Praktikum im Ausland mit Übernahmegarantie und dabei Harz IV?

  • Hallo...
    Ich habe ein geisteswissenschaftliches Magisterstudium absolviert, habe jetzt (ohne relevante Berufserfahrung) Probleme einen Job zu finden und beziehe seit 5 Monaten Harz IV. Angeboten bekam ich bisher höchstens Praktika ohne relevante Bezahlung und ohne jegliche Chance auf Übernahme. Jetzt habe ich aber ein Angebot von einer Sprachschule aus England. Ich kann dort eine Stelle als Administrator antreten, aber da die relevante Ausbildung und Berufserfahrung fehlt, muss ich zunächst ein unbezahltes Praktikum von 3 Monaten absolvieren. Während dieser Zeit wäre ich weiterhin auf Harz IV angewiesen, doch meine Fallmanagerin hat abgelehnt, da ich


    1. Für so einen Job nicht nach England gehen brauche, da das ja nur "niedere" Büroarbeiten wären und
    2. und ja niemand wirklich garantieren kann, ob ich tatsächlich übernommen werde.


    Jetzt zu meiner Frage: Kann ich irgendwas gegen diese Entscheidung (die mir übrigens nur mündlich mitgeteilt wurde) unternehmen oder Widerspruch einlegen? Ich kann es fast nicht glauben, dass ich statt in England zu sein, mit der Chance auf einen Job die nächsten drei Monate hier verbringe (zwar mit Harz IV aber mit einer deutlich geringeren Chance auf einen Job). Ich will ja nicht mehr Geld als ich schon bekomme, sondern nur die Erlaubnis mich von meinem Wohnort zu entfernen. Bin ich bei so einer Entscheidung wirklich ausschließlich auf meine (übrigens ziemlich frustrierte) Fallmanagerin angewiesen?


    Vielen Dank für die Antworten!