große verwirrung

  • also ich habe etwas verwirrung in die ganze sache eingebracht dafür muß ich mich entschuldigen ..... also ich fange am besten mal ganz vorn an
    wir haben ein großes mietshaus und ein großes einfamilienhaus indem wir alle gewohnt haben
    vor 7 jahren hatte mein mann einen herzanfall und bekam einen schrittmacher danach haben wir beschlossen alles was wir haben unserer tochter zu vermachen weil sie immer fleißig ist und alles zusammenhält .... wir haben nur ein lebenslanges wohnrecht
    nun hat meine tochter ihrem bruder eine einraumwohnung in dem mietshaus gegeben und sie bekommt ja keine miete von ihm weil er ja nichts hat...... wir versorgen ihn ja auch weiterhin dafür sind wir eltern aber da mein mann nicht mehr arbeiten kann fällt uns das auch nicht leicht ich habe einen halbtagsjob da auch meine tochter wenigstens halbtags arbeiten möchte und so gibt jeder seinen beitrag ------------ ausser mein sohn
    nun sind ja die 10 jahre noch nicht um und wir haben die befürchtung das wir dann einiges verkaufen müßten um ihn zu unterstützen
    mein mann hat tag und nacht geschuftet um das alles mit eigenen händen aufzubauen und dann alles weg????
    kann ich meinem sohn hilfe verweigern damit er seine WINDELN nun mal alleine wechselt?????

  • Wenn dein Sohn schon über 25 ist dann seid ihr nicht mehr für ihn zuständig.Wenn er jünger ist müßtet ihr für ihn noch aufkommen allerdings ist er auch verpflichtet seine Situation zu verbessern und wenn er sich nur von euch durchfüttern läßt dann solltet ihr Nägel mit Köpfen machen und ihn auffordern zunächst mal eine MIete zu zahlen und sich eine Arbeit zu suchen.Setzt ihn eine gewisse Frist und schmeißt ihn notfalls aus der Wohnung.Eventuell bräuchtet ihr einen Anwalt um eure Interessen durchzusetzen aber vor allem hart bleiben sonst liegt er euch ewig auf der Tasche und scheint damit auch kein Problem zu haben.

  • Also Ihre beiden Kinder sind unter 25 Jahre. Damit bilden Sie alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Gesetz.
    Wenn die finanzielle Lage derzeit so schlecht ist, kann man bei der zuständigen Alg II Behörde eine Beratung durchführen lassen. Dazu werden die Einkommensverhältnisse aller Personen abgefragt und alle werden zusammen berechnet. Wenn sich herausstellt dass Ihr Einkommen tatsächlich zu niedrig ist, dann bekommen Sie eine finanzielle Unterstützung vom Amt, welche Sie entweder für sich selbst nutzen oder an den Sohn weiterleiten.


    Wenn sich keine Anspruch ergibt, dann kann die finanzielle Lage nicht so schlecht sein. Ggf. muss man die Ansprüche an sich selbst runterschrauben und den Lebensstandard senken.
    Das Vermögen (Eigenheim) ist nach dem Gesetz geschützt und muss nicht verkauft werden, soweit dieses von der Größe angemessen ist. Falls es zu groß ist können evtl. Räume abgetrennt werden und untervermietet werden. (Dann muss der Sohn eben die eigene Wohnung in dem Haus verlassen und ein einzelnes Zimmer beziehen.)


    Falls von Ihrer Seite Unklarheiten oder Unsicherheiten bei den Regelungen bestehen, ist es immer zu empfehlen sich vom Job Center oder der ArGe beraten zu lassen. Die Sachbearbeiter vor Ort können einem in der Regel immer eine Möglichkeit aufzeigen.


    Es ist natürlich schwierig für Sie, wenn der Sohn seinen eigenen Kopf hat. Aber Sie dürfen Ihre Unterhaltspflicht nicht vergessen. Sie haben sich für die beiden Kinder entschieden, also müssen Sie diese bis zum gegebenen Zeitpunkt unterhalten. Denn sonst wird er ein Problem der Gesellschaft und liegt der Allgemeinheit auf der Tasche, damit sind Sie das selbst geschaffene Problem natürlich los.


    Entschuldigen Sie meine kritischen Ausführungen

  • Gramme87


    Also bei aller Liebe aber ich bin auch als Eltern nicht verpflichtet meinem faulen Kind das Geld in den A... zu schieben und er liegt den ganzen Tag auf der faule Haut.Auch Kinder haben die Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen das es dabei bis zu einem gewissen Punkt Unterstützung von den Eltern gibt ist gut und schön aber alles hat seine Grenzen.

  • Außerdem besitzen sie nicht nur das Eigenheim, sondern auch ein Mietshaus. Sollten sie tatsächlich ALG II beantragen, werden sie zunächst einmal dazu aufgefordert, das Mietshaus zu verkaufen und von den Einnahmen zu leben. Wenn der Sohn wirklich noch unter 25 sein sollte (wo bitteschön hast du das herausgelesen???), aber für seinen eigenen LEbensunterhalt nun wirklcih gar nichts tut, können die Eltern ihm Unterhaltszahlungen verweigern.


    Denn: Wenn die Familie ansonsten über die Runden kommt, warum sollen sie für einen Sohn, der nichts für die Verbesserung seiner LAge tut, ihr Eigentum verkaufen müssen???


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Außerdem besitzen sie nicht nur das Eigenheim, sondern auch ein Mietshaus. Sollten sie tatsächlich ALG II beantragen, werden sie zunächst einmal dazu aufgefordert, das Mietshaus zu verkaufen und von den Einnahmen zu leben. Wenn der Sohn wirklich noch unter 25 sein sollte (wo bitteschön hast du das herausgelesen???), aber für seinen eigenen LEbensunterhalt nun wirklcih gar nichts tut, können die Eltern ihm Unterhaltszahlungen verweigern.


    Denn: Wenn die Familie ansonsten über die Runden kommt, warum sollen sie für einen Sohn, der nichts für die Verbesserung seiner LAge tut, ihr Eigentum verkaufen müssen???


    Liebe Grüße,
    Jana


    tja ich weiß nicht mehr was ich falsch gemacht habe wahrscheinlich alles ich habe drei kinder und auf zwei bin ich sooooo stolz sie sind fleißig und immer korrekt aber hat nicht jeder ein schwarzes schaf in der familie aber wir werden nichts verkaufen wofür wir uns den ar.... aufgerissen hben dann müssen alle den gürtel enger schnallen
    danke für euer interesse