Umziehen

  • Hallo,
    ich hab mal wieder eine Frage, aber zunächst zu meiner Person:
    Ich bin 21 Jahre alt und bin ALG 2 Empfänger und wohne in NRW. Nun zu meiner Frage:
    Würde ich das Amt mir eine Wohnung in Bayern bezahlen, wenn ich dort einen Job hätte? Nur bis ich meinen erste Lohnzahlung bekomme? Oder gibt es da andere möglichkeiten?:confused:

  • Hallo,


    du stellst dieselben Fragen wie in deinem Thread vorher und in deinem ersten wollte deine Freundin zu dir ziehen, da Ausbildungsplatz bei dir.


    Hast du einen Arbeitsplatz ?
    Was sollen wir dir glauben?
    Habe keine Lust auf Spielchen.


    Klaus

  • Hallo,
    ich hab mal wieder eine Frage, aber zunächst zu meiner Person:
    Ich bin 21 Jahre alt und bin ALG 2 Empfänger und wohne in NRW. Nun zu meiner Frage:
    Würde ich das Amt mir eine Wohnung in Bayern bezahlen, wenn ich dort einen Job hätte? Nur bis ich meinen erste Lohnzahlung bekomme? Oder gibt es da andere möglichkeiten?:confused:



    Hallo


    unabhänhig davon, ob die Frage ernst gemeint ist, oder nicht ... gibt es auch bei dieser Fallgestaltung eine Antwort:


    Gemäß der gesetzlichen Regelungen hast du als ''unter 25 jähriger'' grundsätzlich keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Vom Grundsatz gibt es natürlich auch immer Ausnahmen...


    Eine versicherungspflichtige Arbeitsaufnahme, welche deine Hilfebedürftigkeit verringert oder komplett vermeidet kann ein Grund für den Bezug einer eigenen Wohnung sein. Wichtig ist, dass du vor dem Umzug eine schriftliche Zustimmung von deinem Sachbearbeiter einholst. Dazu solltest du zumindest verlässliche Nachweise für die Arbeitsaufnahme vorlegen (ggf. Arbeitsvertrag oder Bestätigung vom Arbeitgeber).


    Weiterhin muss man beachten, dass du aufgrund der Zuständigkeit die Leistung (Alg II) bei der Behörde in Bayern beantragen musst. Die können das Alg II so lange zahlen, bis du dein erstes Entgelt vom Arbeitgeber bekommst. Dabei ist auch die Einkommensanrechnung im Zuflussprinzip zu beachten. D.h. du nimmst die Arbeit z.B. zum 01.02.09 auf, aber dein erstes Entgelt bekommt du erst am 15.03.09, dann kannst du für Monat Februar 09 volles Alg II bekommen. Einkommen wird in der Regel immer in dem Monat angerechnet, in dem es ausgezahlt wird.


    Wenn du aufgrund des Einkommens ohnehin nicht lange im Leistungsbezug sein wirst, dann kannst du auch bei deiner jetzigen ArGe oder Job Center die Umzugskostenbeihilfe oder die Übergangsbeihilfe (zinsloses Darlehen) beantragen. Damit kannst du erst mal 1 oder 2 Monate über die Runden kommen.


    Soweit du alles genau nachweisen kannst und nicht nur mit Tricks versuchst, die Leistung zu erschleichen, sehe ich da keine Probleme. Ich empfehle immer sich beim zust. Bearbeiter über die Angebote zu informieren.


    Achtung!!!: Bei Aufnahme einer Ausbildung oder einer geringfügigen Tätigkeit gilt oben genannter Text nicht.


    Mfg

  • Hallo klaus, hallo Gramme87,
    zunächst zu Klaus. Dies soll keine "Spielchen" sein!!! Wenn ich wissen würde, wie ich die alten beiträge löschen könnte, würde ich dies auch tun! Ich habe das Thema mit meiner Freundin nochmals durchsproch und sind zum entschluss gekommen, dass ich nach Bayern ziehe! Ich habe mich bis jetzt auf 6 freie Arbeitsstellen beworben und auf 4 Ausbildungsplätze! Bisher habe ich aber noch keine Antwort von den Firmen bekommen. Ich werde am 6.02 nach da unten fahren und dann kann ich mehr erfahren. Grundsätzlich geht es mir nur darum, dass ich da unten eine Wohnung bezahlt bekomme, bis ich halt mein erstes Gehalt bekomme!!!

  • Hallo Mesumboy20,


    die Antworten bleiben aber die selben.
    Wenn du keine feste Arbeit nachweisen kannst, bekommst du gar nix.
    Kannst du eine feste Arbeitsstelle nachweisen, ist dies eine Kannbestimmung und deine Eltern sind dir immer noch zu Unterhalt verpflichtet und der geht vor irgendwelchen Sozialleistung.
    D.h. du kannst im Normalfall nur in eine eigene Wohnung ziehen, wenn du sie selbst bezahlen kannst.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,
    meine Eltern sind auch beide Hartz 4 empfänger. Mir gehts ja nur darum, damit ich vom amt weg komme. und ich hätte halt die Möglichkeit, da einen Job anzutreten! Zudem muss ich in 2 Monate aus meiner jetztigen Wohnung raus! Ich hab halt schiss, nachher auf der Straße zu stehen! Und hier ist die Joblage ziemlich mager...da suchen sie momentan viele Leute!
    Gruß mesumboy20

  • Du sprichst immer im Konjunktiv.


    Hast du eine Arbeitsstelle sicher, dann geh mit dem Arbeitsvertrag zum Amt und sprich mit dem SB über die Möglichkeiten zur Hilfe und dir wird geholfen werden.


    Alles andere funktioniert nicht.


    Warum musst du aus deiner Wohnung raus?


    Klaus

  • Hallo klaus,
    ich wohne momentan noch mit meiner Ex-Freundin zusammen und hatten damals einen Mietvertrag abgechlossen und nun habe ich 3 Monate zeit, mir eine neue Wohnung zu suchen! Also ich war am vergangenen Wochenende in Bayern bei der Firma, und die wollen sich telefonisch bei mir am Wochenende melden, um mir zu sagen, ob das jetzt klappt oder nicht und wenn ja, dass ich 2 Wochen Probearbeit mache. Also, ich halte jetzt mal fest. Wenn ich den Arbeitsvertrag in der Hand habe, gehe ich damit zum Amt und frage, welche Hilfen mir zustehen und wie die mir helfen können! Ist das soweit richtig? Möchte endlich das Thema abschließen ;-)
    mfg:)