ist ein HartzIV Empfänger erpressbar?!?!?

  • Sehr geehrtes Forum,
    letzte Woche habe ich eine Maßnahme begonnen, die mir von der Stadt Schweinfurt auferlegt wurde.
    Übrigens kommt in der Eingliederungsvereinbarung sehr oft der Satz vor:....verpflichtet sich!
    Da ich diese Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe, bin ich auch in einer Schule erschienen, die mir vorgeschrieben wurde. In dieser Maßnahme sitzen Menschen, die diese schon zweimal gemacht haben.Der Vermittlungserfolg liegt anscheinend nach dieser relativ nedrig.In der Meinung, diese Maßnahme wäre für mich und meinen erlernten Beruf von Vorteil habe ich fast einen ganzen Schultag hinter mich gebracht.Nun mußte ich erkennen, daß diese Schulzeit für mich verlorene Zeit sein würde und ich somit unmißverständlich erklärte, ich würde diese Schule nicht mehr besuchen.Dies teilte ich am gleichen Tag meiner Fallmanagerin mit.Auch war mir vollkommen klar, daß ich mit sogenannten Sanktionen zu rechnen hätte, wenn ich nicht wieder in dieser Schule erscheine würde.Nun sagte mir meine Fallmanagerin, ich sei hier nicht in einem "Wunschkonzert".Auf deutsch:ich muß das tun was sie von mir verlangt.Auf meine Argumentation daß ich willens bin zu arbeiten und sei es Laub zu fegen,da dies ja in meinen Beruf fällt, kam diese Antwort mit dem Wunschkonzert.Nun habe ich eine Anhörung vor mir und frage mich:was habe ich falsches gemacht?
    Ich habe mir erfolgreich eine Wohnung gesucht, in die ich am 1.12. einziehen kann.
    Ich habe wahrscheinlich ab dem 1.12. einen Arbeitsplatz
    Woher nimmt sich die ARGE das Recht, mich mit den Sanktionen zu erpressen, indem meine Fallmanagerin mir sagt: Wenn ich nicht tue was sie "unsinnig" von mir verlangt, bekomme ich eine Kürzung, welche zur Folge hätte, daß ich meine Wohnung und den Arbeitsplatz vergessen könnte.

  • hallo thomas....natürlich ist ein hartz 4 empfänger nicht erpressbar, aber du hast nunmal eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben und dich damit VERPLICHTET diese maßnahme zu machen. dort steht auch ganz genau drin, das, wenn du die maßnahme ohne wichtiegen grund abbrechen solltest, mit sanktionen zu rechnen hast. dagegen kannst du leider nichts machen.