Befreihun von GEZ

  • Hallo


    weis leider nicht ob das hier rein gehöhrt
    Ich bekomme ab Nov. ALG II und mein Partner verdient
    nun wird sein Geld ja mit angerechnet .
    Nun wollte ich mal fragen ob jemand weis wie das mit den GEZ gebühren
    aussieht.
    Können wir uns davon befreihen lassen??


    LG


    danke schon mal


  • hallo!


    du hast aber eine menge fragen zu den unterschiedlichsten themen! warum hast du die eigentlich nicht in eine frage zusammengefasst??


    zu deiner frage:


    so weit ich weiß, schaut die gez nur, ob jemand alg2-zuschlag (=vor dem alg2 bezug einer höheren alg1 bezug) bezieht. ansonsten hat jeder alg2-bezieher anspruch auf gez-befreiung.


    vg!


  • du hast aber eine menge fragen zu den unterschiedlichsten themen! warum hast du die eigentlich nicht in eine frage zusammengefasst



    Ja habe ich ;) kommen immer ganz unterschiedlich die fragen daher auch immer die neuen treads








    so weit ich weiß, schaut die gez nur, ob jemand alg2-zuschlag (=vor dem alg2 bezug einer höheren alg1 bezug) bezieht. ansonsten hat jeder alg2-bezieher anspruch auf gez-befreiung.


    das verstehe ich nicht so ganz
    die GEZ läuft über meinen Freund kann ich uns dann trotzdem befreiehen lassen??


  • dein partner wird mitgerechnet, und wird bestimmt auch ein höheres einkommen als den alg2-zuschlag haben.
    die gez interessiert sich aber nur (frag mich bitte nicht warum!) dafür, ob jemand den alg2-zuschlag bezieht. falls das nämlich so seien sollte, müssen die die befreiung ablehnen.


    frage mich BITTE nicht nach dem sinn dieser rechnung! danke ! :)


    vg!

  • Dann haben wir keine chance auf befreihung
    wie soll man das den auch noch von bischen geld bezahle ohje ohje


    ohje, ohje! da ging wohl einiges daneben.
    ich wollte eigentlich nur sagen, dass wenn ihr keinen anspruch auf alg2-zuschlag habt (=alg1 war höher als euer aktueller alg-2-anspruch!!!), könnt ihr euch von der gez befreien lassen.
    so wie ich dich verstanden habe, bezieht/bezog dein freund ja KEIN alg1!


    wichtig:


    du solltest schon jetzt einen "vorläufigen antrag" auf gez-befreiung stellen, wichtig ist, dass das "vorläufige" in deinem antrag vorkommt.


    wenn du dann den alg2-bescheid in der hand hast, schickst du diesen einfach an die gez und die werden dich dann unter berücksichtigung deines vorläufigen antrages befreien.


    vg!