Neu und unerfahren

  • Hallo liebe Forumsmitglieder.


    ich bin neu hier und stelle mich kurz vor.
    Ich bin 31 Jahre alt und seit dem 1.10.2008 arbeitsuchend gemeldet. Vorher war 19 Monate in Teilzeit beschäftigt und habe zusätlich ALG 2 bekommen( Sicherung zum Lebensunterhalt, Miete). Seit dem 09.10.2008 bin ich freiberuflich als Promoterin angemeldet, sprich ich habe einen Gewerbeschein mit dem ich nebenberuflich selbstständig bin.
    Heute habe ich nun vom AA erfahren, dass ich einen Anspruch von 215, 70 monatlich habe. Das reicht natürlich nicht zum leben und deshalb bekomme ich zusätzlich noch ALG 2.( Bedarf wird noch errechnet)
    Jetzt zu meinen Fragen.
    1. Habe ich Anspruch auf Eingliederungszuschuss?
    2. Wenn ja, wie lange und wie hoch ist dieser in der Regel?
    3. Ich ziehe zum 01. 12. 2008 um( anderer Landkreis), was muss ich beachten wenn ich bei dem neuen zuständigen Träger einen Neuantrag auf Sicherung zum Lebensunterhalt stelle und Eingliederungszuschuss beantrage?
    4.Muss ich mich freiwillig weiter kranken versichern, wenn ich ALG 2 beziehe?
    5. Was darf ich mir dazu verdienen ohne Abzüge von ALG2 zu haben?


    Ich danke euch jetzt schon für die Antworten.
    MfG
    Angiemue

  • Hallo Angiemue!


    All Deine Fragen beantworten sich aus den Grundlagen des ALG II!


    Eingliederungszuschuss für was ? Für Deine Selbstständigekeit?


    Als Angestellte(r) stünde Dir soetwas zu - aber "Kann-Bestimmung"


    Förderungshöhe für ALG II in die Selbstständigkeit - max. 3000€ außerdem positive Beurteilung durch IHK oder HWK, Manmal wird auch ein Existengründungsseminar-Besuch vorausgesetzt, Achtung mögliche VERDIENSTPROGNOSE fließt in die Berechnung von ALG II Leistungen ein, auch wenn diese dann real nicht eintreten - also gelinde gesagt "Scheisse" wenn Du mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hast, die es zudem fasst immer gibt! Dann kannste meist gleich schon wieder den Job an den Nagel hängen.


    Wer sich das ausgedacht hat ist ein Betriebswirtschaftlicher Vollidiot gewesen, denn als ALG II Empfänger ohne Bank im Rücken biste mit 3000€ und den staatlichen Verpflichtungen pleite bevor Du angefangen hast!


    Mich interessiert wie dei ALG II Gesetze "Nebenberuflich Selbstständig" interpretieren, ich denke sicherlich nicht Hauptberuflich ALG II Empfänger.


    Biste bei ALG II Selbstständig dann kannste erst mal mit einem Kredit zur Eigenversorgung beitragen also bekommste kein ALGII und dann bist Du auch kein ALG II Empfänger, so einfach ist das und brauchste dann doch ALG II musste die Selbstständigkeit meistens beenden um Leistungen beantragen zu können!


    Zusatzblatt 2.2 Einkommensbescheinigung


    Bis 100 € frei darüber nur anteilige %! Rest fliesst ins Staatssäckl.


    ALG II im Grunde Krankenversichert!


    Gruß