Rechnungsstellung

  • Eine Bekannte, Hartz IV Empfängerin, behauptet, sie kann eine Rechnung stellen, über € 165,00:confused:


    Da mir das Ganze spanisch vorkommt, wollte ich mich erkundigen, konnte aber nichts finden:


    1. Kann sie Rechnungen stellen, ohne Gewerbeschein?
    2. Mit Hartz IV (ohne dass es Probleme, bzgl. der Anrechnung gibt)
    3. Wenn ja, ist dieser Betrag € 165,00 netto?


    Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe

  • Hallo,


    zu 1). Ja, natürlich! Es gibt auch selbstständige Tätigkeiten, für die man keinen Gewerbeschein braucht, so genannte freie Berufe.


    zu 2). Sie hat einen Freibetrag von 100 EUR im Monat, alles was darüber hinaus geht, wird zu 80 % angerechnet. Aber selbstverständlich darf sie soviel dazuverdienen, wie sie möchte bzw. wie möglich ist, die ARGE freut sich;)


    zu 3). Das kommt ganz darauf an, ob sie Kleinunternehmer ist oder nicht. Als Kleinunternehmer darf sie keine Mehrwertsteuer ausweisen, der Rechnungszahler kann dementsprechend auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.


    Aber lass es dir aoch am besten von ihr noch einmal genau erklären, wie sie das meint.:rolleyes:


    Liebe Grüße,
    Jana