Versteuerter Mini-Job - Wie angeben?

  • Hallo Leute,


    ich habe mich hier mal angemeldet, da ich Informationen zur Erstellung meiner Lohnsteuererklärung benötige.


    Folgende Situation:


    Ich habe einen Minijob - ca. 330€/Monat - Dieser ist "versteuert" über Steuerklasse VI - Jedoch werden aufgrund eines Freibetrags keine abgeführt.
    => ca. 4000€/Jahr


    Daneben habe ich noch 2 mal in einem größeren Unternehmen gearbeitet
    => ca. 8000€ Einkommen


    => 12000€ / Jahr


    Nun frage ich mich jedoch, welcher Betrag Gültigkeit für die Steuerbemessung hat - 8000€ oder 12000€


    Ich habe ja nur den Steuerfreibetrag von 7664€ + Werbungskosten zur Verfügung (Wir wollen hier mal weitere Vergünstigungen (Fahrtkosten etc..) ausschließen.


    Welchen Betrag interessiert also das Finanzamt, wenn es meine Steuern festsetzt?


    Vielen vielen Dank für eure Hilfe


    Henri

  • Hallo,


    Beim Finanzamt gelten immer die Jahressummen. Hier also 12.000 €
    Wenn du 330 € mtl. Bruttoverdienst und auf Lohsteuerkarte abrechnest, dann ist das kein MiniJob,
    da dir zwar keine Steuern aber Sozialabgaben abgezogen werden.
    Bei einem Minijob, kann man im Monat bis 400€ verdienen und hier werden die Pauschalabgaben vom Arbeitgeber abgeführt.


    Wenn dem so ist, und du kannst keine Kosten dagegensetzen, wirst du wohl dem Finanzamt eine Nachzahlung leisten müssen, da du ja vermutlich bei den anderen Jobs auch nicht viel Steuern, wenn überhaupt, gezahlt hast.


    Gruß Klaus

  • Hey Klaus,


    danke schonmal für deine Antwort.


    Als erstes mal die Personalabteilung angeschrieben, mit der Bitte, das sie dies für dieses Jahr ändern. Kann ich hier irgendwelche Gegenstimmen ala "Das wird für uns teurer, daher machen wir das nicht" erwarten?


    Zum Glück muss ich mir keine Sorgen um Rückzahlungen machen; der größte Teil dieses Einkommens ist hypothetisch, da ich einen Unfall hatte, und das von der Gegenseite will. Nur muss ich erst vorrechnen, dass ich den Nettobetrag + die Steuern haben möchte, und nicht blos Netto... also wird jetzt wild mit div. Kosten hin und her gerechnet ^^


    Viele Grüße


    Henri

  • Solte keine Problem geben,


    da für den Arbeitgeber billiger. Du musst nur aufpassen, über einen Minijob bist du nicht krankenversichert.


    Gruß klaus


    Kein Ding, bin Student und daher entweder Familienversichert oder Studentisch (schwankt schonmal) - allerdings sollte ich mir mal ne Steuer-Vorlesung reinziehen :D

  • Wenn du einen "richtigen" 400 EUR-Job hast, also ohne Steuerkarte, musst du ihn glaube ich noch nicht einmal beim Finanzamt angeben, aber sobald du einen zweiten "Mini-Job" annimmst oder ihn auf Steuerkarte machst, interessiert es das FA sehr wohl.


    Also, versuch, den Job ohne Steuerkarte zu machen, und du bist aus dem Schneider;)


    Für das vergangene Jahr kann ich nichts hinzufügen, klaus hat dir ja schon was dazu geschrieben.


    Liebe Grüße,
    Jana