Alg1 Kosten für Unterkunft ect.

  • Guten Morgen,


    habe eine Frage unzwar wenn man Alg 1 kriegt (350 Euro) 22 Jahre alt ist und noch zuhause wohnt bei den Eltern (Mutter Stiefvater), kriegt man dann einen Zuschuss für Miete ect. weil es soll vom alg1 etwas abgegeben werden weil Mutter und Stiefvater auch nicht sehr viel zur verfügung haben (mutter:rente, Stiefvater: Vollzeitarbeiter+Privatinsolvent) und noch ein 12 jähriges Kind im Haushalt zu versorgen haben.


    Nun Meine Frage: Könnte ich einen Zuschuss für Unterkunft ect. kriegen oder die Eltern einen zuschuss für ihn kriegen?


    Danke für alle Antworten im Voraus

  • Hallo Hans20!


    Im Grunde sind die Eltern (beide) zum Unterhalt verpflichtet, dies trifft für den Stiefvater nur in soweit zu, das würdet Ihr ALG II Zuschussbeantragen das Amt zunächst einmal von der Annahme auszugehen hat (§7 SGB II) das ein eheänliches Verhältnis vorliegt. Dann muss die Familie als gesamtes (Bedarfsgemeinschaft) gesehen Leistungen beantragen.
    Leider hast Du nicht geschrieben ob Deine Mutter und Dein Stiefvater evtl. sogar miteinander verheiratet sind. Wenn dem nich so ist, können beide Elternteile (Du hast von Schulden und Unterhalt des Stiefvaters geschrieben)diese Annahme in soweit ausschliessen, das Sie ausdrücklich erklären nicht vollends füreinander einstehen zu wollen, womit sich dann eine andere Situation eröffnet. Somit wäre nur Mutter und leiblicher Vater zunächst einmal verpflichtet um Deinen Unterhalt zu sichern. Wenn Mutter dies nicht könnte kann ise Hilkfe nach dem gestzt beantragen, Du kannst dies auch aber das Amt wird sich auf die zuvor gemachte Aussage meinerseits berufen und diese Verpflichtung von den Eltern einfordern, Im Grunde müsste Deine Mutter demnach den Antrag einreichen! Wie gesagt solange Deine Eltern nicht miteinander verheitratet sind dann gilt das gesamte Einkommen auch das Deines Stiefvaters!


    Gruss

  • Dann zählt das gesamte Einkommen bei der Ermittlung des Bedarfs!


    Antrag stellen und abwarten was die für Angaben benötigen, kann man im Gespräch vielleicht schon weitestgehend abklären. Die sind zur vollständigen und richtigen Aufklärung gesetzlich verpflichtet wenn man sich als sachunkundig darstellt!


    Und solche Dinge wie Schulden und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem weiteren Kind vortragen, könnte sein das man dazu dann Info's erhält denn bevor der Staat zahlt wird erst mal geschaut ob nicht der andere Elternteil des Kindes Deines Stiefvaters mit weniger Unterhaltsleistungen auskommen könnte!


    Gruss