Kündigung meiner Wohnung Wie muss ich jetzt vorgehen

  • Hallo Ihr da daussen,
    Erst mal einen schönen gutenTag allen hier im Forum.


    Seit letzter Woche stehe ich vor dem Problem, dass ich nach 9 Jahren zum 01.04.2009 aus meiner möblierten Wohnung muss, weil meine Vermieterin beruflich vom Rheinland wieder nach Bayern zieht und ihre Wohnung wieder selber braucht. Zur Zeit zahle ich für meine 45m² 405 Euro warm. Die Mietpreise in unserer Gegend (20 km. südlich von München) liegen aber, was ich so in der Zeitung gelesen habe alle über meiner jetztigen Miete. Für die Möblierung zieht mir die ARGE noch 27,60 von meinem Regelsatz ab.
    Wenn ich raus muss, habe ich somit ausser meinen persönlichen Sachen kein einziges Möbelstück.
    Ich stehe also ab 01.04.2009 ohne Wohnung und Möbel da. Und das mit 51 Jahren. Leider bringen meine ganzen Bewerbungen auch nichts, da ich nach 12 Knieoperationen die letztendlich in zwei künstlichen Kniegelenken geendet haben und mir eine Gehbehinderung von 50% eingebracht habendas Resultat, dass kein Arbeitgeber mehr Interesse an mir hat. Leider kann ich auch nicht mehr sehr weit gehen. Meine jetzige Wohnung war für mich ideal ,weil ich zum Einkaufen und zu den öffentlichen Verkehsmittel maximal 500m. hatte. Ich gehe mehrmals die Woche einkaufen weil ich nicht mehr sehr viel tragen kann.
    Ich habe eine riesige Angst keine Wohnung in einer passenden Lage zu finden oder obdachlos zu werden.
    Hat jemand eine Ahnung welche Ansprüche ich bei meiner zuständigen ARGE habe oder wer mir in meiner jetzigen Situation helfen kann. Ich bin psychisch ziemlich am Ende. Ich habe am 26.11.2008 einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.


    Vielen Dank für Eure Hilfe


  • hallo!


    erstmal: angst vor obdachlosigkeit musst du dir nicht machen!!


    zu deinem termin würde ich alle entsprechenden unterlagen mitbringen. daran kann die oder der sachbearbeiter(-in) ja sehen, dass du aus der wohnung wegen eigenbedarf rausmusst.


    dann wirst du sehr wahrscheinlich auch eine bescheinigung für das wohnungsamt mit hoher dringlichkeit bekommen und genügend zeit haben dir eine für dich passende wohnung zu suchen.


    noch was anderes:


    so wie du dich oben beschreibst, bist du mit deiner vorgeschichte und den 51 jahren nicht mehr "voll vermittelbar", wie es so schön heisst.


    an deiner stelle würde ich auch mal an eine "überleitung ins sgb 12" nachdenken.


    vielleicht solltest du bei deinem termin auch mal darüber sprechen...


    vg & alles gute!