100% Sanktion = Obdachlos?

  • Hallo!


    Ich weiß, bezüglich der 100 Sperre bzw. Sanktion haben schon viele gefragt...
    nur hatten die meisten wohl auch Familie.


    Ich für meinen Teil wohne allein, habe seit diesem Monat eine 100% Sanktion (vorher 30 und 60 %)
    auf Grund von 2 nicht abgegebenen Bewerbungen aus dem Monat August.
    Ich habe Wiederspruch eingelegt, doch wurde dieser zurückgewiesen da die 2 Bewerbungen nicht vorliegen.


    Meine Vermieter machen mir bereits die Hölle heiß,weil sie auf die Mietzahlung angewiesen sind und wollen mich, wenn die Vorraussetzung erfüllt sind, fristlos kündigen.


    Zahlt das Sozialamt die Miete weiter, oder kann ich mich schon mal mit der Tatsache anfreunden, daß ich dank JobCenter Anfang 2009 obdachlos bin!?


    Sich einen Job auf die schnelle zusuchen ist hier leider kaum drin, da selbst die Zeitarbeitsfirmen nur Bewerber annehmen die einen Führerschein haben.

  • Meines Wissens darf die Miete nicht gekürzt werde, es sei denn es wohnt noch jemand in der Wohnung der bei Antragsstellung nicht dort wohnte, und du/ihr unter 25 Jahren seid (und selbst dann ist es nicht rechtens).


    Einsweilige Anordung beim Sozialgericht abgeben und beantragen:)



    Name
    Adresse
    Plz/Ort


    Sozialgericht ...
    Adresse
    Plz/Ort



    Ort/Datum





    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


    Hiermit beantrage ich


    Name
    Adresse
    Plz/Ort


    der


    ARGE ....
    Adresse
    Plz/Ort



    im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG aufzuerlegen, mir vorläufig die mir zustehenden Leistungen nach SGB II in voller Höhe zu bewilligen.


    Mit Bescheid vom Datum hat die Antragsgegnerin meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ablehnt (Kopie ist beigefügt).Dieser Bescheid ist rechtswidrig. Mir nach dem SGB II eindeutig zustehende Leistungen wurden nicht bewilligt.


    Begründung:


    Hier bitte Begründen wieso der bescheid die sanktion rechtswidrig ist


    Am Datum habe ich gegen den Bescheid der Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt). Es ist mir jedoch nicht möglich, die Entscheidung im regulären Widerspruchs- und Klageverfahren abzuwarten.
    Ich verfüge zur Zeit monatlich insgesamt nur über finanzielle Mittel in Höhe von 0 € Euro (entsprechende Belege sind beigefügt). Damit kann ich meinen Lebensunterhalt nicht decken und meine Miete nicht bezahlen. Die mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen deutlich unter dem Existenzminimum, wie es im SGB II definiert wird. Da ich meine Miete nicht zahlen kann, drohen mir Mietschulden und gegebenenfalls der Verlust meiner Wohnung.
    Ich verfüge auch nicht über entsprechende Ersparnisse, mit denen ich vorübergehend meinen Lebensunterhalt bestreiten und meine Mietzahlungen sicherstellen könnte.


    (Hier kurz erläutern weswegen bei dir akute Dringlichkeit herrscht)



    Anhang:


    Widerspruch
    ALG2 Bescheid



    Dazu epfehle ich dir noch zu euren hiesigen Amtsgericht zu gehen einen Berechtigungschein zu holen und einen Anwalt aufzusuchen.


    Bei mir ist es derzit das gleiche Problem, bzw der gleiche fall, wegen 1 Bewerbung die ich nicht abgegeben haben soll, die ich aber abgab, diesen Monat ist die verhandlung, unc ih bin guter Dinge zumindest einen Teilerfolg zu erzielen.


    Wichtig alle Unterlagen bereits kopiertmit zum Sozialgericht nehmen.


    Interessant hierbei, die der Bewerbungsform, bzw das vorgegebene System, musst du die bewerbungen bei der Arge einreichen? Falls ja hat sie Beweispflicht zu tragen. Ansonsten musst du nachweisen das du sie verschickt hast mit Quittungen.


    ps: Falls du die Bewerbungen nicht eingereicht hast, behaupte du hast sie versendet bzw. wie hast du den Widerspruch begründet ?


    Hoffe das hilft dir erstmal weiter :)

  • Ich glaube kaum das dir das Sozialamt einfach so deine Leistungen übernimmt und wenn dann höchstens als Darlehen damit du nicht auf der Strasse sitzt.Wenn du schon vorher Kürzungen bekommen hast verstehe ich nicht warum du dann deinen Verpflichtungen nicht nachkommst.Bewerbungen gibt man persönlich ab zumal wenn es schon mal Schwierigkeiten diesbezüglich gab und dann kann man sich auch beim sachbearbeiter alles bestätigen lassen da ist man immer auf der sicheren Seite.

  • Ich hoffe das bringt was mit dem Gericht, ausprobieren werd ichs auf jedenfall :)


    So schnell mach ich den Fehler nicht mehr und zieh mit irgendwem zusammen, außer meine Tochter zieht bei mir ein.


    Kitty : Die vorhergehenden Kürzungen berufen sich auf die 2 Bewerbungsschreiben, alle anderen sind wohl angekommen.
    Und mal ehrlich keiner von uns tut sich das an und sammelt ein halbes Jahr lang Altpapier oder?
    Das ich die Bewerbungskopien bis zum Nimmerleinstag horte lohnt sich für mich nicht und macht auch nicht viel Sinn^^


    Vielen Dank für eure Antworten