Hallo brauche Hilfe für meine Schwester

  • Hallo zusammen


    Meine Schwester hat ein Probelm mit dem Hartz IV Amt. Folgende Situaotion : Meine Schwester wohnt bei unserem Vater , dieser ist nun leider verstorben. Meine Schwester bekommt momentan 320 Euro , sonst nichts, in der Wohnung wird sie wohl nicht bleiben können weil zu groß meinte das Amt aber sie würde auch kein Geld für den Umzug oder ein Zuschuss für Möbel bekommen weil sie schon mal ausgezogen war, in dei Wohnung vom Freund , sie hatte aber noch nie eigene Möbel , und im Mietvertag war sie auch nicht mit aufgenommen , muss sie jetzt ohne Möbel leben. Die Möbel unseres Vaters sind schon über 20 Jahre alt und gehören eigentlich auf den Speermüll.

  • Erst einmal mein Beileid.... Die Möbel sind vorhanden und sicher in einem Zustand wo die Arge sagt, durchaus gebrauchsfähig.... Mit der Miete ist es denk ich mal nicht einfach..... Sie sollte schon im Mietvertrag drin stehen, aber vielleicht reicht ja auch eine Anmeldebescheinung, die Sie sicher vorweisen kann, oder??

  • Deine Schwester hat Anspruch auf eine eigene Wohnung, da sie jetzt eine eigene BG ist. Ihr steht ein ca. 50 qm Wohnung zu (beim Amt nachfragen, wie hoch die Warmmiete sein darf). Des weiteren hat sie Anspruch auf Erstausstattung, DENN die Möbel des Vaters gehören der Erbengemeinschaft und wenn einer einen Teil der Möbel haben möchte, kann die Arge nicht sagen, sie muss alle Möbel bekommen. Leider besteht kein Anspruch auf Neumöbel. Sie muss einen Antrag auf Mietkostenübernahme stellen, dazu seperat einen Antrag auf Ersteinrichtung UND ganz wichtig Antrag auf Renovierungskosten.


    Normalerweise könnte sie darauf warten, dass die Arge sie auffordert umzuzuziehen, dann müssen die auch alle anfallenden Kosten übernehmen, aber hier ist der Fall etwas anders, sie steht nicht im Mietvertrag, könnte aber in den Mietvertrag einsteigen, aber da die Wohnung zu groß ist, wird hier die Arge von vornherein nur einen Teil der Miete übernehmen wollen. Also soll sie auf Härtefall (Tod des Vaters = Wohnung zu groß) plädieren. Sollte eine Kaution fällig werden, dann muss das auch erst vorher von der Arge gebilligt werden.


    UND auf keinen Fall einen Mietvertrag ohne Zusage der Arge unterschreiben. Die Arge möchte auch manchmal 3 Mietangebote haben.