Bitte helft mir!!!

  • So, ersteinmal hallo an alle, .da ich wirklich nicht mehr weiter weiß und mich nur noch im Kreis drehe hab ich mich hier mal angemeldet und erhoffe nun Rat zu bekommen!!!


    Ich bin 23 Jahre alt, habe keine abgeschoßene Ausbildung da ich vor 8 Monaten schwanger geworden bin und nun wohne ich mit meinem Freund der 25 Jahre ist und arbeitslos und dazu noch aus Luxemburg in Hamburg bei einem befreundeten Pärchen...


    Das Problem ist das wir hier nun schon 3 Monate wohnen auf deren KOsten und die beiden auch nur eine drei Zimmer Wohnung haben und ich ehrlich gesagt mein Baby in meiner eigene Wohnung bekommen möchte...


    So und nun kommen wir zu dem eigentlichen Problem. Ich habe bei der ARGE Wohngeld beantragt und bekomme 300 und nen paar zerquetschte von dem Arbeitsamt, also Arbeitlosengeld 1. Die Arge zahlt mir nun 236,89 Euro als unterstüzung nd das wars dann!! Da mein Freund aus Luxemburg kommt und hier noch nicht arbeitet, bekommt er nix von den Ämtern weil er keine Freizügigkeitserklärung hat, die bekommt er aber nur wenn er arbeitet...naja ne Katze die sich in den Schwanz beißt. Also sagt das Amt, da mein Freund ja nicht zählt wir können nur ne 2 Zimmerwohnung beantragen....Jetzt kommt meine Frage, was kann ich da tun? Muss ich das alles so schlucken? und vor allem, kann ich da nicht ein wenig Druck machen denn in vier Wochen kommt meine kleine zur Welt....also ihr seht, ich bin verzweifelt und weiß nicht einmal was ich alles beantragen darf und ich wie ich das regeln soll...



    Ich wäre schrecklich froh wenn mir da einer helfen könnte??


    Lieben Gruß

  • Hallo Dana!


    Was das Amt sagt und was Recht ist sind zwei Paar Schuhe. Was soll das mit der Freizügigkeitserklärung?


    Luxemburg ist EU Mitgliedsstaat!


    Ausserdem kannst ALG II für Dich nund Dein Baby bereits jetzt voll beantragen, das heisst Du darfst einen eigenen Hausstand gründen, daBaby unterwegs, Zulagen wie Umstandskleidung muss bezahlt werden,
    Erstausstattung für die Wohnung ebenso für das Baby und Mietkaution , Renovierung und Umzugskosten sind auch möglich!


    Du musst überhaupt nicht mehr bei Deinen Bekannten wohnen oder verweilen auch wenn die ARGE dies behaupten sollte, es ist falsch!


    Du bildest zukünftig ob nun mit oder ohne Freund eine eigene BG in die dann auch der werdende Vater aufgenommen werden kann!


    Gruss

  • vielen vielen dank für die schnelle antwort!:)


    Ja das mit der Freizügigkeit ist so eiene sache, das Amt sagt er bekommt die halt nur wenn er nach weisen kann das er hier arbeitet oder arbeitssuchen ist aber das arbeitsamt oder die arge können ihn angebich nur arbeitssuchen aufnehmen wenn er eine FReizügigkeitsbestätigung hat....Da frag ich mich wie ich das denn nun machen soll???


    Naja und das mit der Wohnung und mit den anderen Sachen hört sich ja sehr gut an!


    Ich habe mir nun eine drei Zimmer Wohnung angeschaut für uns drei halt aber die ARGE sagt das ich nur eine 2 Zimmer beantragen darf weil mein Freund durch die fehlende Freizügigkeit ja keine Ansprüche bei ihnen haben darf bzw stellen kann!!!

  • Hallo Dana


    Meine Schwägerin kommt aus Holland und musste sich auch ihre Freizügigkeitserklärung besorgen. Das er dafür Arbeiten muss ist ausgemachter Schwachsinn. Denn meine Schwägerin arbeitet auch nicht und hat sie auch bekommen. Um das Spiel endlich zu beenden sollte er noch mal zum Arbeitsamt gehen und darum bitten das ihm ein Schriftstück ausgestellt wird auf dem steht das er sich nicht arbeitslos melden darf ohne Freizügigkeitserklärung. Ein ähnliches Schriftstück solltet ihr euch auch vom Jobcenter holen. Sendet Kopien der schreiben an die entsprechende Stelle für die Freizügigkeits erklärung. Sollten sie dann immernoch quer treiben dann pm mich noch mal dann red ich mal mit meiner Schwägerin was man noch tun könnte.Ihr solltet eventuelle Rückschreiben immer in Kopie an Arbeitsamt und Jobcenter weiterleiten. Stellt trotzdem schon mal einen Antrag auf ALG II für euch beide ( Kind ist ja noch net da) denn wenn ihr dann die erklärung habt kann rückwirkend gezahlt werden. Ihr dürft aber auf keinen Fall vergessen die Schreiben wegen der Freizügigkeitserklärund an die Ämter weiterzuleiten. Denn dann können sie euch mangelnde Mitwirkung unterstellen und zahlen nicht rückwirkend.Das mit den 3 Zimmern ist ebenfalls mist. Denn es kommt nicht mehr auf die qm oder Zimmeranzahl an sondern auf die Warmmiete. Diese beträgt in Berlin für 2 Personen (da dein Freund ja noch nicht zählt) bei 417 Euro. Wie hoch die in deiner Stadt ist kannste sicher bei der Arge erfragen.


