BG Einkommensanrechnung auf Miete

  • hallo, Ich (19), Azubi mit 803 Euro im 2. Lehrjahr (im Nov. doppeltes Gehalt), mein Freund (21), Hartz 4 Empfänger. Wir sind am 15.10 zusammengezogen, ich hab die Miete für den halben Oktober und den ganzen NOv. schon an Vermieter gezahlt da sich die Arge so viel Zeit gelassen hat jetzt haben wir den ALG 2 Bescheid wieder zurückbekommen in dem es heißt die Miete für Oktober wird übernommen aber für November nicht, weil mein Einkommen angerechnet wurde. Des passt mir jetzt gar nicht weil ich des net einseh dass ich die Miete und sonstige Kosten für meinen Freund mitzahle!! (will ja schließlich auch was von meinem geld haben bzw. auf studium sparen welches ich nächstes jahr anfange und seehr viel kostet (mehr wie 10000))


    jetzt wollen ich und mein freund bei der Arge widerspruchs einlegen. (Da wir noch nicht 1 jahr zusammenleben, keine kinder haben und keine kontovollmachten über den anderen sein konto haben ( II. Sozialgesetzbuch, Paragraph 7 Abs. 3a) gilt nur zwingend ein wechselseitiger wille wenn eines der Kriterien erfüllt ist.)


    Kennt jmd. eine Seite oder weiß jmd. was in diesem Bescheid drinstehen muss? gibt es irgendwo vorformulierte Texte?


    Kommt man dann mit dem Bescheid durch oder muss erst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden? Hat jmd. Erfahrungen bei der Arge fürth? (ps. ich würde sogar gerichtliches Verfahren gegen die Arge vorgehen weil die mich so ankotz nofalls sogar hoch bis zum bundessozialgericht bzw. bundesverfassungsgerichtt!!)


    danke mfg