Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine wichtige frage zum Thema Pflichtversicherung da sich meine Krankenkasse gemeldet hat.


    Ich habe im Oktober 2007 meine Beschäftigung beendet.
    Lohnzahlung für den Monat Oktober 2007 war am 15.11.2007.
    Das Arbeitsamt hat mir die Regelleistung vom November nicht gewährt grund hier für ist meine Lohnzahlung vom Oktober. Ab 01.12.07 habe ich dann meinen normalen Regelsatz bekommen.


    Nun hat sich meine Krankenkasse gemeldet und mir mitgeteilt das für den Monat November 07 keine Beträge gezahlt wurden.Darauf hin bin ich zur Arge und habe nachgefragt warum kein Beitrag bezahlt wurde für November 07. Sie nannten mir den Grund das mann das Pflichtversicherungsgesetz geändert hat. Und ich für den monat November 2007 die Beiträge selber tragen muß.


    Nun bitte ich euch um mithilfe ob dies rechtens ist. Da ich mir jetzt im moment keine 160 Euro für die versicherung habe. Wo finde ich diese Klause im Gesetz. Das das Arbeitsamt diese Beiträge nicht zahlen muß.


    Danke