Laufende Umschulung und jetzt Trennung

  • Hallo :)


    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen :)


    Kurz zu mir:
    Ich mache eine Umschulung seit Januar 2008 (2 jährige Vollausbildung, die Maßnahme Kosten wurden vom Arbeitsamt bezahlt, Fahrkosten werden mir ersetzt und für 2 von meinen 3 Kindern erhalte ich einen Zuschuß von je 130 Euro zu den Kinderbetreuungskosten) Unterhaltsgeld/Übergangsgeld erhalte ich nicht, ich war schon überglücklich, dass mir überhaupt die Umschulung genehmigt wurde



    Meine Ehe steht jetzt nach 20 Jahren vor dem Aus und mein Mann wird innerhalb der nächsten 10-20 Tage ausziehen.


    Die Frage nach der richtigen Vorgehensweise mit einer neuen Wohnung wurde hier schon beantwortet ->http://www.sozialleistungen.in…von-mir-trennen-6675.html


    Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist:


    Kann ich jetzt schon ALG 2 beantragen oder erst wenn er tatsächlich ausgezogen ist?
    Wie viel und ob mein Mann überhaupt Unterhalt zahlen kann/wird, steht jetzt noch in den Sternen :( und ich habe keinerlei Geldreserven und weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mit den Kindern über die Runden kommen soll.


    Vielen Dank für Eure Antworten
    LG

  • Du kannst den Antrag jetzt schon stellen, wenn du sicher bist, dass dein Mann wirklich in 10-20 Tagen auszieht.
    Er wird für die Kinder auf jedenfall Unterhalt zahlen müssen. Das Jugendamt zahlt nur für Kinder bis 12 Jahren Unterhaltsvorschuss. Es kommt also auf das Alter der Kinder an.
    Die ARGE wird, falls Kinder unter 12 da sind, von dir verlangen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
    Unterhalt für Kinder ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
    Deinen Unterhalt kann dir dein Anwalt sagen, das liegt an dem Einkommen von deinem Mann und den Selbstbehaltgrenzen.
    Du musst nur schauen ob die Wohnung, wenn dein Mann ausgezogen ist, noch als angemessen anzusehen ist. Solltet Ihr eine Eigentumswohnung haben gelten höhere qm-Grenzen als angemessen.


    Du solltest bei der ARGE anfragen, dass dir die Leistungen bis zur endgültigen Bewilligung als Darlehen zu gewähren sind, damit du bis dahin um die Runden kommst.So ein Bescheid kann locker ab Abgabe aller Unterlagen bis zu 6 Wochen oder mehr dauern.



    Gruß Klaus

  • Du kannst den Antrag jetzt schon stellen, wenn du sicher bist, dass dein Mann wirklich in 10-20 Tagen auszieht.


    Erst mal Danke für Deine Antwort. Er sagt, sobald er eine Wohnung hat, ist er weg


    Er wird für die Kinder auf jedenfall Unterhalt zahlen müssen. Das Jugendamt zahlt nur für Kinder bis 12 Jahren Unterhaltsvorschuss. Es kommt also auf das Alter der Kinder an.

    Eines ist noch unter 12 Jahren


    Deinen Unterhalt kann dir dein Anwalt sagen, das liegt an dem Einkommen von deinem Mann und den Selbstbehaltgrenzen.


    Genau das ist das Problem. Sein Arbeitsvertrag läuft diesen Monat aus und er hat noch keinen Neuen. Ich denke zwar, er wird spätestens ab Mitte Januar wieder etwas Neues haben, aber schriftlich hat er noch nichts :mad:


    Du musst nur schauen ob die Wohnung, wenn dein Mann ausgezogen ist, noch als angemessen anzusehen ist. Solltet Ihr eine Eigentumswohnung haben gelten höhere qm-Grenzen als angemessen.

    Nein, es ist eine Mietwohnung, die aber zu groß ist und zu teuer. Das ich etwas Neues suchen muss, ist mir klar.:(


    Du solltest bei der ARGE anfragen, dass dir die Leistungen bis zur endgültigen Bewilligung als Darlehen zu gewähren sind, damit du bis dahin um die Runden kommst.So ein Bescheid kann locker ab Abgabe aller Unterlagen bis zu 6 Wochen oder mehr dauern.
    Gruß Klaus


    6 Wochen?
    Sorry, ich bin eigentlich sonst nicht so schwer von Begriff
    Habe ich das richtig verstanden?
    Es gibt eventuell die Möglichkeit eines Vorschusses?


    LG

  • Hallo,


    wenn absolute Mittellosigkeit droht und eine Bedürftigkeit anhand der Unterlagen vermutet werden kann, besteht die Möglichkeit eines Vorschusses. Die Argen halten die Leute aber gerne mal hin, in diesem Falle nicht abwimmeln lassen.