    Liebe Grüße Jea

  • Hallo!


    Was hat das mit dieser Freizügigkeitserklärung auf sich?


    Ich habe hier letztens mit einem Security gesprochen der im Penny neuerdings steht ( vielleicht ja wegen meiner damaligen Aktion ?? (Hi hi, sagt nicht da hätte ich eine Arbeitsplatz geschaffen)


    Der hat mir auch so einen Scheiss erzählt, da nicht Deutscher Staatsbürger passierte ihm folgendes: Das Aufgebot was er mit seiner deutschstämmigen Frau beim Standesamt erstellen lassen wollte, wollte man dort nur entgegen nehmen, wenn er eine Erklärung unterzeichnet das er nach der Heirat keinesfalls Arbeitslos würde oder Sozialleistungen beantragen würde? Hallo ? Haben die sie jetzt nicht mehr alle?


    So wie er mir das erzählt hat ist es wohl so das alle auslandsstämmischen Mitbürger eben eine solche "Freizügigkeitserklärung abgeben müssen" - also habe ich ihm gesagt das ist für mich völliger Blödsinn - hört sich ja bald schon wie im 3.Reich an, man muss nur mal die Parallelen erkennen!


    Er hat dort ziemlichen Stress deswegen gemacht, in Punkto Demokratie usw. und das er das nicht unterschreiben würde, sondern höchsten in die Presse brächte!


    Und dann machen die da einen Rückzieher in der leiben Nachbar Stadt Übach-Palenberg, plötzlich geht das auch ohne Erklärung (heiraten meine ich), klasse oder!


    Und jetzt hier der Scheiss "Freizügigkeitserklärung" ! Ja, Freizügigkeit kenne ich, hätte ich genügend Kohle wäre ich Maßlos freizügig, sogar soweit das ich denen auf dem Amt glatt einen ausgeben würde, würden sie langsam mal klar im Kopf werden!


    Der Vater eine s Kindes wird wohl kaum dazu gezwungen werden können dort zu verweilen wo er sich gegenwärtig befindet wenn das Kind ein Mitglied (Deutsche Staatsbürgerschaft) dieser Gesellschaft ist, schon alleine aufgrund der Tatsache das er ja auch nur zu Besuch da sein könnte!


    Irgendwie scheinen da ein paar Ministerialräte in den Grundlagentexten der DDR zu lange verweilt zu haben, ich finde das unglaublich!


    Ich würde mal auf dem Amt anfragen was der Zweck dieser Erklärung sein sollte und ob diese Paier eventuell auch vor dem europäischen Gerichtshof Bestand halten könnte.


    Diese Erklärung haben Schröder und Hartz vermutlich bei Ihren Puffbesuchen aufgeschnappt und abgeleitet anders kann ich mir solchen Schwachsinn nicht erklären!


    Aber im Allgemeinen haben sich mit der Reform ja Begriffe eingeschlichen die eh hin mehr mit einer PISA Studie gemein hätten, denn mit dem Sinn dessen was sie verkörpern!



    Kannst ja mal auf's Amt gehen und mit meinen Argumenten nachhacken und von mir aus soll der Spezi seine Antwort hier gleich eintragen!


    Gruss

  • So!!


    Also ich danke euch ihr seit meine Engel, bin mit euren Argumenten und Ratschlägen zum Arbeitsamt und hab nen bissl Druck gemacht...eigentlich kann ich so was nich bin zu freundlcih:) Aber oh siehe da ein Wunder...nun ist er arbeitssuchend gemeldet...(ich glaub das immer noch nicht!!:)) Naja nun mal morgen, denn heut war es leider zu spät, zum Ausländeramt und dort mit dem schreiben der Arbeits Agentur diese blöde Freizügigkeit verlangen!!


    Mal sehen was dabei raus kommt, aber bis hier hin trotzdem vielen vielen dank!!!!!

  • Hallo Dana !


