Heizkostennachzahlung

  • Hallo,ich stelle hier eine Frage stellvertretend für meine Tochter.Sie wohnt mit meiner kleinen Enkelin und Ihrem Freund zusammen.Da die Energiekosten ja enorm gestiegen sind habe ich schon mit Bange auf die Heizkostenabrechnung von meiner Tochter gewartet.Sie sollen ca. 180 Euro nachzahlen.Meine Tochter meint es ist zwecklos die Arge zu fragen wegen der Nachzahlung,die übernehmen die sowieso nicht.Sie meint 60 Euro ist im Regelsatz enthalten,damit müßte man,lt.Arge,auskommen.Ansonsten hat man Pech gehabt und muß sehen wie man die Kosten bezahlt.Ist es wirklich so?Würde mich sehr über eine Antwort freuen und sag schon mal vielen Dank

  • Hallo,ich stelle hier eine Frage stellvertretend für meine Tochter.Sie wohnt mit meiner kleinen Enkelin und Ihrem Freund zusammen.Da die Energiekosten ja enorm gestiegen sind habe ich schon mit Bange auf die Heizkostenabrechnung von meiner Tochter gewartet.Sie sollen ca. 180 Euro nachzahlen.Meine Tochter meint es ist zwecklos die Arge zu fragen wegen der Nachzahlung,die übernehmen die sowieso nicht.Sie meint 60 Euro ist im Regelsatz enthalten,damit müßte man,lt.Arge,auskommen.Ansonsten hat man Pech gehabt und muß sehen wie man die Kosten bezahlt.Ist es wirklich so?Würde mich sehr über eine Antwort freuen und sag schon mal vielen Dank


    hallo!


    nöö, dass was deine tochter vermutet, stimmt so nicht.
    in der regelleistung sind die stromkosten enthalten, aber NICHT die heizkosten (hk)!
    falls deine tochter mit strom heizt, hat sie anspruch auf übernahme der kosten nach der richtlinie "heizen mit strom".
    falls deine tochter auf andere art (also nicht mit strom) heizt, wird die hk-abrechnung geprüft und in der regel übernommen.
    die überprüfung läuft auf folgende punkte hinaus:


    - wie groß ist die wohnung (weil es hk-obergrenzen gibt, in der regel 1,3 € pro m², also z.b. bei 50m² = 65,-€ im monat) & wie hoch waren die vorauszahlungen?


    sollte deine tochter also eine reine hk-rechnung erhalten haben, von (um im beispiel zu bleiben) 780,- € und sollten monatlich 50,- € (=600,-€ im jahr) an hk vorausgezahlt worden sein, würde die rechnung komplett übernommen werden müssen.


    falls in der rechnung deiner tochter auch warmwasser(=ww)kosten enthalten sind, sähe die rechnung wieder anders aus. denn die kosten für "ww-bereitung" sind sehr wohl (vielleicht meinte deine tochter das?) in der regelleistung enthalten...


    vg!

  • hallo,ja,die Warmwasserkosten sind da mit ingegriffen,wie sieht es denn da aus?


    hallo!


    wie gesagt, die ww-kosten sind im rahmen der sogenannten "kosten für haushaltsenergie" in der regelleistung enthalten.


    bis anfang des jahres wurden bei solchen bgs (bedarfsgemeinschaften) pauschal 18% abgezogen. nach einem urteil des bsg (bundessozialgericht) war dies nicht rechtens.
    seit 02/08 dürfen daher die ww-kosten nur noch pro person (wenn die tatsächlichen ww-kosten nicht bekannt sind!) gekürzt werden.


    soll in eurem fall heißen:


    rechnung einreichen & die abrechung abwarten! :)


    vg!

  • hallo,
    zum abschluß wollte ich nur kurz berichten wie es ausgegangen ist,es hat zwar lange gedauert,aber meine tochter hatte einen positiven bescheid bekommen.die arge hat die nachzahlung übernommen.merkwürdig fand ich nur das sie die mahngebühren der stadtwerke nichtübernommen haben,die arge hatte sich ja nun wirklich zeit für den antrag genommen,aber egal,vielen dank nochmals für die hilfe:)

  • hallo,
    zum abschluß wollte ich nur kurz berichten wie es ausgegangen ist,es hat zwar lange gedauert,aber meine tochter hatte einen positiven bescheid bekommen.die arge hat die nachzahlung übernommen.merkwürdig fand ich nur das sie die mahngebühren der stadtwerke nichtübernommen haben,die arge hatte sich ja nun wirklich zeit für den antrag genommen,aber egal,vielen dank nochmals für die hilfe:)


    hallo!


    schön mal ein feedback zu bekommen! :)


    na siehste, ein "happy end"!


    vg!