Was steht mir zu???

  • Hallo zusammen,
    bin neu hier und hätte mal eine frage???
    Ich ziehe wieder ab dem 1.2.09 mit meiner Freundin zusammen!Sie hat noch eine eigene Wohnung und bezieht mit ihrem Sohn (8Jahre Jung) von der Arge Geld!!!Die neue Wohung Kostet mit Heizung und Nebenkosten 750 Euro . Ich Verdiene ca.800 Euro Netto...Steht uns von der Arge was zu??? Ich hab nämlich am 22.1.09 einen Termin dort.. Wollte mich aber vorher was schlau machen...Bedanke mich im vorraus für eure Unterstützung...Achso:ich bin 31, meine Freundin 27 und der kleine 8 jahre
    Mfg

  • Hallo Rossi 77,


    euer Alte ist beinahe Wurst, seit beide über 26, also ist eine eigene BG möglich!


    Bei dem Zusammenziehen müsst Ihr folgendes beachten, nämlich das Deine Freundin diese Absicht vorher mit Ihrer ARGE abzuklären hat, macht sie das nicht gehen wohlmöglich erhebliche Leistungsansprüche verloren.


    Und für den Fall das ihr eine BG werdet wird euer beider Einkommen für den Bedarf der BG ermittelt, heisst im Klartext Deine Freundin wird viel weniger Geld erhalten oder wenn Ihr gemeionsam über dem Limit liegt gibt es vielleicht sogar nichts! Dein Termin wird wohl di e Frage nach einer eheänlichen Beziehung beinhalten sowie in wieweit Du über Vermögen verfügst.


    Die Zahlen zeigen mir das Ihr die simple Rechnung 1+1=2 praktiziert aber so geht das mit der ARGE nicht!


    Da wird aus 1+1=1 mit Aufstockung wenn Ihr eine BG meldet!


    Macht Ihr eine WG muss Deine Freundin die Genehmigung zum Umzug haben und im Mietvertrag sollte sie eigenständig mit aufgeführt sein!


    Nichteheliches Zusammenleben wird wenn Ihr ausdrücklich ausschließt füreinander einzustehen zunächst für 12 Monate zu bewilligen sein!



    Also macht euch noch mal ein bischen schlau mit 50€ kommt ihr nicht weit und gemeinsam habt Ihr weniger als ihr vermutlich errechnet habt!


    Gruss

  • Danke für deine Antwort.
    Nur was nützen dann die ganzen ALG 2 Rechner???Siehe.........
    3-Personen-Haushalt, ein Kind

    Regelleistung Partnerschaften: 632,00€
    Regelleistung 1 Kind bis 13: 211,00€
    Regelleistungen: 843,00€ 843,00€
    Miete: 550,00€
    Nebenkosten: 100,00€
    Heizkosten: 100,00€
    Kosten für Unterkunft und Heizung*: 750,00€ 750,00€
    Bedarf: 1.593,00€
    Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 800,00€
    abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −280,00€
    Kindergeld: 164,00€
    zu berücksichtigendes Einkommen: 684,00€ −684,00€
    Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 909,00€
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    oder stimmt das alles nicht???
    Gruss

  • Hallo Rossi 77,


    deine Rechnung geht nur auf, wenn die Wohnung angemessen von Kosten her ist.
    Euch stehen die Kosten berechnet auf max. 75 qm zu. Bei den Nebenkosten muss du die Kosten für Warmwasser und Strom herausrechnen, Die sind nämlich ein Teil der Regelleistung.
    Was angemeesen ist, ist abhängig vom Wohnort. Die ARGE sagt euch was die Wohnung kosten darf.


    Was Horst meint ist, dass wenn ihr als HG oder WG angesehen werdet, dann bekommt deine Bekannte Alleinerziehendenzuschlag und jeder von euch 351€ Regelleistung und Anteilig die Kosten der Unterkunft.


    Gruß klaus

  • Hallo Rossi 77!


    Ja ich bezweifel das die Rechnung stimmt, ich weis zwar nicht wie der Mietspiegel bei euch aussieht aber 750€ kriegt vermutlich keine der ALG II beziehende 3 -köpfigen Familien!
    Kindergeld + 211€ für das Kind wären demnach höher wie der Regelsatz für einen Erwachsenen, denke mal das die Leistung zum Kindergeld noch 47€ betragen! Ebenmso bezweifel ich das die jeweils mtl. 100€ Heizkosten+Nebenkosten den Zahlen entsprechen die von der ARGE anerkannt bzw. übernommen werden?


