Sind wir im Krieg?

  • Hallo bin ja auch relativ neu hier, und weiß nicht ob eine solche diskussion hier auf dem board erwüscht ist.


    ich fang einfach mal an, bin jetzt seit november 07 wieder hartz 4 empfänger, und im februar diesen jahres eröffnete mir "sachbearbeiterin" das "sie" nicht mehr lange für mich zahlen wird. ich nahm es nicht ernst, kurz darauf erfolgte ein besuch des ermittlungsdienstes, naiv wie ich war lies ich ihn herein, und zack, wurde mir unterstellt das ich nicht alleine lebe, weil zufällig jemand bei mir zu besuch war.


    kdu wurde halbiert, und dann folgte der erste gesetzesbruch der arge, nämlich das sie die miete an den vermieter komplett überwiesen, und mir wurde der teil abgezogen von meinen leistungen die ich erhalte.


    ich total durch den wind, und im internet gegoggelt, und bin auf einige foren gestossen bis ich mich für eins entschied, und dort eröffnete ich einen thread mit den eckpunkten des falles, bekam dort auch hilfe.


    anordnungen & anträge etc pp.


    auf jeden fall hat die arge vor dem prozess gekniffen, trotzdem läuft in diesen fall noch eine klage vor dem sozialgericht, darin geht es um ca. 2 monate und ausstehende leistungen.


    dann war ruhe, bis august, und ich soll einen termin zu einer psychologischen einladung des arbeitsamtes nicht wahrgenommen haben, denn termin für die medizinische unteruchung nahm ich wahr obwohl er später war, woran es lag? ich habde diese einladung nicht erhalten.


    bei der untersuchung wurde mir seitens des amtsarztes blut abgenommen, war das erlaubt? ich bin mir nicht sicher ob es erlaubt war, oder ob ich aufgeklärt werden müsste das ich keine blutprobe abgeben muss.(kann mirdas bitte jemand mitteilen?)


    widerspruch eingelegt, stellungsnahme eingelegt, bei der post reklamiert und natürlich recht bekommen, seitdem erhalte ich seitens der arge einladungen und bewerbungsadressen per einschreibenmit rückschein, naja dann heisst es die öffentlichen kassen wären leer...


    lustigerweise erfolgte am tag des abhilfebescheides eine erneute sanktion weil ich mich im juli nicht beworben haben soll. bewerbungen wurden eingericht, nur dumemrweise hatte ich an diesen tag geburtstag und habe mir das nciht quittieren lassen. kürzung: 100% aufgrund der u25 regelung.


    also wieder das gleiche spiel, amtgericht,berechtigungschein...


    widerspruch eingelegt (anwalt), einstweiliger rechtsschutz beantragt (gestern), sowie akteneinsicht durch beteiligte, und zeitgleich eine unterlassungsandrohung wenn ich die einsicht in die akte nicht innerhalb von 14 tagen erhalte. natürlich alles persönlich eingereicht und kopienabstempeln lassen und anwalt gegeben für seine akten. udn nochmal recherchiert, und siehe da eine sanktion im sgb 2 muss innerhalb von 3 monaten erfolgen, die sanktion ist aber leider 2 tage über der 3 monatsfrist, also hab ich was sehr interssantes in der hand, das übergab ich auch mein anwalt, aber nicht der arge, das wird für den prozess in der hinterhand gehalten ;)


    zwischenzeitlich widerspruch gegen den änderungsbescheides aufgrund der warmwasserkosten eingereicht. heute ereichte mich die antwort, widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. also soll ich jetzt erneut widerspruch einlegfen oder erst einen überprüfungsantrag stellen?


