Was steht mir zu? (Verzweifelt)

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich bin doch nicht so aufgeschmissen wie ich z.Z. annehme.
    Ich ziehe jetzt mit meiner Freundin um und wir hatten uns darauf geeinigt, dass jeder die hälfte von allem zahlt, bis jetzt hatte ich auch angekommen, dass ich bafög erhalten werde, leider hat sich aber herausgestellt, dass ich durch mein Fernabi kein bafög bekommen kann da ich bisher nicht berufstätig war.
    Also um es euch ein wenig einfacher zu machen zähle ich mal hier die fakten auf:
    Ich bin Ausbildungssuchend, mache mein Abi jetzt über einen fernlernkurs, war noch nicht berufstätig und bin z.Z. in der Bedarfsgemeinschaft mit meinem Bruder und meiner Mutter (HarzIV) die Miete beträgt 600€ warm (also zahle ich 300), bekomme von meiner Mutter mit dem Kindergeld zusammen 450€ im monat, brauche aber insgesammt 900 im Monat, achja und ziehe von Köln nach Stuttgart.
    Meine Freundin: Wird von ihrem Vater unterstützt (300€ im monat) und hat keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen da sie ein Vermögen über 5000 € auf dem Konto besitzt (festgeld) und ihr Vater zu viel verdient und ist ab märz Studentin.


    Ich hoffe so sehrm dass ihr mir helfen könnt!


    MFG,
    Mika

  • Hallo,


    nun Sozialhilfe steht grundsätlich jedem zu dessen Einkommen nicht ausreichend ist. Vor der Beantragung von Sozialhilfe müssen aber vorrangige Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dann gf auch angerechnet werden.


    Wenn Du zu deiner Freundin ziehst, lebt ihr in einer Lebensgemeinschaft und seit Euch gegenseitig zum Unterhaltverpflichtet. Als Grundleistung steht Euch beiden zu der Regelsatz pluss Unterbringungskosten und eventueller Mehraufwand für Ernährung bei bestimmten Krankheiten. Ebenfalls möglich ein Zuschuss zur KV, Befreiung von der GEZ, Umzugskosten, Wohnungsgrundausstattung, Renovierungskosten.


    Aber wie gesagt vorrangige Leistung wie Bafög oder Unterhalt der Eltern müssen beantragt und ggf abgelehnt sein sämtliches Einkommen wir angerechnet.


    Es gibt übrigens auch Vermögensfreibeträge die ihr zusammenschmeißen könnt. Wenn Du nichts hast, kann deine Freundin einen Teil des Vermögens behalten . Der Grundfreibetrag ist 150 Euro je Lebensjahr und Person. Hinzukommen 250 Euro je Lebensjahr für Vermögen der Altervorsorge (wenn vertraglich angelegt und nicht vor dem 65 Geburtstag auszahlbar).
    Weiter Infos hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf


    Also so schnell wie möglich die Anträge stellen. Auch wenn es für den laufenden Unterhalt evtl nur ein paar Euro gibt. Die Zuastz leistungen die man sich eröffnet sind auch nicht ganz ohne

  • Also so richtig begreife ich nicht was du willst.Du wohnst zur Zeit noch bei deiner MUtter und bildest mit dieser und deinem Bruder eine BG.Da ihr ALG2 bezieht bekommt ihr ja die Wohnkosten mit der Leistung.Wenn deine Mutter dir monatlich 450€ gibt ist das sehr viel.Wieso brauchst du da 900€ und vor allem wie bestreitest du die Differenzsumme.Wenn du jetzt zu deiner Freundin ziehst kommt es darauf an ob ihr zusammen in einer WG wohnen werdet oder ob das bei euch eine eheähnliche Beziehung wird.Bei ersteren kannst du ALG2 beantragen beim zweiteren muß deine Freundin mit ihrem Einkommen für dich mit einstehen.

  • Das klingt ja alles schon gut, vielen Dank!
    Nur ein Problem und zwar hat meine Freundin 17000€ auf ihrem festgeldkonto (welches sie auch selbst jederzeit auflösen kann, oder anders gesagt hat sie schon zugriff darauf) nur will sie das Geld nicht anfassen und mir würde sie auch nix geben... außerdem ist ihr Vater ein Oberstabsfeldwebel auf Pension der eine fette abfindung bekommen hat.
    Naja ich gehe morgen mal zur ARGE Köln und frage da mal nach.
    Achja und ich ziehe nicht zu ihr sondern wir ziehen aufgrund ihres Studiums zusammen.

  • Kitty
    Also ich muss selber die 300€ für die Miete c.a. 200€ für Nahrungsmittel 150€ für die fernlernschule zahlen und die restlichen 250€ sind schulden die ich noch begleichen muss (die ich auf mich nehmen musste um meine Oma zu beerdigen weil wir sonst keine andere Möglichkeit gehabt hätten)
    Insgesammt sind das 900€ es fehlen mir dann also 450€ die ich nicht herzaubern kann...
    Ab wann ist es denn eine eheähnliche Beziehung zwichen uns? ich kann es ja mal versuchen es als WG anzugeben...

