hilfe hilfe...

  • hallo leute,
    also ich brauch ganz dringend mal nen paar tips,also ne ganz gute freundin macht ne ausbildung zur heilerziehungspflegerin und bekommt dafür schülerbafög,...sie wohnt noch bei ihrer mama(die bekommt alg2) ja ihre mam behält schon seid monaten ihre geldkarte ein und dementsprechend sieht sie auch kein geld!sie fährt seit dem schon schwarz mitm zug zur schule hat grade so das probehalbjahr geschafft durch den ganzen stress!!sie wollte von zu hause ausziehen und hat das bei der arge beantragt die habens aber abgelehnt!!ja ich wollt jetz nur wissen ob dis bafögamt nich auch die miete für wohnung übernehmen würde weil hab echt angst das sie das alles schafft und nich doch irgendwann einfach aufhört mit ihrer ausbildung..wär ganz schön schade!!!:confused::confused:

  • Wenn deine Freundin über 18 ist, dann erstmal Karte sperren lassen.
    Sollte die Mutter eine Kontovollmacht haben sofort widerrufen.
    Damit kann die Mutter erstmal nicht ans Geld.


    Ansonsten wenn mit der Mutter nicht zu reden ist, zu einer Hilsorganisation z.B. Caritas und den Fall schildern. Die helfen deiner Freundin weiter.


    Viel Glück


    Klaus

  • Hallo Deine Bekannte bekommt vermutlich den geringeren Bafög Satz weil sie noch Zuhause lebt.
    Besteht denn keine Möglichkeit das sie in eine WG zieht? Dann erhält sie auch etwas mehr Bafög wenn sie es zusätzlich beantragt, davon muss sie dann zwar die Miete begleichen nur könnte die Mama dann die Kontokarte knicken, weil sie nicht mehr dran kommt wenn die Tochter ausgezogen ist!!

  • Die Mutter deiner Freundin kann nicht einfach so das Geld beanspruchen da es ja für deine Freundin gezahlt wird.Kommt drauf an ob sie schon volljährig ist dann sollte sie umgehend mit ihrer Bank sprechen und der Mutter den Zugang sperren.Auch wenn sie keine Karte hat kann sie trotzdem Geld von ihrem Konto abheben dazu braucht sie nur den Personalausweis.

  • Hallo,


    ganz so einfach ist das leider nicht. Es ist zwar richtig, dass die Mutter deiner Freundin nicht einfach über das Konto verfügen kann, bzw. die Bankkarte einziehen darf aber sie kann eine Beteiligung an den Haushaltskosten verlangen. Deine Freundin lebt im elterlichen Haushalt. Bafög bezieht sie nur, weil die Eltern den Unterhalt nicht alleine bestreiten können. Demnach ist das Bafög eine Beteligung an den Lebenserhaltungskosten deiner Freundin. Wenn die Mutter nun den Haushalt versorgt (Essen einkauft etc) ist deine Freundin verpflichtet sich mit dem Bafög daran zu beteiligen. Das Bafög ist kein Taschengeld zur freien Verfügung.


    Ausziehen kann deine Freundin ebenfalls nicht so einfach. Der Bezug von Schülerbafög sieht einen Verbleib im eterlichen Haushalt vor. Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen (z. Bsp. die Schule ist vom Wohnort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar).