Mietgeld???

  • Hallo


    ich bin 25 Jahre, Alleinerziehend und lebe mit meiner 1 Jährigen Tochter bei meiner Mutter, ich habe einen Minijob (400) (leider nur noch für 2 Monate) und habe noch bis Dezember Elterngeld dazu bekommen, meine Mutter verdient Ca. 1200 € Netto, kann ich Mietgeld für mich und meine Tochter beantragen??? oder wird die Miete komplett von meiner Mutter abgerechnet ???? unsere Miete beträgt 624€


    Noch was, ich habe bis zur Geburt meiner Tochter2 Jahre lang eine Ausbildung gemacht, wo müsste ich dann Mietgeld beantragen beim Arbeitsamt oder bei HArtz 4?? kenn mich leider überhaupt nicht aus.


    Danke im Voraus


    lg Charline

  • Hallo !


    Du kannst es ja mal mit aufstockendem ALG II versuchen! Du stehst ja im Arbeitsleben und brauchst im Grunde nicht mehr bei den Eltern leben, da Du mit dem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest.


    Wenn Du weiterhin bei Deiner Mutter leben willst, kannst Du dies auch in einer Haushaltsgemeinschaft, dann wird Deine Mutter und Ihr Anteilig auf den Mietzins gerechnet!


    Gruss

  • Hallo,


    als 1. gilt es zu prüfen, ob du Anspruch auf ALG I hast. Wenn ja dann beantragen.


    Hast du keinen Anspruch auf ALG I dann kommt ALG II in betracht.


    Die bildest mit deiner Tochter eine Bedarfgemeinschaft und ihr als BG mit deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft( HG).


    Du musst mit deiner Mutter ein Mietvertrag machen, dann muss die ARGE oder das Landratsamt, wenn Wohnungsgröße und Miete angemessen, dir die Kosten für die Unterkunft KDU bezahlen. Herausgerechnet werden die Aufwendungen für Warmwaser.


    Als Regelleistung steht dir zu ( für dich, deine Tochter und Alleinerziehendenzuschlag).
    Wieviel das ist, schau hier beim H4 Rechner nach.


    Du bekommst aber nur ALG II, wenn erklärst, dass du mit deiner Mutter nicht gemeinschaftlich Wirtschaftest und ihr keine gegenseitigen Kontovollmachten habt. Ebenso musst du erklären, dass du deine Tochter ohne Mithilfe deiner Mutter erziehst.
    Das Einkommen deiner Mutter spielt keine Rolle und lass dir nichts anderes einreden.
    Abgezogen von den Leistungen wird dir das Kindergeld und der Unterhalt für deine Tochter.
    Falls du keinen Unterhalt für sie bekommst, must du Unterhaltsverschuss beim Jugendamt beantragen.
    Der wird dann auch abgezogen.


    Gruß Klaus

  • Hallo Horst,


    der 400€ Job fällt in 2 Moanten weg.
    Die einzige Frage ist, ob Sie vorher einen Job hatte und der alte Arbeitgeber Sie wieder nehmen muss,
    Elternzeitende.


    Drum habe ich geschrieben : erst ALG I anspruch prüfen.


    Gruß klaus

  • Hallo nochmals!


    Ist ja richtig, aber ich denke das die Anfrage für jetzt ist da ja das Elterngeld nur bis Dezember gezahlt wurde. In 2 Monaten wäre Sie eh arbeitslosm aber bis dahin kann Sie ja auch wieder was neues haben! Gegenwärtig braucht sie aber eine Aufstockung!


    Aber ich denke wir kommen da schon klar, oder?


    Gruss