Hilfe wegen Kaution und 5 Euro zu teuer

  • ich habe einen antrag auf eine wohnung gestellt , jetzt lehnen sie die wohnung ab weil sie 5 euro zu teuer ist und die kaution 310 Euro beträgt
    ich wohne in thüringen ist das gesetzlich 45qm richtig ?
    und dürfen sie die kaution ablehn ?
    die 5 euro würd ich auchcaus meiner eigenen tasche zahlen die hab ich auch noch aber der rest ist das richtig was die machen ?

  • Hallo El3Ctro0m4uS!



    dann nix wie hin und erklär denen das Du die 5 € gerne aus dem Regelsatz abführen würdest und im Nachhinein verweiste mal drauf das es keine grunsätzlichen festgeschriebene Mietgrößen gibt, sondern das da immer eingewisser Ermessensraum für den Sachbearbeiter besteht.


    Kaution muss Dir als Darlehn gewährt werden auch das steht in den Gesetzen, wenn die das betreiten sollen sie mal googeln oder bei der nächsten Besprechung den Teamleiter fragen!


    Und wenn Du das durch hast, revanchieren: dann fragste ganz blöde nach Umzugskosten Übernahme und Renovierungszuschuss!


    Wird die neue Wohnung trotzdem abgelehnt , lass von dem Gespräch eine Niederschrift erstellen und Dir die Kopie aushändigen!


  • Ich danke dir für die Tips ich werd das jetzt klären und sag bescheid wie es ausgegangen ist

  • Also, wenn die Wohnung zu teuer ist, muss die ARGE die Kaution nicht übernehmen, da die Kaution normalerweise in Abhängigkeit der Miete zu zahlen ist und demnach auch unangemessen ist.


    War bei uns auch so, da unsere Miete 21 EUR über dem Höchstsatz für zwei Personen liegt. Die Kaution haben wir uns dann von Verwandten leihen müssen (unbedingt schriftlichen Darlehensvertrag machen!!!).


    Wenn du keine Umzugsgenehmigung bekommst, DARFST du trotzdem umziehen. Es werden nur keine Kaution, keine Umzugs- und Renovierungskosten übernommen und wenn die alte Wohnung nicht zu klein war oder aus anderem Grund nicht mehr bewohnt werden kann (z. B. begründeter Umzug in andere Stadt etc.), könnte es Probleme mit der neuen Miete geben. Grundsätzlich muss die ARGE die vorher bezahlte Miete auch weiterhin leisten. Liegen aber keine Gründe für einen Auszug aus der alten Wohnung vor, kann es passieren, dass sie wirklich nur den alten Mietsatz bezahlen, statt den Höchstsatz zu zahlen. Dann kann es sein, dass ihr mehr als nur 5 EUR dazuzahlen müsstet.


    Ich würde mich also vorher nochmal genau erkundigen und mir die Aussagen schriftlich geben lassen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo El3Ctro0m4uS!


    Mach m,la und dann sehen wir was die ARGE dazu sagt, ich habe keinen Nerv mich immer über irgendwelche Definitionen ellenlang zu streiten. Die Unangemnessenheit mit 5€ oder 21€ zu erklären ist das eine , daraus dann eine Nichtverpflichutng abzuleiten, das andere! Übernehmen die Dein Mietangebot, auch bei Zuzahlung kriegste auch die Kaution durch! Beispiel: Wohnung 58qm² Mietleistung warm 360€ Eigenanteil daran 20€ (inzwischen habe ich sogar die Mieterhöhung um 30€ brutto durch, kann ich gerne auch noch weiter erläutern) und die Kaution von 2x 360€ wurde auch gelesitet! Meine Monatliche Rückführung vom Regelsatz, lächerliche 20€ ! Noch fragen?
    Wo ist jetzt die Rechtslage ????


    Also am Besten einfach hin zum Amt! Ach, so Renovierungskostenzuschuss um die 100€ und Umzugskostenerstattung ohne Angebote und durch Eigenleistung , Nur das Bezin für's auto des Freundes um die 13€ und etwas (km mit 0,4 Cent)!


    @ liebe Jana 1987, das alles weil das Amt nicht muss!!!


    Gruss