Unterhaltsberechnungen nach neuem Gesetz aber bei verheirateten ?

  • Hallo


    in meiner Not und auf der Suche nach Hilfe bin ich hier gelandet .
    Zur Situation :


    Unser Sohn wurde Straffällig im Sommer ( zum widerholten male) darauf hin haben wir ihn aus der Elterlichen Wohnung raus geworfen.
    Er wurde vom Jugendamt zuerst in Obhutnahme genommen , in einer Einrichtung die weder die Kompetenz hatte noch auf Jugendliche eingerichtet waren die außerhalb der Einrichtung zur Schule oder in Beruf gehen. Wir bekamen ihn durch eine Anwältin dort raus war ein schwerer Kampf zum Teil mit Ärzten die bescheinigen konnten das unser Sohn Mangel Ernährt wurde.
    Nun wurde er am 1.12.08 auf unseren Wunsch endlich in eine Jugenhilfe Einrichtung getan.
    Am 2.12.08 erfuhren wir von unserer Anwältin das der Kostenbescheid der tage zuvor bei uns eintraf wohl so richtig ist.
    Da wir zu den Kosten beitragen müssen wurden wir separat Berechnet . Mein Mann geht einer geregelten Arbeit nach als Arbeitnehmer und ich bin Selbständig noch in der Aufbauphase , also ohne Einkommen.
    Wie wir erfuhren liegt das Netto Einkommen meines Mannes bei der Pfändung's grenze von 5 Personen .
    Nun möchte das Jugendamt von uns getrennt Geld , von mir das Kindergeld da es auf mich läuft ( wäre ja in Ordnung) und von meinem Mann Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle .Unsere Anwältin erklärte das das Unterhalt immer so berechnet würde und das seit 1.01.08 mein Mann mir gegenüber nicht Unterhaltspflichtig sei das die Kinder in verschärfter Form vorrangig seien . Das mag so richtig sein , aber auch bei Verheirateten die nicht getrennt leben ? Nach dem neuen Gesetz wäre die Schwester die sich in Ausbildung befindet auch Unterhaltspflichtig ihrem Bruder gegenüber . Ihr würde ein selbst behalt von 90 Euro bleiben der Rest würde zu unserem Einkommen gerechnet werden .
    Die Anwältin riet uns ergänzend Hartz 4 zu beantragen da wir mit der Unterhaltszahlung unter Hartz4 rutschen würden. Aber da mein Mann normal Arbeiten geht und ich Selbständig bin würden wir sowieso nichts bekommen , bzw. wäre unsere Wohnung dann zu groß .


    Wie wird das bei nicht getrennten Paaren berechnet ?




    Wäre super wenn uns einer helfen könnte.


    Creativetrixi

  • Hallo


    nachdem uns leider keiner helfen konnte, vieleicht helfe ich ja jemanden dem es so ergeht wie uns.


    Also wenn ein Elternteil Kindergeld beantragt bei der Geburt, welches kein eigenes Einkommen hat, wird dieses als Einkommen gerechnet.
    Um weniger Unterhalt zahlen zu müssen für ein Kind U25 welches nicht mehr zuhause lebt (leben kann ), gibt es folgendes Schlupfloch:
    Der Elternteil der Geld verdient beantragt nur für dieses Kind Kindergeld, damit erhöht sich zwar sein Einkommen aber davon wird wieder 25 % abgezogen .
    Das gilt allerdings nur bis dieses Kind 18 Jahre alt wird, denn dann rutscht die Ehefrau an erste Stelle und damit verringert sich wieder der Unterhalt.


    Fazit .
    Jugendliche die sich nicht an Regeln halten können, in der Familie nicht mehr tragbar sind, solange zuhause halten bis das Jugendamt nicht mehr benötigt wird. Also mit 18 Jahren . Mit 18 Jahren erst ausziehen geht auch nicht da das Amt wiederum möchte das Kinder U25 zuhause leben.
    Also wirst Du mit Kindern die aus der Art schlagen als Eltern bestraft.


    Creativetrixi