der rest vom grundstück und der bereich vom schwiegervater ist verwahrlost. es ist unzumutbar hier ein kind großzuziehen, selbst wenn es nur bei uns in der wohnung lebt. der schwiegervater hat auch kein interesse daran was zu ändern und ich fühle mich mittlerweile hier nicht mehr wohl.
    nun suche ich eine wohnung und habe keinerlei möbel oder so. meine frage ist nun, wie ich vor gehen muss. welches amt, was muss ich beantragen, was bekomm ich überhaupt usw. ....
    ob mein freund mit zieht weiß ich noch nicht, da er oft sagte er bleibt, da ihm die obere etage gehört. bitte helft mir, habe absolut keine ahnung. bin noch unter 25...


    vielen dank schon im voraus........

  • hallo amy20. du musst dir vom amt bestätiegen lassen das es unzumutbar ist in deiner jetziegen situaton und umgebung ein kind groß zu ziehen. deinen angaben zufolge wird dir das amt auch zustimmen. gehe ggbf. auch zum arzt und lasse dir bestätiegen das deine momentane situation dir und deinem ungeborenen kind schadet. ich würde dir auch empfehlen das du fotos von den verwahrlosten zuständen deines schwiegervaters machst und die beim besuch des amtes vorlegst. ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. kopf hoch.....:) ;)

  • du musst zum sozialamt bzw. ARGE. evtl. würde es auch in betracht kommen zum jugendamt zu gehen da du ja noch unter 25 bist. hier bei uns in lübeck gibt es ein sogenanntes "SOS Center" wo hartz 4 empfänger hilfe bekommen wenn sie nicht wissen was sie tun sollen. gibt es bei euch auch irgendeine hartz 4 beratungs/hilfe stelle? darf ich frage wo du wohnst? dann könnte ich dir eine anlaufstelle nennen.

  • weiß nicht ob es sowas bei uns gibt. wohne im saalekreis in sachsen anhalt.
    nein hatte noch keinen eigenen haushalt, bin erst letztes jahr bei meinen eltern ausgezogen.


    guten morgen. gibt es für dich evtl. die möglichkeit, bis du 25 bist, bei deinen eltern zu leben? ansonsten gehe zu ARGE. suche dir eine geeignete wohnung. mache dich vorher bei der ARGE schlau wie groß die wohnung sein darf und was sie kosten darf. da du ja bald dein kind erwartest ist das mit der größe der wohnung sicherlich anders geregelt. da du ja noch nie eine eigene wohnung hattest steht dir eine ersaustattung vom amt zu. mache eine liste wo alles draufsteht was man so für einen eigene wohnung braucht. möbel, lampen, vorhänge, töpfe, geschirr einfach alles was du brauchst. das steht dir zu. auch eine babyaustattung sollktest du beantrgen, steht dir ebenfalls zu. aber als erstes musst du dir eine wohnung selber suchen und mit dem noch nicht unterschriebenen mietvertrag dann zur ARGE und die kosten für die wohnung beantragen. gibt es bei euch z.B. einen Caritasverband oder Diakonie? dort kannst du auch hin und dir hilfe holen.

  • weiß nicht ob es sowas bei uns gibt. wohne im saalekreis in sachsen anhalt.
    nein hatte noch keinen eigenen haushalt, bin erst letztes jahr bei meinen eltern ausgezogen.


    hallo amy,


    versuch doch mal über diesen link, dein glück..


    http://www.saalekreis.de/index.php?id=104011000080


    hier die caritasseite:
    http://caritas.de/4312.asp


    grüßle BineNRW

  • Sorry das ich mich einmische!


    Ihr seit alle auf dem Holzweg! Das ganze unter 25 Jahre gequatsche ist überflüssig!


    Der Grund ist: "Schwangerschaft"


    Damit und schon vor der Geburt des Kindes oder mehrerer bildet die Mutter dann ob nun mit oder ohne Vater eine eigene Bedarfsgemeinschaft!


    Dem Zufolge stellt sich die Frage nach Auszug und eigener BG nicht auch wenn besagte Person unter 25 ist!


    Und wenn Du liebe Amy 20 aus der jetzigen Wohnung ausziehen möchtest brauchst Du auch nicht das Jugendamt zur Unterstützung!


    Erklär auf der ARGE das Du Dich von Deinem Freund trennst weil die Mietumstände bei dem Schwiegervater das Wohl Deines Kindes aus Deiner Sicht so sehr beeinträchtigen das Du selbst Deinen gegenwärtigen Lebensgefährten dafür verlassen würdest.


    Dir steht Erstauststattung zu und bereits jetzt Geld für Anschaffungen von Umstandsmode und Babykleidung.


    Da Du selbst vermutlich über keinerlei Einkommen verfügst oder über soviel Mittel das der ALG II Bezug von Leistungen auszuschließen ist, wird man Dich fragen wer der Kindesvater ist um die erbrachten Leistungen von seiner Seite zurück zu holen.


    Dann muss Dein Noch-Lebenspartner mit Forderungen zum Kindfesunterhalt und eventuell soagr zu Deiner Person rechnen. Zieht Ihr zusammen aus könnte es sein das kein ALG II Anspruch besteht ( ich möchte diese Aussage aber nicht dazu gewertet wissen wie man am Besten Leistungen erschleicht, weil der Lebenspartner letztlich inoffiziell doch mitzieht) ich denke das aber die zugebilligte Wohnungsgröße in der Regel dann zumindest ein kleines Kriterium gegen diese Praktik darstellt.


    Du brauchst also weder Caritas oder Jugendamt, sondern im Grunde nur den Mut auf der ARGE vorzusprechen!


    Möglich wäre ja auch das sich der Lebenspartner besinnt und daraus dann später eine Familie erwächst, niemand, auch nicht die ARGE darf diesen Umstand als Vorsatz anprangern, selbst wenn man so denken würde.


    Die Gedanken sind bekanntlich frei!


    Gruß und viel Erfolg!