von der Strasse zu meinem Freund U25 ...

  • Hallo zusammen ...
    Ich hoffe jemand kann mir hier etwas weiterhelfen, ich hab schon zich Foren durchstöbert und leider noch nicht wirklich etwas zu meinem Problem gefunden ... und zwar:


    Ich bin mit 17 aus dem Elternhaus rausgeschmissen worden (war 2 Wochen vorher beim Jugendamt und hab denen alles gesagt, keine reaktion, ich müsse bei meinen Eltern bleiben) später bin ich dann natürlich auch nicht wieder hingegangen, aus angst das sie mich wieder dahin zurückverfrachten.
    Habe mich bis heute so durchgeschlagen nun bin ich 22.


    Jetzt möchte ich zu meinem Freund ziehen er ist 30 (Miete übernimmt er)
    Ich bin gerade dabei mich in Hamburg anzumelden ....


    Nun aber die eigentliche frage bei der ich hilfe bräuchte ...
    Was steht mir denn an Geld und Leistungen zu? Ich habe die letzten 5 Jahre nichts bekommen und war auch nicht krankenversichert (aber zu meinem Glück fehlt mir nichts)
    Das mir bei der Miete nicht geholfen wird ist schon fast klar (deswegen wohne ich kostenfrei bei ihm)... nur kann mir doch keiner vorschreiben das ich dann auch wieder zu meinen eltern muss (OMG) weil ich unter 25 bin ... mich würde nur interessieren ob ich überhaupt ein wenig Geld bekomme und ihm zumind. ein wenig unter die arme greifen kann. er ist 30 und hat einen Vollzeitjob, aber das einkommen weiss ich gerade nicht genau ...


    kann mir vllt. jemand helfen?
    Wo müsst ich hin? Arbeitslosengeld II beantragen?

  • Hallo Soti,


    was heißt denn du bist dabei dich umzumelden? Bist du dann bei deinem Freund gemeldet oder wo? Wie sieht es mit einem Mietvertrag aus? Dein Freund und du könnt auch einen Untermietvertrag schließen (muss er aber vorher mit seinem Vermieter klären).
    Denn: natürlich steht dir im Grunde ein Mietzuschuss zu. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und dein Mietanteil übernimmt die ARGE. Vorausgesetzt dein Freund verdient nicht mehr als euch zusammen zustehen würde. Das ist in jedem Bundesland anders. Wenn du das Gehalt von deinem Freund genau weißt und wie hoch die Miete ist, kannst du dir online berrechnen lassen ob und wieviel dir zusteht.
    Den Antrag auf ALG II musst du bei dem für deinen Bezirk zuständigen Jobcenter stellen, Geld kriegst du dann ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.
    Wegen der U25- Sache weiß ich nicht Bescheid, kann vielleicht wer anders hier beantworten.


    Mfg, jalale

  • U 25 Regelung heisst das einem unter 25 Jahren (ledig ohne Kind) keine Wohnung und auch kein ALG II zusteht, da die Eltern unterhaltspflichtig sind. Und die Unterhaltsleistungen der Eltern vor ALG II kommen.


    Ich hoffe es stimmt so in der Kürze.



    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus


    und was ist wenn die Eltern nicht zahlen können/wollen? Welche Möglichkeiten gibt es dann? Das man den Unterhalt bei den Eltern einklagen kann, ist mir schon klar aber das zieht sich doch auch ewig hin. Von was soll Soti bis dahin leben. Gehen die Behörden dann automatisch davon aus, dass der Freund zahlt, was er ja eigentlich nicht muß, da sie ja nicht verheiratet sind und er somit nicht unterhaltspflichtig ist.

  • Hallo melffi,


    da werden sich die Ämter gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und es wird nichts passieren.
    Soti sollte sich bei der Caritas oder einer einer ähnlichen Einrichtung Hilfe suchen.
    Die haben auch Leute, die sich rechtlich genau auskennen und wissen was zu tun ist.


    Nach meinem ALG II Antrag musste ich auch 10 Wochen auf das erste Geld warten.
    Seit wann interessiert es die Leute von der ARGE wie du klarkommst. die interessiert nur wenn du lange ohne Hilfe gelebt hast, wie sie dir deine Leistungen kürzen, da du ja nicht bedürftig bist. Ist ja bis jetzt auch gegangen. Deshalb professionelle Hilfe, um das soti zu ersparen.



