Unterhalt für mehrere uneheliche Kinder

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Rangfolge des Unterhalts bei mehreren Kindern. Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Ich habe ein nichteheliches Kind von einem Ex-Partner und bekomme den Mindestunterhalt für mein Kind vom Vater gezahlt. Er ist selbstständig und über eine Beistandsschaft vom Jugendamt wurde der Mindestunterhalt mit ihm vereinbahrt.
    Jetzt bekommt der Vater meines Kindes ein weiteres Kind und ist (noch) nicht mit seiner neuen Partnerin verheiratet. Verringert sich der Unterhaltsanspruch meines Kindes nach der Geburt des (Halb)geschwisterchens? Und ist, wenn ja ,das abhängig davon ob er die Mutter seines weiteren Kindes ehelicht?
    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Ellfriede

  • Hallo Elfriede!


    Ich denke mal der Unterhaltsanspruch wird solange weiter bestehen wie Euer Kind darauf angewieesen ist, hinzu kommt dann der Unterhaltsanspruch der Nächstgeborenen, einzig kann es passieren das jeder seinen Anspruch gegenüber dem Vater geltend machen muss solange er die neue Frau nicht Ehelicht!


    Es geht nicht nach dem Prinzip das ist was der Vater an Geld übrig hat und nun teilen wir das mal unter den Anspruchsberechtigten auf sondern vielmerh gibt es da Tabellen aus denen hervor geht wie hoch die Leistungen mindstens zu sein haben. Ich wohne in NRW und hier geht es nach der Düsseldorfer Tabelle was die unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kinder betrifft. Die musste aufbringen oder das Amt geht in Vorleistungen und holt es sich dann vom Vater, da kann es dann sein das nicht die volle Höher zu holen ist, aber die Kommune zahlt den entsprechend festgelegt Betrag dann anstelle vom Vater der dadurch in die Säumigkeit gerät, deswegen gehen dann ja auch bei einer Scheidung mit Unterhaltsforderung so viele Unternhemen gleich mit in die Pleite!
    Soweit ist mir das bekannt!


    Gruss

  • Hallo Horst,


    lieben Dank für Deine Antwort;
    in den Tabellen geht es um die Nettoeinkünfte der Unterhaltspflichtigen und leider hab ich nur Auskunft für ein Kind darin gefunden, ich kann mir nicht vorstellen, wenn man mehrere hat, dass dann die Beträge gleichbleibend hoch sind,
    auch ist bei uns die Situation so, dass der Vater freiberufler ist und schwankende Einnahmen wohl hat, weswegen sich das Jugendamt so freute überhaupt eine Unterhaltstitel in der höhe unterschrieben zu bekommen .
    Ist nicht nach der neuen Regelung seit letztem Jahr das so, dass die neue Familie jetzt einen höheren Anspruch hat und Kinder mit ehemaligen Partnern sowieso nachrangig sind?

  • Hallo erst mal.


    Sag mal wohnt er denn mit der anderen Frau zusammen? Wenn ja dann muss er ja an sie keinen Unterhalt fürs Kind zahlen. Außerdem ist es ja auch so das ein Kind je älter es wird einen höheren Satz bekommt.


    Libe Grüße Jeanette