Eigentumswohnung

  • Hallo,


    soviel ich da so gelesen habe kennt ihr euch sehr gut mit ALG II aus. Ich bräuchte auch mal eure Hilfe. :rolleyes:


    Bei uns ist es so, dass meine Mama normalerweise seit November ALG II bekommen sollte.
    Wir haben eine Eigentumswohnung von 64 m² (die finanziert wird) und die Lebensversicherung ist auch als Sicherheit für die Wohnung verpfändet worden. Jetzt hat so ein unfreundliches .... gestern zu meiner Ma gesagt, dass Sie überhaupt keine Ansprüche auf ALG II hat da Sie ja ne Eigentumswohnung und Lebensversicherung hat.....


    Hab ich das richtig verstanden, dass Sie bis zu einer bestimmten Wohnfläche die Wohnung nicht widersprechen können? Und wenn Sie selbst bewohnt wird erst recht nicht? Ist das nur die Unverschämtheit der SB?


    Danke schon mal für Eure Hilfe.

  • Hallo Ony,


    siehe:


    http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Die Lebensversicherung wird abzüglich eines Freibetrages als Vermögen angesehen. Da deine Mam sie nicht verwerten kann, bei Bank hinterlegt nehme ich an und nicht gepfändet, wird Sie ALG II nur als Darlehen bekommen. Die Tilgung von den Hypothekendarlehen für die Wohnung wird nicht übernommen, sondern nur die Zinsen und das Wohngeld, wenn im angemessenen Rahmen.
    Deine Mam muss sich, wenn ALG II als Darlehen, dann bei ihrer GKV als freiwilliges Mitglied melden. Der Beitrag beläuft sich auf ca 150 € monatlich und wird von der ARGE dann ebenfalls als Darlehen gewährt.


    Und sie darf natürlich nicht über sonstiges Vermögen verfügen.
    Bleib ruhig, es bringt nichts.


    Gruß Klaus