    naja im grunde kann es nicht sein, das eine mitarbeiterin der arge nach persönlichen sympathien entscheidet. oder doch? auf jeden fall sehe ich es so, das die arge trouble macht ohne eine grundlage, bzw diese private firma verstösst tag für tag gegen das gesetz, wie heisst es im grundgesetz:
    Alle Menschen sind gleich ! Wie kann es dann aber sein das ein Schwerbehinderter, beispielsweise zu Weihnachten bzw. generell mehr Lesitungen erhält? das ist doch ein verstoss gegen das grundgesetz...


    nun ja ich für meinen teil habe beschlossen der arge sooowas von arg aufen sack zu gehn, und in meinen augen in ich nicht arbeitslos, ich bin im krieg und soldat (sorry für die dramatisierung), aber die zeit wo ich in den kleinkrieg mit meiner sachbearbeiterin stecke, könnte ich auch was produktives tun, wie arbeiten, nur durch den trouble, steht mir der kopf sonst wo und ist nicht frei mich auf eine tätigkeit zu konzentrieren.


    Ich amche aus der Situation kein Geheimniss, und es wissen genug leute bescheid, udn ob man es glaubt oder nicht, es gibt sogar respekt dafür, und ich versuche bekannte die ebenfalls erwerbslos sind, darauf hinzuweisen, ja alles mitzunehmen was geht an leistungen, denn durch falschen stolz und unwissenheuit wird das bild der situation verfälscht. und die da oben machen weiterhin was sie wollen und tun es ohne konsequenzen !


    meiner meinung gibt es in den nächsten jahren einen riesigen knall, das ganze system ist im grund für den arsch ! egal ob spd,cdu,fdp,grüne,die rechten oder gar die linken ! Alle reden schlau von den lösungen, aber wie sie es lösen wollen sagen sie nicht (linke).
    wie sagte oskar: wir brauchen einen mindestlohn von 8,50 € und wir reden hier von netto, nur wie er das fnanzieren will, bzw. die firmen darüber schweigt er sich aus !


    lieber werden banken milliarden in den arsch gesteckt, anstatt jeden bürgr die summe x zu geben, dadurck konjunktur belebung, es wird mehr gekauft, und mehr benötigt, mehr leute um die sachen herzustellen/verkaufen usw.


    vieleicht seh ich das auch bischen zu locker an, aber es kann nciht sein das diese vaterlandsverrätrin berlin shalten und walten wie sie wollen, und für die die regeln der marktwirtschaft nicht gelten.


    Also geht mal alle wählen, wusstet ihr eigentlich das die parteien po stimmt x € bekommen? wenn ja wusstet ihr sicher auch das, die partei wo die meisten stimmen erhält, für jeden wähler de rnicht zur wahl geht auch nochmal die summe x erhält? wenn nicht wisst ihr es jetzt !


    lasst euch mal nicht unterkriegen, und geht denen gehörig aufen sack !


    In diesem Sinne Ring frei :D


    ps: wer rechtschreibfehler findet darf sie bei behalten.

  • so hallo nochmals da ich jetzt nochmalbischen gegoogelt habe (erneut erfolgreich) :D


    fand ich das hier :D



    Zitat von Summse
    Hi Jumpin...


    Nein natürlich nicht. Aber Er hat nicht Gefragt sondern einfach die Spritze rausgeholt und gesagt das Er Ihm jetzt Blut abnimmt.
    Mein Mann müsste das Erlauben da sonst Seine Mitwirkung flöten geht.



    Hinterher haben Wir vom Hausarzt erfahren das Er das hätte Verweigern können.


    Aber so wussten Wir nichts und Mein Mann hat es "Geduldet"


    Hi...


    damit hat also eine Körperverletzung stattgefunden , denn Spritzen geben und Blutentnahme sind körperliche Eingriffe und weil du mit dem Arzt weder einen "Behandlungsvertag" hast, noch die schriftliche Genehmigung gegeben hast (Dokumentationspflicht des Arztes) ist also auch das Ergebnis der Blutuntersuchung hinfällig. Der Patient hat keinerlei "Duldungspflicht".


