Möchte mutter nach hamburg holen

  • Hallo,


    meine mutter lebt in einer anderen stadt und empfängt seit einiger seit Harzt4. da ihre wohnung zu teuer war muss sie seit ein paar monaten von 150 euro im monat leben.
    sie ist in der stadt wo sie lebt auch nicht mehr ganz glücklich da sie dort niemanden hat.
    ich möchte sie nun nach hamburg holen. wie hoch darf ihre miete (warm) hier sein. also bis wieviel übernimmt arbeitsamt die miete? und darf sie überhaupt ohne einen grund (hier ist auch keine arbeit für eine 57 jährige) umziehen.


    vielen dank für die antworten

  • Hallo,


    da die Wohnung der Arge zu teuer ist wird der Umzug wohl genehmigt werden.
    Einfach mal beantragen.
    Wieviel eine Wohnng kosten darf, kann euch die ARGE/JobCenter in der Region ( Hamburg) sagen in der Sie hinziehen will.


    Gruß Klaus

  • Hallo,
    habe mal gelesen, dass in Hamburg die Mietobergrenze bei 318 € für max. 45 qm liegt.
    Die Höhe der Nebenkosten kann man auch bei der Arge/Jobcenter erfahren (zwischen 0,80 und 1,25 Euro/m²).
    habe ich allerdings nur gelesen und prüf das lieber nochmal nach


    grüssle Andiba

  • Hallo Hamburg 122!


    Du willst doch nicht den Sozialtourismus, den es ja angeblich nicht geben soll, praktizieren?


    Vielleicht hilft Dir folgendes: so wie ich es verstehe zahlt Deine Mutter mehr Miete wie die ARGE bereit ist zu übernehmen! Zwar gibt es übliche Regelsätze, aber die sind nicht ohne Ausnahme. Man muss allerdings einen Grund haben, will man von der ARGE die Übernahme der Miete in voller Höhe bewirken!


    Du kennst doch sicherlich den Satz : Einen alten Baum soll man nicht umpflanzen!


    Das Sozialgesetz besteht nicht nur aus dem SGB II es gibt auch noch weitere und in einem ich meine es war das SGB III meine ich gelesen zu haben, das niemand aus seinem sozialen Umfeld herausgezwungen werden kann!


    Denke das wäre dann einen Widerspruch wert, dies muss aber in der Regel in angemessener Frist erfolgen oder aber nach einem neuen Bescheid! Wie man den bekommt? Frag mal den Vermieter wegen einer Mieterhöhung! Teile diese der ARGE mit und die müssen dann einen neuen Bescheid erlassen, gegen den kannste dann fristgerecht Widerspruch einlegen! Geht eigentlich auch nach bekanntwerden eines Umstandes, aber da ist die Beweisführung dann schwerer zu belegen!


    Vielleicht ist das die Lösung!


    Gruß