Meine Frau wird sich von mir Trennen

  • Hallo


    Bin neu hier und habe folgendes Problem


    Meine Frau ist mit.ca.1800,- EUR Brutto Alleinverdiener, aus diesem Grund bekomme ich keinerlei Sozialleistungen nach dem AGB II (HatzIV Grundsicherung ect) Gestern hat Sie mir Offenbart das Sie sich von mir Trennen wird. "Wir haben uns auseinandergelebt und verstehen uns nicht mehr" Sie hat ein Kind mit in die Ehe Gebracht. Nun habe ich das Problem das ich mir nach fast 14 Jahren Ehe eine eigene Wohnung suchen muss, weil es durch die Vielen Streitereien nicht mehr auszuhalten ist. Alles was in der Wohnung ist gehört meiner Frau mir gehört lediglich der Computer und meine Frau hat Ihren eigenen PC. Ich habe aber keinerlei vorstellung darüber wie ich das alles bewerkstelligen soll. Ich stehe im Mietvertrag mit drin und müsste mich demzufolge rausschreiben lassen ist das so einfach oder könnte es da Schwierigkeiten geben?


    meine Idee ist folgende


    Zitat

    1.) Zur Wohnungsverwaltung gehen die Situation schildern, mir ein Angebot für eine Wohnung holen.
    2.) Mit diesem Angebot zum Jobcenter gehen und HartzIV Beantragen. habe ich in diesem Fall Anspruch auf Erstaustattungsbeihilfe? wenn ja wieviel (Ich muss ja alles komplett neu kaufen) und wie wird diese Gewährt.


    danke für eure Hilfe die ich echt Gebrauchen kann.

  • Hallo,


    gehe davon aus dass du nicht arbeitest.


    Dir steht eine maximal 45 qm große Wohnung für dich alleine zu.
    Was Sie kosten darf, sagt dir deine ARGE. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
    Du könntest auch Unterhaltsberechtigt gegenüber deiner Frau sein ?
    Kann dir aber ein Scheidungsanwalt sagen.
    Beratungsschein gibt es beim Amtsgericht.
    Dann wird dir der Unterhalt auf die Harzt iV-Leistungen angerechnet.
    Wenn Du deinen Umzug nicht alleine stemmen kannst bzw. Kaution u.s.w. musst du dir den Umzug von der ARGE genehmigen lassen.
    Erstausstattung für die neue Wohnung sollte dir gewährt werden.


    Gruß Klaus

  • Hallo,.


    Zitat

    gehe davon aus dass du nicht arbeitest.


    Ja im Moment bin ich zu Hause


    Zitat

    Dir steht eine maximal 45 qm große Wohnung für dich alleine zu.
    Was Sie kosten darf, sagt dir deine ARGE. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.


    Bei uns in Berlin geht das Job Center nicht von m² sondern von max. 360,-EURO Nettowarmmiete p.P. aus


    Zitat

    Du könntest auch Unterhaltsberechtigt gegenüber deiner Frau sein ?
    Kann dir aber ein Scheidungsanwalt sagen.


    Meine Frau Frau kann mir keinen Unterhalt Zahlen da Sie nach abzug aller kosten höschstens 400,-EURO im Monat für sich und Ihr kind zum Leben bleiben.


    Zitat

    Wenn Du deinen Umzug nicht alleine stemmen kannst bzw. Kaution u.s.w. musst du dir den Umzug von der ARGE genehmigen lassen.


    ich hab nix ausser meinen PC

    Zitat

    Erstausstattung für die neue Wohnung sollte dir gewährt werden.


    wie hoch ist diese und win welcher Form wird Sie gewährt


    Zitat

    Gruß Klaus

  • Hallo,


    Höhe hängt von der ARGE ab. Normalerweise bekommst du dafür einen Betrag x, je nachdem was du brauchst. Die Beträge sind aber nicht so hoch dass du einfach in ein Möbelhaus gehen kannst und bestellen.
    Du musst dann der Arge auch nachweisen wie du das Geld "verbraten" hast.
    Sorry ein bischen Ironie muste sein.


    Sachleistungen werden nur noch selten erbracht.



    GrußKlaus



  • danke bis hier her für die Tipps:
    Die ARGE gibt,s in Berlin nicht hier heißt das Job Center
    Aber die frage ist was muss ich als erstes tun Wohnungsangebot Holen und damit zum JobCenter und Hartz IV Beantragen oder erst Hartz IV und dann auf Wohnungssuche gehen?

  • Hallo,


    1. Beim Job Center ALG II beantragen ( ALG II gibt es erst ab Antragseingang)


    2. Dann gleich fragen, was die Wohnung kosten darf.


    3. Wohnung suchen und vom Job Center Umzug und Wohnung genehmigen lassen


    4. Erstausstattung beantragen


    u.s.w.


    Wohnung und Umzug wird erst genehmigt werden wenn ALG II Bescheid da ist.
    Bei uns in München dauert das ca. 6- 12 Wochen.


    Gruß Klaus

  • Hallo
    So ich hab jetzt HartzIV Beantragt Abgabetermin ist der 17.02.2009
    Ich habe mir auch schon ein Wohnungsangebot eingeholt

    Zitat

    Angebot:
    70,6 Qm²
    10OG Mi/RE
    3 Zimmer, Küche, Bad und Balkon
    Warmmiete 360,- EURO
    Kaution 600,- EURO


    und beim JC eingereicht, gestern hatte ich den besichtigungstermin, Wohnung gefällt mir, nehme ich. Das JobCenter teilte mir auf Anfrage mit das der Um bzw. Auszug genehmigt wurde auch die Kaution in höhe von 600,- Euro wird überniommen. Post ist unterwegs. Mit dem Genehmigungsschreiben vomJobCenter muss ich dann nächste Woche wieder zur verwaltung und Mietvertrag unterschreiben. Dann ist die Frage der Erstausstattung zu Klären weil ich hab nix. wie läuft das genau ab? Die Sog. Bedarfsermittler kommen ja in eine Leere Wohnung wo nix drin steht.

  • Hallo,
    Wohnung und Umzug wird erst genehmigt werden wenn ALG II Bescheid da ist.
    Bei uns in München dauert das ca. 6- 12 Wochen.


    Gruß Klaus


    In Berlin ist das wieder anders Wohnung und Umzug wird vorher schon genehmigt. und ich muss zum Abgabetermin den Neuen Mietvertrag, die Umzugsgenehmigung und die Polizeil. anmeldung vorlegen. Aus diesem Grund hat mir mein Fallmanager eine Sofortmaßnahme auf 900,- EUR (Brutto) Entgeldvariante angeboten, diese ist auf 2 Monate befristet und kann nicht verlängert werden das soll die Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung überbrücken, damit man in der Zwichenzeit nicht ohne Geld dasteht.


    Noch eine Anmerkung:
    auf www.harald-thome.de kann man sich eine sehr umfangreiche PDF Datei runterladen
    http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/SGB_II_Folien_08_feb_09.pdf


    dort wird auf 157 Seiten das ganze HartzIV Gesetz Kritisch beleuchtet. Es lohnt sich auf jeden fall ,sich da mal durchzuarbeiten.