Kinder haben geerbt.

  • hallo.
    ich schildere erst kurz meine situation.
    bin alleinerziehende mutter von 3 kindern und beziehe ALGII.
    2 davon haben von ihr uhrgroßmutter väterlicherseits
    500 euro geerbt. das wären dann insgesamt 1000 euro.
    können sie das geld annehmen, ohne das es mir in
    irgendeiner weise abgezogen wird? beide sind noch minderjährig
    und haben bis jetzt keinerlei angespartes Vermögen.
    das volle bafög bekommt einer von ihnen jedenfalls nicht
    zugeschrieben. hoffe auf schnelle antworten.
    liebe grüße.

  • Hallo,


    der Sparfreibetrag zählt nur für die Vermögenswerte die vor einer Beantragung von ALG2 Leistungen bereits bestanden. Alle Gelder die während des Bezuges von ALG2 Leistungen zufließen gelten als Einkommen.


    Wie wurde das Erbe denn zugesprochen? Hier stellt sich die Frage ob die Arge überhaupt die Nase daran kriegen würde.

  • Na dann haben sie doch eigentlich gar nicht geerbt..... ist ja eher eine Schenkugn..... Es könnten z.b sachgebundene Zuwendungen sein..... Die könnten bar ausgezahlt werden .... Und ihr könntet davon Dinge kaufen die nötig sind.

  • Hallo !


    Die Kinder sind ein Teil der Bedarfsgemeinschaft und jeglicher Geldzufluss ist als Einkommen zu melden!
    Wie hier schon getextet wurde es gibt ander Möglichkeiten aber das Dümmste was man machen kann ist den Geldzufluss auf dem Konto einfliessen zu lassen! Dann sollen die lieben Großeltern den Kindern lieber was zum Anziehen oder Futtern schicken, zumindest offiziell ( Quittungen)!


    Gruss

  • bei dieser Einnahme plus Kindergeld fallen die Kinder dann wohl für einen Monat aus der Bedarfsgemeinschaft
    angerechnet wird bei dir dann nur das Kindergeld
    aber auch as Erbe wäre zu bereinigen


    es gibt zwar ein gericht, dass das Erbe als Vermögen ansah und damit unter den Freibetrag fiele, aber nach der bisherigen Tendenz des BSG wird wohl auch ein Erbe zum EInkommen zählen

  • Das ist doch gar kein echtes offizielles Erbe - Vater und Großvater haben geerbt und entschieden, daß sie den Kindern was davon schenken..... Und das solllten sie eben in Form von dringend benötigten Untensilien, Kleindung , schuhen etc. etc. tun. Das sind dann Sachgeschenke... Auch Zuwendungen die sachbestimmt sind und z.b direkt bezahlt werden können nicht einfach angerechnet werden...

  • Ein gutes Neues!


    Es geht auch nicht darum ob Erbe oder Schenkung ect. ; es geht um den Zufluss und der kann sogar durch Sachzugänge belastend zugerechnet werden, ja selbst so etwas simples wie Essen kann da unter Umständen Berücksichtigung finden.


    Erzähl mal dem Fallmanager das Du jeden Mittag in der Firma kostenlos essen erhältst, da sollst Du mal sehen was möglich ist! Bares ist nur viel einfacher anzurechnen!


    Man kann das Geld doch auch aufteilen, so das die Schenkung im Freibetrag mtl. zufliessen könnte, Wenn der Freibetrag es ermöglicht schenken die Großeltern den Kindern eben mtl. einen entsprechenden Betrag, nur sollte nicht von vorn herein eine Summe X genannt werden oder aber das es sich um regelmässigen Zugang handelt. Mal haben die Großeltern 50 € mal nur 30 € dann mal einen Monat nix geschickt weil sie die Situation zu verbessern helfen, oder aber sie geben das Geld als Darlehn, z.B. für ein neues Kinderbett oder Fahrrad und Du musst jeden Monat sogar etwas zurückzahlen!.


    Regeln muss man nutzen!


    Gruss