wohnfläche

  • die gerichtsverfahren vor den sozialgerichten sind gerichtskostenfrei


    ansonsten gibt es porzesskostenhilfe, wnen etwas noch nicht höchstrichterlich entschieden ist


    abgesehen davon gibt es Präzedensfälle, nämlich in der Form, dass eine höchtes Gericht oder der Große Senat, wenn sich z. B. zwei höchste Gerichte uneinig sind, einen Gesetzesnorm auslegen. dann kann die verwaltung oder die untere instnaz nicht davon abweichen
    das könnte ansonsten sogar eine strafbare rechtsbeugung sein

  • Hallo expert,


    brauch deine Hilfe.


    Das Bundessozialgericht ist ein durch Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz errichteter und garantierter Oberster Gerichtshof des Bundes. Dieser entscheidet als oberste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit über Rechtsstreitigkeiten auf den ihm durch Gesetz zugewiesenen Gebieten.


    Das steht übrigens auf der Startseite des BSG.


    Was ist nun die oberste Instanz für Sozialgerichtbarkeit ?
    Deiner Aussage nach das Bundesverfassungsgericht ?


    Der oberste Gerichtshof (BSG) ist eine Institution des Obersten Gerichtshofes(BGH).


    Das ist deine Aussage aus deinem letzten Beitrag.


    Es kommt aus das Rechtsgebiet an, um die oberste Gerichtsbarkeit benennen zu können.


    Das BSG beschäftigt sich sehrwohl mit Fragen der Hatz IV-Empfänger, es wurde sogar extra ein Senat dafür eingerichtet.


    klaus

  • Hey Expert...


    Sag mal findest du das eigendlich gut? Erst unterstellst du mir ich würde Lügen und wenn ich dir dann klar mache warum ich nun alg II beziehe und nicht in der Elternzeit bin dann hast du noch nichteimal den Anstand dich zu entschuldigen? Und was das Resignieren angeht.... Klar resigniert man wenn man sich selber etwas sucht und das Amt einem dann einen Strich durch die rechnung macht. Ich ( Maler- Lackierer Gesellin ) Kann mit meinen 2 Kindern kaum noch in meinen Beruf zurück. Was zum einen daran liegt das ich nicht auf Montage gehen kann zum anderen keinen Führerschein habe (was ich in Berlin auch als unnötig erachte) und zusätzlich kommt dann ja noch Kitaschließung in den Ferien , Krankheit der Kinder und und und dazu... Das mein Mann (nein wir sind nicht verheiratet aber für mich ist er trotzdem mein Göttergatte) durchaus auch mit den Kindern zu Hause bleiben würde so das keiner von uns zu viel fehlen müsste wird von Arbeitgebern scheinbar ausgeblendet. Nun habe ich also als meine große in die Kita ging versucht in einer Behindertenwekstatt arbeiten zu können. Eine entsprechenden weiterbildung wurde mir nicht gewährt. Stattdessen wurde mir nahe gelegt einen ein Euro Job zu machn. Und da soll man dann nicht resignieren? Gut ich weigere mich und werde wenn die kleine in die Kita geht so lange neue Sachen anschleppen bis mir etwas davon gewährt wird. Aber so viel Kraft und Gedult hat nunmal nicht jeder.
    Sage mal was sagt eigendlich dein Chef dazu das du hier wärend der Arbeitszeit schreibst? Oder haste grade Urlaub?
    Ach und : Das höchste Glück der Pferde ist der Reiter auf der Erde.


    mfg


    Jea

  • Ich kann es nur nochmals sagen Präzedenzfälle gibt es nur im anglo-amerikanischem Rechtsraum. In Deutschland gibt es sie nicht.


    Aber mir ist das eigentlich egal ob ihr das glaubt oder nicht, jeder hat schließlich das Recht mit seinen Rechtsirrtümern glücklich zu werden.


    Wen es interessiert lest mal Dr. Ralf Höcker der beschreibt dies in seinen Büchern sehr anschaulich. Das dürfte auch ein Laie verstehen.

  • Habe mir das jetzt hier mal durchgelesen und finde es ehrlich gesagt wie im Kindergarten.Es gibt viele ALG2 Empfänger die mit Erfolg geklagt haben ud wenn sie sich dabei auf die Aussagen der ARGE Mitarbeiter verlassen hätten wären sie arm dran gewesen.Viele der Mitarbeiter in den ARGEn sind sehr freundlich aber eben kaum kompetent.Oftmals kommen diese Leute aus völlig artfremden Berufen und haben vom Gesetz keinerlei Ahnung.Wenn du heute von einem SB eine Auskunft bekommst dann sieht das am nächsten Tag der SB wieder ganz anders.Also bleibt oft nur der Weg zum Anwalt.


