Hilfe!!

  • Hallo,
    ich hab da mal ne frage :p


    Mein freund und ich leben NOCH bei meiner mutter im Haushalt.Wir müssen ihr unseren Mietsanteil in höhe von 277€ monatlich geben da der ihr von ihren ALG2 abgezoegen wird.jetzt ab den 1.1.09 habe ich mit meinen freund eine eigene wohnung und dadurch bekommt meine mutter nicht mehr unseren mietsanteil.Die miete von ihr ist viel zu hoch sie ist eingezogen mit 562€ oder so.und jetzt ist die miete glaub ich bei 741€ oder vielleicht noch mehr,wir sehen da selber nicht mehr durch.und jetzt hat meine mutter ende demzember kein ALG2 bekommen,meine frage ist jetzt:dürfen die das denn ihr ganzes ALG2 abziehen damit die miete komplett ist?Die hat hier noch 3 Kinder zu verpflegen.Und sie kann auch nicht ausziehen da sie mal mietschulden hatte und die vom jobcenter als darlehen übernommen wurden,und es heißt ja solange das darlehen nicht abgezahlt ist darf man auch nicht aus die wohnung ausziehen.Ich muss dazu sagen die Wohnung ist für sie angemessen.

  • Ich weiß nicht, wie es in eurem Fall ist, da eure Mutter vor eurem Auszug den Mietanteil auch schon nicht von der ARGE bekommen hat.


    Grundsätzlich darf die ARGE, wenn sie die Miete direkt an den Vermieter überweist, die REgelleistungen entsprechend kürzen, schließlich überweist sie entweder die gesamte oder gar keine Miete an den Vermieter.


    In eurem Fall (d. h., wenn sie wirklich durch die Mietschulden von seiten der ARGE nicht ausziehen DARF), würde ich Widerspruch einlegen, gleichzeitig beim Sozialgericht die sofortige ZAhlung der REgelleistungen als Darlehen bis zur Klärung des Sachverhalts beantragen mit der Begründung, dass Kinder mit versorgt werden müssen. Da sie in diesem Fall nicht ausziehen darf, würde ich darauf pochen, dass die ARGE dann auch die gesamten KdU übernehmen soll. Ansonsten sollen sie die Rückzahlung des Mietdarlehens anders regeln und ihr erlauben, sich eine angemessene WOhnung zu suchen.


    Ich finde es absolut nicht haltbar, dass die ARGE einerseits den Auszug verweigert, andererseits aber die tatsächlichen KdU nicht übernehmen will und eine Mutter mit drei Kindern ohne Geld stehen lässt.


    P.S.: Seid ihr sicher, dass euer WEiterbewilligungsantrag mit entsprechender Änderung (sprich: eurem Auszug und dem Wegfall eures Mietanteils) rechtzeitig bei der ARGE war? Wenn nicht, seid ihr nämlich selber Schuld ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo!


    Ich dneke das hat überhaupt nichts damit zu tun!


    Habt Ihr einen Folgeantrag gestellt? Vermutlich ist ALG II bis 12/2008 bewilligt worden und der Folgeantrag nicht gestellt worden! Überprüft das mal!


    Übrigends, sollte das so sein, Nachgezahlt wird meist nicht!


    Soll heissen: zack zack morgen aufs Amt! Klären was da Sache ist!


    Gruss