Erstausstattung bei Jobaufnahme?

  • Hallo,


    wie sieht es eigentlich in folgendem Fall aus:


    Ein alleinstehender ALG 2 Empfänger wohnt in einer möblierten Mietwohnung, besitzt also keine eigenen Möbel und Haushaltsgeräte. Nun findet er einen Job in einer anderen Stadt und muss sich dort kurzfristig eine Wohnung suchen. Der Verdienst liegt nur unwesentlich über Hartz IV Niveau. Mit Annahme des Jobs scheidet er allerdings aus dem ALG 2 Bezug aus.


    Daraus ergeben sich einige dringende Fragen:


    1. Wann stellt die bisher zuständige Arge ihre Zahlungen ein? Wer finanziert den Lebensunterhalt im ersten Arbeitsmonat, wenn der Lohn erst am Ende des ersten Arbeitsmonats gezahlt wird?


    2. Woher soll das Geld für die Einrichtung der neuen Wohnung am künftigen Arbeitsort genommen werden - Kühlschrank, Waschmaschine, Kleiderschrank usw.? Besteht ein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung - und wo muss der Antrag gestellt werden?


    Die bisher zuständige Arge fühlt sich nicht zuständig, weiß angeblich nicht, ob ein Anspruch auf Erstaustattung besteht - und kümmert sich auch nicht darum, das in Erfahrung zu bringen. Es wird lediglich die Empfehlung gegeben, sich beim Jobcenter am neuen Arbeitsort danach zu erkundigen. Das versteht man dort also unter fördern...


    Welche Ansprüche bestehen in so einem Fall, wie und wo macht man die geltend? Kennt sich damit jemand aus? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass eine Erstausstattung der Wohnung auch gewährt werden kann, wenn kein ALG 2 gezahlt wird.