    Es ist ja schön wenn du Expert72 nach deiner Arbeitslosigkeit wieder einen Job gefunden hast.Ich weiß ja nicht was du gelernt hast und ob du nun vollzeit wieder in deinem Beruf arbeitest oder etwas völlig anderes machst.Auch ein 400 Euro Job ist Arbeit nicht wahr allerdings solltest du den Mund nicht so voll nehmen denn man steht schneller wieder in der Schlange als man manchmal glaubt.Es mag ja sein das es dir auf deinem Pferd gefällt aber du solltest dich gut festhalten sonst landest du auf deinem Hinterteil.Was du zu Shattnira geäußert hast von wegen wenn sie vorher gearbeitet hätte würde sie jetzt Elterngeld beziehen sei mal gesagt das auch das Elterngeld nur eine Hilfe ist wenn du vorher gut verdient hast.Viele Frauen arbeiten nur Teilzeit und dementsprechend niedrig ist das Elterngeld.Außerdem hast du nie die Garantie das du nachher wieder eingestellt wirst.

  • Hallo expert72,


    wenn es doch keine Präzedenzfälle gibt, warum hat mein Anwalt mir dann gesagt, dass man den Erfolg einer Klage nicht einschätzen kann, WEIL ES NOCH KEIN HÖCHSTRICHTERLICHES URTEIL GIBT??? 'Gäbe es ein solches Urteil, müssten sich die unteren Gerichte auch daran halten, wie dir aber schon erläutert wurde ...


    Aber mal was anderes: Wo müsste ich wohnen, um für zwei PErsonen 65 qm bezahlt zu bekommen, ohne Abzüge bei den NK zu erhalten???:eek:


    Unsere Wohnung (64 qm) ist nämlich von der Größe her unangemessen und uns hätte aufgrund dessen die Übernahme der höheren Miete verwehrt bleiben können, obwohl wir vorher gerade mal 43 qm zu zweit hatten. Wir bekommen nur den Höchstsatz für zwei PErsonen statt der vorherigen Miete der kleinen Wohnung, weil mein SB die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers für mich anerkannt hat.


    Die NK werden uns allerdings nicht komplett übernommen, sondern um den Betrag für 4 qm gekürzt. Soviel also auch zur Kulanz bei wenigen qm ... und im städtischen Vergleich ist unsere Wohnung vergleichsweise günstig, liegt dennoch wenige EUR über dem Höchstsatz ... nur: für den Höchstsatz müsste die ARGE mir erst einmal Wohnungen mit 60 qm in unserer Stadt zeigen, habe in dreimonatiger Suche nicht eine einzige gefunden ...


    Naja, Ring frei für weitere hitzige Argumente ...;)


    Liebe Grüße,
    eine ALG II Beziehende, die trotz Ausbildungsschnitt 1,7 keine Arbeit gefunden hat ...:rolleyes:

  • Hallo Jana 1987!


    Hast Du es denn mit Deinem Interlekt auch nicht gemerkt? Es geht doch hier einzig und alllein um die Begriffsauslegung "Präzidenzfälle" wegen der man anderen Dummheit, Faulheit un dall diesen Stress produziert hat! Mein Gott, dann haben die Ami's und Co eben das Glück mit derartigen Methoden Ihre Rechtsprechung führen zu können und in unserem Fall ist dann ein Richter so frei immer und einzig über den Falll entscheiden zu dürfen wie ihm die Nase gewachsen ist! (....und naürlich schaut der nach vergleichbaren Fällen und fällt dann seine Entscheidung danach nur entscheidet er (und nicht der Fall und damit der Richter der dort entschieden hat) über den Ausgang. Präzidenzfälle gibts im Sinne des Wortes damit nicht aber die Handlungen sind im wesentlichen die gleichen, m it dem feinen Unterschied das ein Deutscher Richter nicht danach entscheiden muss!
    Das ist und war einzig der Knackpunkt aller Anfeindungen!


    Und zu Deine Anmerkung mit dem 1,7 Abschluss nur soviel Du bist wohl zu "Überqualifiziert" aber mnach Dir nichts darus in ein paar Jahren ist Dein Abschluss nichts mehr wert und dann führt Dich die Bundesagentur unter "fehlender Berufsabschluss - fehlende Qualifikation".


    Ansonsten Danke !