Erstlings Ausstattung

  • Halo, ich hoffe wir sind hier richtig,


    Wir erwarten im Juli 09 unser 2. Kind.


    Das 1. ist bis dahin 6 Jahre alt, wir wahren damals ohne Sozialleistung Bezug.


    Zur zeit bekommen wir Arbeitslosengeld und Hartz 4 als Aufstockung. Können wir im Frühjahr 09 eine Erstlingsausstattung beim AGAS beantragen oder wird diese Abgelehnt da ja bereits ein Kind da ist. Außer dem Kinderbett haben wir nichts weiteres für Säuglinge da.


    Möchte unsere AGAS Sachbearbeiterin nicht unnötig belasten da Sie ja so schon zuviel zu Tun hat.


    Gruß


    Tommy


  • hallo!


    nunja, erstlingsausstattung heisst nunmal erstlingsausstattung.


    da nun euer zweites (oder auch zweitlingskind??) kind unterwegs ist, gibts grundsätzlich mal nichts.


    aber:


    wenn wie beschrieben nichts mehr vorhanden ist, könnte eine beihilfe (ggfls. auch als darlehen) gewährt werden.


    allerdings müsst ihr dann auch mit fragen der marke "was ist mit den sachen geschehen" und / oder hausbesuchen rechnen.


    einen antrag würde ich in jedem falle stellen. mehr als abgelehnt werden kann er ja nicht.


    vg!

  • Zunächst mal finde ich es ja schön das ihr auf eure SB solche Rücksicht nehmen wollt aber sie wird dafür bezahlt und nicht schlecht um euch zu helfen.Ich denke mal schon das ihr auf alle Fälle einen Antrag stellen solltet denn euer 1.Kind ist ja nun schon etwas älter und man kann ja nicht verlangen das ihr sämtliche Sachen über Jahre lagert.Vor allem mit Kinderwagen,Hochstuhl usw. ist dies oft aus Platzmangel nicht möglich.Ich habe ja keine Ahnung wo ihr wohnt aber es gibt auch die Möglichkeit z.B. bei der Caritas einen Antrag zu stellen und da könnt ihr auch Geld bekommen.Die Tochter meiner Freundin hat dies gemacht und 1800 Euro bekommen und das ist egal wieviel Kinder ihr schon habt.Sie mußte nur anhand von Rechnungen nachweisen das das Geld wirklich für Kindersachen ausgegeben wurde.