    Gruß klaus

  • Hallo kurze Anmerkung:


    Nicht alles verpauschalisieren U 25 Regelung wird mir hier viel zu oft so ausgelegt als sei es nur noch möglich Zuhause unter zu kommen, das ist völliger Schwachsinn!


    Diese Regel besteht erst knapp seit einem Jahr in der Form wie sie hier ausgelegt wird!


    Ich möchte mal daruf verweisen das Sot aber schon 5 Jahre Zuhause raus ist!


    Gabs da schon diese Bestimmung??????????????????????????


    Nein, denke ich und damit ist der Kuchen schon halb gegessen!


    Nächster Punkt:


    Wie holen sich die Leute die keinen Wohnsitz haben Ihre Leistungen?


    Auch ziemlich einfach, die Meldeadresse ist dann in der Regel die Anschrift der ARGE !!!????



    Würde Soti demnach eventuell dann doch Leistungen beziehen können selsbt wenn er weiter auf der Strasse leben würde?


    Aber ganz sicher doch! Denn das was er nicht benötigt sind die Kosten für die Wohnung ect. aber warum sollte er keine Grundsicherung erhalten können?


    Nennt mir mal einen Grund? Ich kenne keinen !


    Selbst dem Arbeitsmarkt kann er zur Verfügung stehen, wenn die ARGE die postalische Anschrift ist!


    Für mich steht ausser das Sofi Leistungen beanspruchen kann und mein Tip: Freund hört sich nach Lebenspartner an, Kumpel hört sich nach Helfenmder Hand oder Leidensgenosse an!


    Heisst im Klartext: Je nachdem für welche Form man sich entscheidet, entscheidet dies über eine BG = Bedarfsgemeinschaft welche dann automatisch die Bezüge des weiteren BG-Mitgliedes in meist vollem Umfang mit einbezieht oder einer HG = Haushaltsgemeinschaft wo im Grunde mehrer getrennte Bedarfsgruppen sich nur die Gemeinsamkeiten wie Wohnung und Kosten für Verpflegung,Wäsche, Nebenkosten teilen!



    Sofi: wenn Dir also jemand erklärt das Du wieder Zuhause einzuziehen hast ist das aus mehrern Gründen heraus schon falsch! Einfach schlichtweg falsch! Nur die diversen Punkte aufzuführen warum geht hier ins unendliche (bei Bedarf E-Mail)


    Das kostenfreie Wohnen geht allerdings (auch nicht) (?!) ....Verwirrend?! weil wenn eine BG entsteht beide zur Mietleistung beitragen müssten und wenn man es als HG darstellen will gibt es das Problem der Glaubwürdigkeit!


    Wieso? HG setzt voraus das kein gegenseitiges Eintreten füreinander besteht, aber wenn jemand die Miete für einen anderen voll mitträgt wie soll man das dann anders bewerten? Siehste! Deswegen "auch nicht"


    Ihr könntet das theoretisch so praktizieren, aber dann ist eines klar dann wird es spätestens nach eine Übergangszeit als eine BG von Amtswegen angesehen und damit wäre Dein Kumpel mit in die BG einzubeziehen, mit allem was an Verdienst und Vermögen da ist und da denke ich mal kennt man sich einfach noch nicht gut genugfür;) Richtig?


    Dir steht meines Erachtens sogar eine Erstausstattung zu, denn in den letzten 5 Jahen hast Du doch nur auf der Strasse gelebt wenn ich das richtig verstanden habe! Und hier und da mal bei dem einen oder anderen Bekannten gepennt aber nie länger als 3-4 Tage!!!



    Soti, es wird nicht einfach und die lassen Dich sicherlich gewaltig auflaufen!


    Es geht so wie ich es hier dargelegt habe, lass Dir keinen Scheiss erzählen und wenn dannsollendie Belegen wo es steht und seit wann das Gültigkeit hat, mit Deinen 5 Jahren "on the road" (vielleicht haste ja auch irgendwo noch einen Streetworker der das bestätigen kann) biste vor all diesen Folgebestimmungen im HARTZ IV Gesetz schon mehr als 12 Monate aus der elterlichen Wohnung raus und eigenständig ohne festen Wohnsitz gewesen. Das müsste im Grunde reichen!



    Viel Glück, behalte die Nerven im Griff und bleib vor allem ruhig und locker wenn Du aufs Amt gehst!


    Sag Dir das klappt und dann klappts auch, vielleicht nicht sofort aber konsequent am Ball bleiben und jede ablendende Begründung schriftlich festhalten (Niederschrift) und sofort mitgeben lassen.
    Sollte wieder allen Erwartungen keine positive Aussage vomAmt kommen, hier wieder melden, dann gehts per Rechtsanwalt! Das kriegen wir hin!