    Als ich noch als (gelernte) Arzthelferin gearbeitet habe, wurde uns erklärt, daß wir weder Spritzen noch Blutentnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung des Patienten machen dürften, selbst auf Anweisung des behandelnden Arztes nicht. Ich mußte also immer ausdrücklich fragen, ob der betroffene Patient das dulden wolle und ich habe es schon aus Haftungsgründen immer gemacht, denn nichts ist schlimmer in diesem Beruf als eine evtl. Klage wegen Körperverletzung zu riskieren, das wäre das Ende des Berufs. Am Besten hat man auch noch einen Zeugen dabei, in diesem Falle war es immer mein Chef.
    Und als Arzt sogar noch mehr verpflichtet.


    Soviel dazu, daß man alles dulden muß wegen der Mitwirkungspflicht.



    Ergo bedeutet es das eine Strafat stattgefunden hat, und jetzt überlege ich die unterlagen anzufordern und strafantrag zu stellen, was emint ihr dazu ?

  • Der nächste Akt :D


    Mein netter Herr Anwalt, hat gestern die Klage geschrieben, und obendrein läuft noch eine einstweilige anordnung bezüglich des Rechtsschutzes.


    Die Arge hat beatragt die Klage auf Rechtschutzes abzulehnen, heute erfolgte meinie stellungsnahme mit bezug auf das Urteil des SG Oldenburgs, wo eine Sanktion inerhalb von 3 Monaten erfolgen muss. Heute habe ich die nötigen Untelagen an das Sozialgericht geschickt (per Einschreiben es soll sich ja auch lohnen )


    Mein Antrag auf Akteneinsicht läuft noch und die Zeit wird läuft für mich, 10 Tage noch dann strenge ich eine Klage wegen Unterlassung an :D


    Und mich erreichte ein Einschreiben der Arge mit einen Termin haha, besonders lustig finde ich den Vermerk:


    Sollten sie am oben genannten ermin arbeitsunfähig sein, erscheinen sie bitte am ersten Tag, an dem sie wieder arbeitsfähig sind. Ist dieser Tag ein ein Tag, an dem der Träger der Grundsicherung nicht dienstbereit ist.(z.B. Samstag, Sonntag, Feiertag) sprechen sie bitte am folgenden Werktg persönlich bei ihrem Träger vor.



    Ich habe eben einen Lachkrampf bekomen ^^


    Ich soll die Nachweise meiner Arbeitssuche mitbringen? okay die reiche am besagten Termin unten im Eingangsbereich und lasse mir den Erhalt Quittieren :D Soll die ihren fetten Arsch runter bewegen und sie sich holen :D


    Allerdings würde der Termin auch zur Akteneinsicht passen, ist die ARGE verpflichtet mir diesen Termin seperat zuzuschicken? falls nicht frage ich meinen Anwalt worauf ich achten soll. Kann mir einer von euch noch Tips dazu geben?

  • Soo gestern war mein Termin bei der schönen Arge.


    Ein normales Gespräch, eine Akteneinsicht weil meine Akte in der Widerspruchsabteilung ist.


    stattdesen wollte meine SB eine Eingliederungsvereinbarung mit mir unterzeichnen :D


    ich fragte was passieren würde, wenn ich sie nicht unterzeichne, sie sagte: dazu sind sie verpflichtet.


    ich gab ihr daraufhin einen Fragebogen (sehr lustiger gesichtsausdruck ihrerseits ;D), sie liest und liest und am ende schriebt sie etwas für dei Geschäftsführung unserer arge das ich ein fragebogen bezüglich menschen und grundrecht eingereicht habe^^


    un nebenbei die aussage ihrerseits: Herr R. wollen sie nicht bei uns anfangen? ich entgegnete : nee das kann ich mit meinen moralischen und ethischen grundsätzen nicht vereinen ^^


    soo jetzt hab ich ca. 4 wochen rausgeholt wo die beschäftigt sind *g* wenn ich dann auch unterschreiben muss, schrieb ich unter die eingliederungverenbarung noch ein zusatz das ich mri das recht vorbehalte schadensersatz zu fordern und lege sofort nach der unterschrift widerspruch ein :D


    Eventuell klage ich auch dagegen, es ist schließlich gegen das Gundgesetz was die nette Arge da treibt .

