Unterhalt bei betreutem Wohnen?

  • Hallo,
    meine Tochter wird im Juni 18. Sie hat bisher bei uns gelebt, nun ab dem 15.12 im "betreutem Wohnen". Ein langer Weg bis dahin, u.a. Familienhelfer etc, damit meine Tochter die Genehmigung bekam.
    Finanziell ist natürlich der Kindesvater gefragt und ich auch.


    Da mein Einkommen zu gering ist, muß ich nichts zahlen.
    Kindesvater wahrscheinlich.


    Soweit mir bekannt, ist man Unterhaltspflichtig bis zur Beendigung der ersten Ausbildung.
    Ab 08.2009 will sie weiter zur Schule gehen. Das ist zumindestens der aktuelle Stand. Derzeit macht sie garnichts.
    Was ist nun mit der Zeit Juni bis August? Oder was ist, wenn sie doch nicht beginnt.
    Ich finde es in Ordnung, wenn Eltern bis zum Ende der Ausbildung zahlen, aber m.e. nur, wenn man sich auch in einer befindet. Sonst wäre ja jedes Elternteil bestraft, wenn die Kinder sich Zeit lassen mit der Entscheidung.
    Die einschlägigen Gesetzestexte geben es nicht eindeutig her.


    Danke!