    Gruss (ps.: ....find ich klasse Dein Vorhaben, es kriegen nicht Viele die Kurve runter von der Strasse)

  • Das grobste hab ich bisher geklärt da ich erst ein paar tage mit meinem Freund zusammen wohne muss er nix zahlen ... und wir sind auch keine Bedarfsgemeinschaft ...


    nur mein Problem ist gerade:


    Ich war gerade eben beim JobCenter und den ALG II Antrag zu stellen ...
    Dann wurde mir gesagt Zitat:" Den Antrag muss ihr Freund für sie stellen da sie Unter 25 und er über 30 Jahre alt ist"!
    Ohne das ich noch groß was sagen konnte ging die Tür schon auf und er rief den nächsten rein ...


    Wieso muss bitte mein Freund den Antrag stellen was er hat er denn damit zu tun? Ich wohn seit genau 7 Tagen bei ihm ....
    Als wenn man mit 22 noch ein Kleindkind wäre das den Schnuller bekommt ... man kann und soll alles Arbeiten, Steuren Zahlen, Heiraten, Frühererschein schon seit 4 Jahren haben ... aber nen pupsigen Antrag soll jemand anders beantragen ...


    Tut mir leid aber ich bin gerade leicht säuerlich

  • Zitat

    und was ist wenn die Eltern nicht zahlen können/wollen? Welche Möglichkeiten gibt es dann? Das man den Unterhalt bei den Eltern einklagen kann, ist mir schon klar aber das zieht sich doch auch ewig hin.


    Ich würde und werde falls es doch so kommen sollte KEIN Geld von meiner Mutter annehmen, sie hat selber kaum etwas und muss damit meinen Vater und 2 Schulpflichte minderjährige Kinder mit durchfüttern.
    Von Daher würde das nicht in Frage kommen

  • Das haben bisher alle gesagt ... habe mich zwischendrin noch woanders um Hilfe deswegen gekümmert ...
    Deswegen Drucke ich mir alle Nötigen sachen aus und steh Montag Morgen punkt acht bei denen auf der Matte zum Abgeben (wie mir auch geraten wurde) sie sind ja Verpflichtet das anzunehmen und ab dem Datum der Abgabe (den ich mir Schriftlich bestätigen lasse läuft mein Anspruch auf ALG II) und dann abwarten ...


    und zum fall das sie ihn nicht annehmen geh ich einfach zum nächsten Jobcenter, Gemeindebüro oder Bürgeramt und gebe es dort ab.


    Außerdem war ich gerade noch schnell bei der Versicherung und hab mich da noch Informiert ...
    Da ich meine Alte Karte noch hab muss ich nur die Daten auf dem Antrag eintragen (bei: ich war zuletzt krankenversichert bei (bitte Krankenkasse und KV-Nr. oben eintragen) und die ARGE würde dann den rest machen.


    Bin zuerst davon ausgegangen das dieser Abschnitt nicht für Familienversicherungen gilt ... weil zuletzt war ich durch meine Mutter versichert.


    Als die Dame hörte das es für die ARGE ist schlackerte sie mit den Ohren guckte mich Böse an und sagte: "lassen sie sich nicht von denen rumschubsen" Als ich ihr dann sagte ich geb mein bestes und mein Freund würde den Antrag stellen müssen, fing sie an zu grinsen und meinte "so ein Unfug, er hat doch nichts mit ihnen zu tun ... die ARGE behauptet viel ... einfach hartnäckig bleiben, das wird schon".

  • Ich gebe mein Bestes ... man versucht mir aber soviele Steine wie möglich in den Weg zu stellen *schnauf*


    Da ich ja momentan sonst nix weiter hab is leider die ARGE bzw. das ALG II mein erster anlauf ... mir wäre natürlich lieber wenn mir gleich ein Job in den Schoß fällt - ganz gleich was für einer, hauptsache ich kann mich erstmal ein wenig über Wasser halten und bin Versichert - doch ohne Zeugnisse ect. wird das sehr werden ....
    Die muss ich mir nun nach und nach wieder besorgen :(


    Zumindest bin ich Froh das ich nun Gemeldet bin und auch wieder ein Konto besitze (das hat alles ohne weiteres geklappt)


    bleibt mir jetzt nur das ALG II + Versicherung bekommen oder mir eine Aushilfsstelle zu suchen und zu hoffen das man dadurch auch versichert wird ...:confused: