EX hat die Möbel mit genommen nun Recht auf Erstausstattung

  • Hallo zusammen


    nun bei mir geht es um Folgendes


    Ich habe mein Job verlohren, Die Freundin ist ausgezogen und hat die Möbel mitgenommen und lässt mich nun mit der Miete "sitzen"


    Ich habe heute bereits ein Antrag auf ALG II gestellt damit die Miete erstmal gesichert ist doch wie sieht das nun aus mit den Möbel ??? Ich habe gelesen das es sowas wie Wohnung erstausstattung gibt!!! oder So


    Wahrscheinlich muss ich das beantragen aber wie sieht die Rechtliche sache aus !!! Geht das Überhaupt


    also wir sind am 01.02.2008 gemeinsam in der Wohnung eingezogen Sie hat die Couch, Kleiderschrank, Spühlmaschine, Gardrobe sowie Wohnzimmerschrank mitgenommen das heisst ich selber habe hier ein Tisch 3 stühle und ein Bett mehr net ( küche war bereits vorhanden)


    Auf versch. seiten liest man mal das und dann mal wieder was anderes.


    es heisst zb das die Wohnungsausstattung nur übernommen wird wenn man von zu hause ausszieht also in der Ersten eigene wohnung aber das ist bei mir nicht der Fall


    bin ü 25 wohne seid 2005 nicht mehr daheim


    und bevor die fragen kommen was ich mit den anderen möbel gemacht habe ja die waren teilweise auf waren kaputt und da meine Freundin (EX) möbel hatte habe ich mir keine gekauft.



    wie bereits geagt nun stehe ich hier in der wohnung ( mit Hund) habe fasst keine Möbel mehr und weiss nicht einmal wie ich diesen Monat die Miete bezahlen soll


    wo kann ich nachlesen wem was zu steht ????



    Danke



    Gruß


    Hotte

  • Tut mir leid aber ich mußte jetzt erst mal lachen obwohl du das wohl nicht zum lachen findest.Du solltest zu einem Leistungsberater gehen und die Situation erklären und dann einen Antrag für die wichtigsten Dinge stellen.Du bekommst jetzt zwar keine komplette Ausstattung aber doch schon einiges.Allerdings solltest du einfach sagen das Deine Freundin die Möbel mitgenommen hat und auf keinen Fall das du kaputte Möbel einfach entsorgt hast denn dann bekommst du nichts.