    Frag lieber mal vor auf dem Amt nach! Und denke über ien WG nach dann hast Du ein separtes zZimmer und Deine Freundin mit Kind auch eine eigene Bereich in der Wohnung, ist das nicht möglich bildet lieber sowas wie eine HG Haushaltgemeinschaft!


    Viel Spass auf dem Termin und niemals Freundin sagen, das heisst wenn schon Lebensabschnittsgefährtin, wie lang dann dieser Lebensabschnitt sein wird steht auf einem andern Stück Papier!


    Gruss

  • Die Wohnung ist ca.83 qm ...kostet kalt 550 euro!!!Wird uns das schwierigkeiten bringen???oder berechnen die das was die wohnung kostet.Ich hab mal gelesen das für eien Person einen wohnung von 45-65 qm angemessen ist.dann müsste doch für 3 personen 83qm auch angemessen sein,oder sieht die arge das anders???
    Danke für deine Antwort

  • die informationen sind hier echt hilfreich...
    aber meinst du nicht ,das die zu uns nach hause kommen,wenn ich angebe das es eine wg ist???um zu prüfen...Muss man nicht dann getrennte Betten haben ,oder getrennte Kühlschränke...etc....
    Gruss Mike





  • Ich hab ja ein termin am 22.1.09...
    ich kann doch nicht sagen das es eine wg werden soll... die fragen mich doch dann ,warum ich überhaupt mit meiner partnerin wieder zusammen ziehe...oder hat das nicht damit zutun??? vielen dank für eure antworten..
    gruss mike




    Und wer sagt dass du sie hereinbitten musst?


    Gruß klaus

  • Die ARGE tritt bekanntlich bsiweilen sehr forsch auf , will mal die Wohnung besichtigen!


    Das hiesse aber sie würden Dir Missbrauch unterstellen und solche Leute lasse ich n ur in meine Wohnung wenn die sich vorher schön angemeldet und einen Termin vereinbart haben, ansonste habe ich grade leider nicht aufgeräumt und diese Chaos möchte ich nicht präsentieren! Dann kommen sie meist mit der fehlenden Mitwirkung und der Drohung der Leistungseinstellung, beides ist nicht zulässig. Notfalls erklärste Dich bereit in einer halben Stunde, wenn Du durchgsaugt hast sie in die Räumlichkeiten zu lassen oder aber sie erklären die den Verdacht auf Leistungsmissbrauch, nur dann sehen die doch ziemlich doof aus wenn nichts zu finden ist, da hätte ich dann ganz sicher meinen Spass mit denen!


    Gruss

  • wir waren vor einem jahr zusammen.haben uns aber getrennt.jetzt wieder zusammen,und wollen halt wieder in einer gemeinsamen wohnung ziehen wegen dem kleinen...da waren wir beide arbeitslos.da kind ist nicht von mir...gruss mike





    Wieso wieder zusammenziehen, wart ihr schonmal zusammen in einer Wohung und ist das Kind von dir.
    Weiss die aRGE dass ihr schonmal zusammen gewohnt habt.


    Gruß Klaus

  • Tja , nicht ganz einfach, aber stell Dir mlal vor Du hättest festgestellt das Ihr euch fehlt aber Du andereseits keine Lust hast die Verantwortung gänzlich und in allen Bereichen mitzutragen und es aufgrund der Tatsache das Du nicht der leibliche Vater des Kindes bist in der Vergangenheit halt zu unnötigen Auseinanderesetzungen gekommen ist, Ihr euch aber natürlich ändern wollt Du das gegenwärtige Risiko das es wohlmöglich doch nicht so klappt, nicht gänzlich mit der Anerkennung eines eheänlichen Verhältnisses eineghen möchtest!


    Hört sich doch vernünftig an oder ?


    Verwehren kann die ARGE das nicht und mindestens 1 Jahr kann man das vom gesetz her aus so darlegen!


    Konfrontier den Sachbearbeiter doch mal damit, der muss ja nicht drauf kommen das Ihr diese Probe schon früher im zeitlichen Rahmen genutzt habt!


    Gruss