    Schreib hier mal was es letztlich mit dieser Freizügigkeitserklärung auf sich hat und notfalls nur unter Vorbehalt unterzeichnen! Kennzeichne es notfalls mit Sternchen und vermerke ..."nach bisherigem Kenntnisstand der Rechtlage unter Vorbehalt..."


    Gruss

  • Hallo Dana !


    Schreib hier mal was es letztlich mit dieser Freizügigkeitserklärung auf sich hat und notfalls nur unter Vorbehalt unterzeichnen! Kennzeichne es notfalls mit Sternchen und vermerke ..."nach bisherigem Kenntnisstand der Rechtlage unter Vorbehalt..."


    Gruss


    Also die Freizügigkeitserklärung ist so was wie die Arbeitserlaubnis für Menschen die aus den EU Mitgliedsstaaten kommen. Was das nun genau soll weis ich auch nicht so recht aber die haben wohl keine Ahnung wohin mit ihrem ganzen Papier.

  • So eine Freizügigkeitsbestätigung für EU Mitglieder ist, so weit ich dem letzten Beamten mit dem ich gewsprochen habe glauben kann, nur ein Papier das erlaubt soziale Leistungen zu beanspruchen. so wie ALG 1 und solche Sache... da ich halt gerade wirklich Zeit nicht im Übermaß habe, weil meine kleine in vier Wochen auf der Welt ist und ich halt eine Wohnung für mich und meinen Freund, halt als Familie beantragen möchte, brauch ich diese Freizügigkeit für ihn...Alles andere so wie Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis usw. hat er automatisch, wegen EU Mitglied!! Laut des letzten Beamten der uns wieder nach Hause geschickt hat...


    Also ich habe nun die Bestätigung von dem Arbeitsamt das er ARBEITSSUCHEND gemeldet ist und nun wollen wir da mal hin und schauen wie sie uns diesmal abfertigen... das Problem ist das der Beamte sagt, dass mein Freund die Freizügigkeit nur bekommt wenn er selbständig für sein Leben aufkommen kann, sprich mindestens 10 std. die Woche arbeiten...das ist ja alles schön und gut, aber im Moment haben wir nicht mal einen Wohnsitz, wer kann mir da noch sagen das alles egal ist hauptsache er schwingt seinen Hintern regelmäßig morgens zur Arbeit???


    Naja, werde mal schauen was heute bei raus kommt und halte euch auf dem laufenden...drückt mir mal die Däumchen :)


    Lieben Gruß

  • So wieder da vom Amt und Nervenzusammenbruch die 3te!!NEIN es gibt keine Freizügigkeit für meinen Freund!!Auf das Argument hin das wir keinen richtigen Wohnsitz haben usw hieß es nur...wieso brauchen sie doch nicht??!!! ARGH....ich weiß nicht mehr weiter...es heißt das er mindestens 10 std die Woche arbeiten muss...Auf die Frage hin wo denn mein Baby zur Welt kommen soll?, sagt er nur naja das kommt doch im Krankenhaus zur Welt also ich soll mich nicht so anstellen....Mein Freund hat nun den glauben an alles hier in Deutschland verloren...man bedenke:ER IST DOCH EU BÜRGER VERDAMMT!!!!!Würd am liebsten nur noch den Kopf in den Sand stecken....mmh hat wer von Euch nen aufbauenden Rat? Würd mich sehr drüber freuen!!


    Lieben Gruß

  • Hallo Dana!


    Hatte ich das nicht getextet, Deutschland (Befürworter und Mentor des Europäischen Gedankens) Hat ein Papier entwickelt, das Lebensgefährten die aus einem EU Mitgliedsland einen hiesigen Staatsbürger begehre, dazu genötigt werden auf immer und ewig eine mögliche notwendige Unterstützung dieses absolut nicht auf nationalistische Inhalte pochende Land um Hilfe zu bitten.


    Wie ich diese Heuchler liebe. Einig Europa - blos Hilfe, ne die gibt's wenn Du keine Arbeit nachweisen kannst für die Lebenspartner dann nicht!


    Hallo ?! Und da regen die sich über Adolf und seine Nazis auf ? Die "Arier" sind ausgetrieben, jetzt sind die "Ausländischen (wenn auch europäischen) Arbeitslosen"!


    Also wäre ich an der Stelle von euch dann würde ich die Erklärung mit folgendem Zusatz unterschreiben:


    Sofern bei einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof kein anders lautendes Urteil ergeht!


    Damit diese Pfeifenköppe mal kapieren, das die Proletarier nicht allle blöd sind!


    Gruss



    Das ist eine Schande, wie sich unsere Politiker durchlügen!


    Ganz ehrlich, wenn die so weiter machen wähle ich nächstes mal NPD, die sind zwar Scheisse wie sonst was aber eben nicht so verlogen!



    Gruss