Übergang ALG1 zu 2 und Kontopfändung

  • Hallo erstmal, bin neu hier und auf der Suche nach Hilfe für eine Freundin. Nun bin ich auf Euer Forum gestossen und möchte Euch um Hilfe bitten.
    Sie hat bis vor etwas über einem Jahr mehrere Jahre in einer Firma gearbeitet, die dann Stellen abbaute. In dieser Zeit hat sie sich über einen Kredit einen Kleinwagen gekauft, den die auch brauchte und weiterhin brauchen wird, um zur Arbeit zu kommen. Nun hat sie knapp 1 Jahr lang ALG1 bekommen, soweit ich weiß, ca. 1100.- Euro, da sie ganz gut verdient hat. Jetzt hat sie zwei Raten fürs Auto nicht gezahlt, weil wohl irgendwas anderes anstand, ich glaube Nebenkosten und/oder Energiekosten. Blöd, aber passiert. Das Institut, das das Auto finanziert hat, hat nun eine Kontopfändung vorgenommen, offensichtlich dürfen sie, weils im Vertrag steht. Jetzt ist natürlich Land unter. Was kann sie tun, sie hat jetzt garkein Geld, um Miete oder Essen zu zahlen. Kennt sich jemand von Euch aus? Was steht ihr zu, wenn jetzt ALGII kommt? Was ist mit dem Auto, darf man eines haben (es gab einen Unfall, Restwert ver. unter 6000). Sie hat keinen Anschluß an öffentl. Verkehrssysteme. Die Wohnung dürfte auch zu groß sein, ist aber wohl relativ günstig, weil Dorf. Aber einen Umzug könnte sie nicht bezahlen. Gibt es einen Anspruch auf Wohngeld zum ALGII? Wer weiß Rat? Im Voraus schon einmal vielen Dank an Euch, bin für jeglichen Tipp dankbar! Gruß, 1970

  • Hallo 1970,


    zur Kontopfändung:


    http://www.insolvenzhilfeverein.de/wordpress/?page_id=24


    bist du sicher dass nur 2 Raten offen sind ? Sofort Kpntakt mit dem Gläubiger aufnehmen und mit Ihm eine Vereinbarung treffen. Man kann mit fast allen reden. Werden nur sauer wenn man gar nicht reagiert.


    Als ALG II steht ihr zu 351€ Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft, wenn Sie alleine wohnt, dann eine Wohnung mit 45 qm.Was genau bezahlt wird bei der zuständigen ARGE erfragen, da regional sehr unterschiedlich. Und ihr steht ein befristeter Zuschlag zu siehe:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Wenn Sie Vermögen hat, dann muss Sie dieses bis auf die Freibeträge zuerst verbrauchen dann bekommt sie ALG II. kannst du hier auf der Seite nachlesen.


    Wohngeld und ALG II schliesen sich aus.


    Wenn der Kleinwagen Schrott ist, dann kommt doch die Versicherung auf, bei Fremdverschulden die des Unfallgegners bei Eigenverschulden die eigene Vollkasko.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus, vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde die Links in Deiner mail gleich noch anschauen und das dann so an meine Freundin weitergeben. Ich bin nicht ganz sicher, was die zwei Raten angeht, meine aber, so hätte sie es erzählt. Ich weiß nur, daß sie ca. 120.- Euro pro Monat dafür zu zahlen hätte. Ich fand diese Vereinbarung ungewöhnlich, daß das Kreditinstitut sofort ans Konto gehen kann und darf. Der Wagen hat keinen Totalschaden, nur größeren Wertverlust, ich meine, sie hätte das selbst verursacht. Ich frage noch einmal, ob sie das nicht der Versicherung gemeldet hat, denn ich weiß, daß es da eine Vollkaskoversicherung gibt.Ich habe gedacht, die würden Schaden am eigenen Wagen nur dann zahlen, wenn es sich um einen Unfall in Zusammenhang mit einem weiteren Fahrzeug handelt. Vielen Dank für Deine Hilfe!

  • Hallo 1970,


    habe es auch so Verstanden dass es einen Unfall gab. Sollte der Leasingvertrag ein Restwertleasing sein, dann trägt das Risiko voll der Leasingnehmer, also deine Freundin.
    Bei einem reinem Kilometerleasing trägt den Wertverlust die Leasinggesellschaft, bis auf die übermäßige Abnutzung bei normalen Ablauf. Bei vorzeitiger Kündigung trägt das Risiko immer der Leasingnehmer.
    Deshalb Vorsicht vor Leasing und Finanzierungsverträgen.


    Gruß Klaus

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin über 50 jahre und seit fast einem jahr arbeitslos und beziehe entsprechend arbeitslosengeld 1. da ich in meinem alter auf dem deutschen arbeitsmarkt gar nicht mehr statt finde, sprich "keine aussicht auf einen job habe" werde ich mich ab märz wohl in die riege der hartz 4 empfänger einreihen.


    Frage: wann muß der antrag auf Arbeitslosengeld 2 beantragt werden? geht das automatisch? oder sind dort fristen einzuhalten.


    den versuch, einen gründungszuschuß vom arbeitsamt zu erhalten, um mich selbstständig zu machen, wurde mit der begründung abgelehnt, daß ich vom datum der antragsstellung bis zum auslaufen der bestehenden bezügen keine 90 tage mehr anspruch habe. Schade.... denn ohne diese unterstützung sind mir leider die hände gebunden.