    Ich würde dir genau wie Klaus raten, sofort bei der Arge vorzusprechen und den Antrag sofort einzureichen.
    Die für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen können nachgereicht werden, doch das Antragsdatum ist immer dieses, an dem der Antrag (Formblatt) eingereicht wurde. Eine wichtige Argumenation für einen möglichen Vorschuss, da du dich immer auf deine zeitlich angemessene Mitwirkungspflicht berufen kannst.


    Alles Gute

  • Hallo Neu hier,


    mein Erstantrag hat über 8 Wochen gedauert und dann nochmal 2 Wochen bis das Geld auf meinem Konto war.
    Du bist nicht schwer von Begriff, sondern du denkst nur zu schnell für die meisten ARGE-Mitarbeiter.
    Es ist schwierig aus einer Schnecke einen Geparden zu machen. Aber man soll die Hoffnung nie aufgeben.


    Ist es bei euch so leicht eine Wohnung zu bekommen ?


    Trotzdem nimm dir einen Anwalt, wenn du ihn nicht bezahlen kannst, beantrage beim Amtsgericht Beratungsbeihilfe. Mit diesem Schreiben gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl und der kostet dann max. 10 €. Der wird dann die nötigen Schritte einleiten. Mann kann übrigens auch in einer Wohnung getrennt von Tisch und Bett leben.


    Bei der Mietwohnung pass auf, dass dir die ARGE nicht gleich einen Strick daraus dreht, weil sie zu groß und zu teuer ist. Die müssen dir eine angemessene Zeit, in der Regel 6 Monate, geben um dir was Angemessenes zu suchen. Bis dahin dürfen Sie auch die für die jetztige Wohnung übernehmen.


    Lass dich nicht abspeisen mit mündlichen Aussagen, nur schriftliches zählt.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus :) und Salle :)


    Vielen Dank für Eure Antworten


    Ich war den ganzen Morgen beim Jobcenter, mein Fall wurde aufgenommen und ich habe jetzt jede Menge Papierkram vor mir liegen und einen Termin zur Abgabe dieser ausgefüllten Unterlagen beim Sachbearbeiter am 9.1.09.


    Hürde 1 genommen


    Danke für den Tipp mit dem Anwalt Klaus :)



    Ist es bei euch so leicht eine Wohnung zu bekommen ?


    Ich hatte bis jetzt noch nie Probleme, ob es als Alleinerziehende mit ALG 2 anders aussieht, weiß ich natürlich nicht :confused:


    Fakt, die Wohnung ist zu groß und zu teuer und in einem halben Jahr muss ich mit den Prüfungsvorbereitungen anfangen, ergo such ich am besten gleich und bring den Umzug hinter mich.


    Bei der Mietwohnung pass auf, dass dir die ARGE nicht gleich einen Strick daraus dreht, weil sie zu groß und zu teuer ist. Die müssen dir eine angemessene Zeit, in der Regel 6 Monate, geben um dir was Angemessenes zu suchen. Bis dahin dürfen Sie auch die für die jetztige Wohnung übernehmen.


    Diese Aussage habe ich heute morgen auch bekommen, ich müsste nicht sofort kündigen, sondern hätte 6 Monate Zeit etwas zu suchen und ein Merkblatt wie groß und teuer die Neue sein darf, wurde mir auch gleich in die Hand gedrückt.
    Auf die Nachfrage, wie es gehandhabt wird, wenn ich etwas finde, dass vom Preis o.k., aber von den Quadratmetern nicht, wurde ich an den Sachbearbeiter verwiesen.


    LG

  • Pass bei der Wohnung auf, wenn preis o.k. aber qm zuviel, dann bekommst du die Nebenkosten nur anteilig auf angemessene Größe bezahlt, den Rest musst du selber zahlen. Ist moantlich oft gar nicht soviel, teuer kanns werden, wenn eine hohe Nebenkostennachzahlung ins Haus flattert, wo du dann einen großen Teil selber zahlen musst.


    Gruß Klaus

  • Gut zu wissen :)


    Werde ich mir merken


    Fast alle Wohnungsangebote, die preislich o.k. wären, sind immer 5-10 qm zu groß.


    Müsste ich mich also vorher genau über die Zusammensetzung der jeweiligen Nebenkosten informieren und mit diesen ALG 2- Rechnern nachprüfen, wie viel es monatlich ausmacht.


    Menno, ich muss nur irgendwie dieses eine Jahr hinter mich bringen, die Chancen auf einen Arbeitsplatz nach dem Abschluss sind verdammt gut, sonst hätte ich diese Ausbildung/Umschulung in meinem Alter ja überhaupt nicht bekommen.


    LG