  • Hallo Mika89,


    erstmal zu deiner letzten Frage: eine eheähnliche Gemeinschaft seid ihr, wenn ihr als Paar zusammen lebt und füreinander einsteht (also auch finanziell). Das Amt darf das aber nicht einfach so voraussetzen, da ihr ja auch noch sehr jung seid. Ihr könnt also erstmal eine WG bilden. Nach ca. einem Jahr wird die ARGE dann versuchen herauszufinden ob ihr nun doch nicht eine BG bildet und vielleicht kontrollieren kommen.
    Aber ich denke du wirst keinen Anspruch auf ALG II haben, da du ja dein Abi machst und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, oder? Und BaföG, wie du schreibst, bekommst du ja leider auch nicht.
    In diesem Fall könntest du Wohngeld beantragen und vielleicht einen Bildungskredit aufnehmen. Da kenn ich mich aber nicht so aus. Du müsstest dich in diese Richtung mal erkundigen.
    Solltest du kein ALG II bekommen, ist das Einkommen und Vermögen deiner Freundin auch egal. Achso, falls du doch ALG II Anspruch hast, könnte das Amt was degegen haben, dass du bei deiner Mutter ausziehst, da du scheinbar unter 25 bist (89 geboren?). Deine Mutter ist dir zum Unterhalt verpflichtet, bzw. das Amt zahlt für dich ja nur den abgeminderten Anteil an Regelsatz.
    Ich denke du solltest dich bei der zuständigen ARGE deiner Mutter nochmal genau erkundigen (Aufpassen, was du von deiner Freundin preisgibst, erstmal geht das die ARGE nichts an).


    Viel Glück und LG,


    Jalale.

  • ja so habe ich mir das auch schon gedacht... dadurch dass es ein fernabi ist lerne ich zu hause bin also verfügbar und da ich zZ auf der suche nach einer Ausbildung bin kann ich mich doch auch asbildungsplatz suchend einstellen lassen und damit ALGII erhalten oder muss ich dafür schon einmal gearbeitet haben?
    Also ich werde dann erstmal eine WG angeben und da wir ein Schlafsofa und ein Bett haben werden kann ich ja jederzeit sagen dass ich im wohnzimmer schlafe.
    Und wegen meiner Mutter sage ich einfach, dass ich nicht mit ihr zurechtkomme und wir uns weil wir und nicht verstehen trennen

  • Mhm, das mit dem "Nicht mehr Zurechtkommen mit der Mutter" ist so eine Sache. Das reicht in der Regel nicht aus, da bedarf es schwerwiegende Gründe. Die einfachste Lösung ist, du suchst dir in Stuttgart eine Ausbildung und ziehst erst um, wenn du die hast. Das wird dir nicht gefallen, aber wahrscheinlich wird es nicht anders gehen.
    Wenn du unbedingt sofort umziehen wilsst, ist wichtig, dass du eine Umzugsgenehmigung von deiner jetzigen ARGE hast, sonst gibt es Schwierigkeiten in Stuttgart. Und ob du die Genehmigung bekommst ist eher fragwürdig.
    Aber wie gesagt, geh zum Amt und erkundige dich, du und deine Mutter könnt ja ein Schreiben ausetzen, in dem steht, dass ein weiteres Zusammenleben für euch beide nicht zumutbar ist. Versucht es mal damit.
    Allerdings wird dann deine Mutter mit deinem Bruder wohl auch umziehen müssen, denn 600,- für zwei Personen ist ganz sicher teuer.


    LG, Jalale.

  • oh man... ist das kompliziert... aber sagen wir so, sollte die arge wirklich nichts mehr zahlen wollen kann ich notfalls ja noch wohngeld beantragen... der Mietvertrag ist leider schon unterschrieben... es kann doch nicht so schwer sein das zu bekommen, ich mein, wenn ich doch finanziell für die wohnung nicht aufkommen kann, muss ich doch irgendwoher Geld bekommen können. vor allem wenn ich doch wirklich auf Ausbildungs Suche bin...
    Außerdem müssen wir jetzt umziehen weil das Studium meiner Freundin im März anfängt.
    Dann sage ich halt, dass ich viel mehr Möglichkeiten habe in Stuttgart eine Ausbildung als Mediengestalter zu bekommen und ... ach... keine ahnung
    Ich bin schon total am Boden weil ich nicht weiß wie ih das alles bezahlen soll, das Problem ist ja ich muss nur bis spätestens August oder September Leistungen beziehen dann sollte ich finanziell wieder fest auf dem Boden stehen...

  • also es gibt neue erkentnisse und zwar ist duie Tochter der Freundin meiner Mutter auch ausgezogen und hat den kompletten satz von 1100€ bekommen für Miete und Ernährung.
    Mal sehen was die morgen zu mir sagen, werde dann weiter berichten...
    Falls jemandem noch was einfällt, ich bin offen für alle Ideen.


    MFG,
    Mika