Kann mir jemand helfen...

  • Guten Abend
    ich habe mal eine Frage. Mein Sohn ist 13 Monate alt und ich habe keine Arbeit und bekomme deswegen Alg 2.
    Nun wollen wir umziehen in eine andere Stadt, die wollen mich zum Pro Aktiv Center Schicken nun meine Frage muss ich dort hin gehen? Ich bin doch noch n Erziehungszeit oder nicht?. Ich meine ich habe nicht gegen Arbeiten aber ich könnte heulen bei den Gedanken daran das ich meinen Sohn einer fremden Person anvertrauen muss und das vllt sogar für 40 Stunden die Woche...Darf man heut zu Tage sein Kind nicht mehr selber Erziehen wenn man Alg 2 bekommt?


    Danke wenn ihr mir helfen könnt


    Gruß

  • Guten Abend
    ich habe mal eine Frage. Mein Sohn ist 13 Monate alt und ich habe keine Arbeit und bekomme deswegen Alg 2.
    Nun wollen wir umziehen in eine andere Stadt, die wollen mich zum Pro Aktiv Center Schicken nun meine Frage muss ich dort hin gehen? Ich bin doch noch n Erziehungszeit oder nicht?. Ich meine ich habe nicht gegen Arbeiten aber ich könnte heulen bei den Gedanken daran das ich meinen Sohn einer fremden Person anvertrauen muss und das vllt sogar für 40 Stunden die Woche...Darf man heut zu Tage sein Kind nicht mehr selber Erziehen wenn man Alg 2 bekommt?


    Danke wenn ihr mir helfen könnt


    Gruß


    hallo!


    mütter mit kindern unter drei jahren (du hast also noch 23 monate mit deinem sohn :)) gelten als "nicht vermittelbar", eben wegen der kindeserziehung. demnach darf die arge noch nicht mal versuchen dich in arbeit zu vermitteln.


    ein problem sehe ich allerdings bei dem umzugswunsch. dieser darf innerhalb der zuständigkeit der aktuellen arge nur aus sozialen gründen bzw. zur erleichterung der berufsaufnahme stattfinden.


    wenn du und dein sohn in eine andere stadt ziehen wollt, fällt der soziale aspekt weg und es dürfte nur noch zugestimmt werden, wenn der umzug der arbeitsaufnahme dient.


    da die arbeitsaufnahme wegen deinem sohn wegfällt, könnte der umzugswunsach zu einem problem werden.


    viele grüße!

  • Hallo,


    wie schon geschrieben, Während der 3 Jahre Elternzeit ist keine Arbeitsvermittlung zulässig.


    Was den Umzug angeht, kann das AGAS diesen nicht verwehren solange keine Beihilfen wie Kaution oder Umzugskosten beantragt werden.


    War bei uns jedenfalls so.


    Gruß


    Tommy


  • richtig!


    umziehen kann jeder, zu jeder zeit & egal wohin.
    fehlt jedoch die zustimmung (siehe oben) zum umzug, sind alle anfallenden kosten selbst zu tragen.


    vg!