Rückzahlung von Unterhalt, wenn Kind polizeilich gesucht wird?

  • Hallo,
    meine Tochter ist im letzten Jahr weg gelaufen. Wir haben uns an alle Behörden gewendet, die uns in irgendeiner Form Hilfe leiten konnten u.a. Polizei (Vermißtenanzeige), Drogenberatung (Drogenfund im Zimmer), Allg.sozialer Dienst, Jugendamt etc.
    Wir haben schnell festgestellt, daß sie sich im näheren Umkreis aufhält. Nur wo?
    Dies haben wir auch der Polizei und dem Jugendamt gesagt. Es gab einige Anfragen bei diversen Freunden, wir haben an vielen Türen geklingelt und haben teilweise einiges riskiert, denn die "Freunde" waren nicht immer hilfsbereit.
    Sie ist dann wieder aufgetaucht, die Krisen blieben und seit dem 15.12 ist sie im Projekt "betreutes wohnen".


    Das Jugendamt hat mir aufgrund einer Beistandschaft geholfen, den Unterhalt vom Kindesvater einzuziehen.
    Dies ist natürlich mit dem betreuten wohnen weg gefallen.
    Das Jugendamt war schnell und hat mir noch im Dezember eine Zahlungsaufforderung für das halbe Kindergeld ( ca.85,-) zugestellt. Das habe ich sofort bezahlt. Ich habe dann im Januar das Jugendamt darauf hingewiesen, daß der halbe Unterhalt für den Dezember nicht gezahlt wurde.

    Daraufhin schrieb man mir heute, dass mir ja "eigentlich" für die Zeit des Weglaufens, kein Unterhalt zugestanden hätte (Ich hab keinen Betreuungsunterhalt geleistet) und das Jugendamt hätte mir für die "Hilfe", dies es mir damals zukommen lies, Kosten auferlegen können. Somit sähe man meine Forderung (135,-)als erledigt an.


    Nur "hätte" und "könnte" ist für mich keine Begründung.
    Der allgemeine soziale Dienst, sowie das Jugendamt haben mir nie gesagt: Achtung, der Unterhalt der jetzt gezahlt wird, steht ihnen nicht zu.


    Ihr Zimmer war ja nicht untervermietet und uns sind erhebliche Kosten für die Suche entstanden. Von den schlaflosen Nächten brauch nicht zu erzählen. Auch in der Zeit, als sie zwar aufgetaucht war, aber bei einem Freund wohnte, war immer in Planung, daß sie wieder zurück kommt.
    Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber ich will schon eine anständige Begründung und überlege nun, das Jugendamt aufzufordern, mir eine Rechtsgrundlage zu nennen.


    Danke!