Übernahme Nebenkosten für die Zeit des Bezuges von ALGII

  • Hallo,


    ich war im Jahr 2007 bis April 2008 im Bezug von ALGII. Habe jetzt meine Nebenkostenabrechung für 2007 erhalten und bei der Arge, mit der Bitte um Kostenübernahme, eingereicht. Dies wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass ich mich nicht mehr im Bezug von ALGII befinde.
    Kann ich Widerspruch einlegen? Die Kosten sind ja während des Bezuges von ALGII angefallen.




    LG Anne

  • Also ich weiß nicht .-... Die Abrechnung ist aber erst jetzt fällig - und wenn Du normal verdienst kannst Du die doch auch selber zahlen, oder? Normalerweise ist man doch froh da raus zu sein..... Und letztlich ist es doch auch nur ein Notnagel wenn es keine andere Möglichkeit gibt.... Hättest Du zu Zeiten des ALG 2 irgenwelche Schulden in der Familie gemacht, wären die doch auch nicht zwingend übernommen worden....


    Ich würde es so sehen, daß die Arge recht hat... Da heute kein Anspruch mehr besteht, muss sie nichts übernehmen...

  • Hallo Laetitia,
    Erst mal vielen Dank für dieAntwort. Klar würde ich, wenn ich es so einfach könnte, die Rechnung selbst zahlen. Die Nachzahlung beträgt aber einige hundert Euro, da der Abschlag vom Vermieter für das Jahr 2007 zu niedrig angesetzt wurde. Mich würde interessieren ob es diesbezüglich überhaupt eine Regellung gibt?


    VG Anne

  • die tendenz in der echtsprechung geht dahin, dass dein damaliger antrag quasi noch fortwirkt und auch beinhaltete, die tatsächlichen kosten der unterkunft zu übernehmen. d. h., dass aufgrund des damaligen antrags und der jetzigen nachfoderung die arge noch nachzahlen muss, auch wenn man jetzt nicht mehr leistungsbrechtigt ist


    zur not bleibt noch ein überprüfungsantrag nach § 44 SGB X