  • guten morgen =)


    samstag bekam ich einen brief vom landessozialgericht. ich werde ihn mal hier hineinstellen ist ziemlich interessant :D


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in dem Rechtsstreit


    xxxx ./. Arge D... Zentrum für Arbeit und Existenzsicherung


    wird die Antragsgegnerin aufgefordert, dem Gericht das STellenangebot, welches am 29.07.2008 dem Antragssteller unterbreitet sein soll nebst der nach §31 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GB ll erforderlichen rechtsbelehrung vorzulegen. Sollte ein NAchweis über die ordnungsgemäß erfolgte Rechtsfolgenbelehrung nich möglich sein, wird angeregt, den Sanktionsbescheid aufzuheben.


    Weiterhin weist das Gericht darauf hin, dass im Fall des Antragsstellers §3 31 Abs. 6 S. 3 SGB ll greift, wonach es im Ermessen des Lesitungsträgers steht, den Sanktionszeitraum auf 6 Wochen zu verkürzen. Eine Ordnungsgemäß Ermessensausübung ist weder dem Bescheid vom 31.10.2008 (Allein der Satz: "Eine verkürzung...ist nach Abwägung der in ihrem Fall vorliegenden Umstände mit dem Interesse der Allgemeinheit nicht gerechtfertigt." genügt sicherlich nicht), noch im Widerspruchsbescheid vom 17.11.2008 ersichtlich. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass jedoch ansatzweise Ermessen erkannt wurde und ein Versuch der Ermessensausübung ersichtlich ist. so dass kein kompletter Ermessensausfall festzustellen ist. Es besteht daher noch die Möglichkeit der Nachbesserung !


    Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller, wenn er vorträgt, er habe sich beworben, damit keinen wichtigen Grund vorträgt, für den er die Beweislast zu tragen hat, sondern das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des Sanktionsbestandes in Abrede stellt. Dies hat mit einen wichtigen Grund nichts zu tun, vielmehr hat hier die Antragsgegnerin nachzuweisen, dass eine Bewerbung nicht erfolgt ist. Zwar hat der potenzielle Arbeitgeber (Fa Otto) mitgeteilt, dass der Antragssteller sich nicht beworben habe, aufgrund des vond er Antragsgegnerin vorgegebenen Systems der Bewerbungen (Vorlage bei der Antragsgegnerin zum neutralen Versand) obliegt es jedoch der Antragsgegnerin, nachzuweisen, dass eine Vorlage nicht erfolgt ist.


    Die Antragsgegnerin erhält Gelegenheit zur Stellungsnahme


    Frist: 1 Woche ab Zugang dieses Schreibens.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. xxxxx
    Richter am Sozialgericht

  • Soo lang ist es her =)


    Jetzt die Resultate:


    1.Sanktion wegen nicheinreichen ener bewerbung


    Gericht regte einen vErgleich an, denn ich dann angenommen habe, hatte ja auch keine beweise und die Arge auch nicht, von daher wurde die Sanktion auf 6 Wochen verkürzt, dummerweise hatte ich keinen Zeugen dabei, der bestätigen könnte, das ich die bewerbungen eingereicht habe.


    2. Eingliederungsvereinbarung


    DIE ARGE HAT BIS HEUTE NICHT AUF DEN FRAGEBOGEN GEANTWORTET, UND HAT EINE EGV PERVERWALTUNGSAKT ERLASSEN, INDER ICH KEINE; ABSOLUTE KEINE PFLICHTEN HABE !


    heisst für mich das dei arge weiß, das eine erzwunge EGV gegen das grundgesetz ist. wer klagt jetzt dagegen ? gegen das ganze verfickte gesetz (sry wegen der wortwahl)

  • Hallo Chaoscrew!


