Energiekosten im Erstattungsfall

  • Was darf die Arge anrechnen wenn ich von meinem Energieversorger eine Erstattung erhalte?


    Im vergangenen Jahr (Abrechnung für '07) habe ich von meinem Energieversorger 98,28 € erstattet bekommen, zu etwa gleichen Teilen für Strom und Gas. Warmwasser wird mit Gas erzeugt, gekocht wird mit Strom. Darf die Arge mir den vollen Betrag als Einkommen von der Regelleistung abziehen oder nur den Anteil der Gaserstattung?


    mfg
    geiersturzflug01

  • Hallo,


    die Stromkostenrückerstattung ist kein Einkommen, da über Regelleistung abgedeckt und du bei einer Nachzahlung von der ARGE auch nichts bekommst.
    Das Gleiche gilt für die Kosten für Warmwasser.


    Rückzahlung für Heizung ist Einkommen und wird angerechnet.


    Gruß klaus

  • Kein Wunder das die BA 16 Millarden eingespart hat, die Vögel kommen auf die tllsten Ideen, egal ob Arbeitsamt, ARGE oder Sozialamt !?



    Frag den Sachbearbeiter mal ob er zu tief ins Glas geschaut habe, die Aussage von Klaus ist absolut richtig!


    Gruss