    Kann Deine Verärgerung verstehen, habe ich auch alles hinter mir! Denke das es egal ist wie, wer sich zur Wehr setzt, Hauptsache es geschieht überhaupt! Im Gegensatz zu Dir habe ich meine Klage gegen die ARGE in sofern gewonnen das die Sanktion kommplett zurück zu nehmen war. Jetzt warte ich auf die 3 Monate Nachzahlung!


    Denke das jetzt eine Verzögerungstaktik bei denen angesagt ist.


    Zu der EV (Eingliederungsvereinbarung folgendes: Unterschreiben musst Du und zwar eine Vereibarung so steht es im Gesetz ansonsten kann man das zu Anlass nehmen Dich zu Sanktionieren (Das ist seit 01.01.2008 knallhart umgesetzt worden.


    Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn es heisst Vereinbarung und nicht Bestimmung, habe ich mich wohl durchsetzen können! So und deshalb unterschreibe ic, wenn die ARGE dieser Verpflichtung nicht nachkommt mit dem Vermerk "absolut nicht"....einverstanden! Diese beiden Worte sind entscheidend denn Schadenansprüche lassen sich aus dem Verwaltungsakt heraus nicht so einfach durchsetzen!


    Jetzt habe ich den nächsten Streit vom Zaun gebrochen weil ich weis, das ich im Recht bin. Muss monatlich 4 Bewerbungen bei der Bundesagentur für Arbeit vorlegen (Eigenbemühen belegen). Nur hat mir die Dame vom Amt im Oktober erklärt das die Fördermittel aufgebraucht sind und sie erst im nächsten Jahr wieder sagen könne ob und wieviel dann zur Verfügung steht und das sich die Kontrollen verschärft haben!


    Bin ich eigentlich "Larry" oder was ich denke ich habe eine Vereinbarung und da halten sich beide oder andernfalls keine Seite dran. Die verarschen uns und glauben wir merken es nicht!


    Wenn die Bundesagentur 16 Milliarden Gewinn erwirtschaften kann dann könne die auch die Fördermittel aufbringen, sonst sollen die die Fresse halten und zahlen! Im Wahlkampf steh ich da und werde es den Anderen vorhalten und ich werde versuchen als parteiloser Bürgermeister-Kandidat zugelassen zu werden!



    Rotieren sollen die bis Ihnen schwarz vor Augen wird! Du machst vielleicht nicht alles richtig, aber ohne Leute wie Dich wäre das ganze noch viel schwerer!


    Also weiter so!


    Gruss



  • Wehren ist alles, die kochen auch nur mit Wasser, und ich unterstelle keine Absicht, nur mit fällt auf wie oft die gegen das Gesetz verstoßen, und das kann nicht angehen. Ich versuche derzeit sämtliche Personen die ich kenne, die Leistungen von der Arge bekommen, dahin zu bekommen das sie alles rausholen und sich nichts gefallen lassen. Es fängt mit der "EGV" an. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland, und man wird genötigt so einen Wisch zu unterschreibender nicht mal die Tinte auf den Papier wert ist.


    Und im Endeffekt hab ich den Prozess auch gewonnen, ich hatte absolut nichts in der Hand, keinen Beweis und nichts, die Arge zwar auch nicht, aber das Prozeßrisiko war mir einfach zu hoch bzw. wurde der Vergleich vom Gericht angeregt und naja ich vermute selbst bei einer Verhandlung wäre es auf diesen Vergleich rausgelaufen.


    Ich poste gleich noche twas zu der EGV, wird dann zwar bischen unübersichtlich, aber gegen die EGV sollte jeder SOFORT Widerspruch einlegen :D