Was ist ein Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse?

  • Hallo,
    ich beziehe Hartz4 und bin seit 20 Jahren privat krankenversichert.
    Seit 2 Jahren jetzt auch als Hartz4-Empfänger.
    Jetzt fordert die Arge plötzlich den "Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse".
    Natürlich wird gleich mit entziehen der Geldleistung gedroht, wenn ich nicht rechtzeitig antworte!


    Meine Frage: Woher bekomme ich denn solch einen Nachweis?
    War vor Hartz4 selbständig und 20 Jahre nicht bei der GKV.
    Bei meiner Anmeldung zu Hartz4 habe ich angegeben,dass ich privat krankenversichert bleiben möchte.Das hat die Arge ja auch so angenommen.


    Anruf bei der Arge ist leider nicht möglich.Man wird nicht durchgestellt!
    Die Dame am Telefon sagte mir, dass ich so was nur schriftlich klären kann!


    Der Kunde ist halt König:(:confused:


    Vielen Dank für Antworten!


    Tobias

  • Hallo donauinsel!


    Ich schätze, Du hast Dich vor mehr als 20 Jahren bereits befreien lassen, als Du Dich privat krankenversichert hast. Frag doch bitte mal bei Deiner "alten" Krankenkasse diesbezüglich an!
    Solltest Dir vielleicht auch mal im Sozialgesetztbuch V den § 8 ansehen; einfach mal googeln!
    Meiner Meinung nach ist Deine private Krankenversicherung Beweis genug, dass Du Dich vorher von der gesetzlichen hast befreien lassen.

  • Danke Berthold,


    werde das mal der Arge mitteilen.
    Bei meiner alten Krankenkasse habe ich vor über 20 Jahren einfach gekündigt,weil ich mich selbständig gemacht habe!
    Die Arge hat meine Unterlagen,dass ich 20 Jahre durchgehend privat versicher bin. 2 Jahre haben Sie auch den Zuschuß für die PKV bezahlt, und jetzt so was...

  • Hallo Donauinsel,


    mit dem Hartz IV Bezug bist du eigentlich pflichtig in der GKV geworden. Um in der PKV zu bleiben musstest du dich zu dem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreien lassen und das entweder bei der AOK oder der letzten GKV bei der du warst.
    Solltest du das nicht gemacht haben, könnte man dich in die GKV zwingen, da du ja Pflichtmitglied sein müsstest. Dabei spielt es keine Rolle, wer das versemmelt hat.
    Aufpassen musst du nur auf eines, denn die Befreiung ist endgültig und du kannst nie wieder in eine GKV.


    Gruß klaus


    Berthold2008


    um in eine PKV zu wechseln muss sich niemand von der Versicherungspflicht befreien lassen, sondern in die PKV kann jeder der 3 Jahre aufeinanderfolgend freiwilliges Mitglied ist oder Selbstständige und Freiberufler sofort.
    §8 SGB bezieht sich auf bereits PKV Versicherte die aus irgendeinem Grund pflichtig werden.

  • Wenn Du in der PKV bleiben willst gibt es noch eines zu beachten:::: Die Arge muss die Beiträge dafür nicht so übernehmen wie Du sie bisher gezahlt hast, sondern nur den Beitrag den die gesetzliche KK kosten würde.......

  • Laetitia


    Die Befreiung kann nur 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. §8 SGB V
    Donauinsel bezieht aber schon 2 Jahre Hartz IV, ist als über die 3 Monate hinaus.
    Wenn er sich damals nicht befreien hat lassen, dann ist er pflichtig und die letzten Jahre müssten im schlimmsten Fall rückabgewickelt werden.
    Ansonsten hast du recht.


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,


    also,es ist so:


    bei meiner Anmeldung zu Hartz4 vor 2 Jahren habe ich angekreuzt, dass ich weiterhin privat versichert bleiben will.
    Dies war sicher ein Fehler, denn jetzt kann ich nicht mehr in die GKV eintreten, zumal ich auch 56 Jahre alt bin!
    Einen Antrag auf Befreiung aus der gesetzlichen Krankenkasse habe ich allerdings nie gestellt.
    Ich bin ja durchgehend die letzten 20 Jahre privat versichert gewesen, weil ich selbständig war.
    Ist dies vielleicht eine Möglichkeit, doch noch von der Arge pflichtversichert zu werden, weil ich ja nie eine Befreiung aus der GKV beantragt habe?


    Gruß Tobias

  • Hallo Tobias,


    müsste damit möglich sein.
    Problematisch ist nur die Abwicklung, da die GKV die Beiträge rückwirkend haben will, also rückwirkend bis zum dem Zeitpunkt deines Harzt IV Antrages.
    Somit hättest du ein Sonderkündigungsrecht in der PKV, da es dann eine klassische Doppelversicherung wäre, was nicht erlaubt ist. Die PKV müsste dir die Beiträge die die zuviel bezahlt hast rückerstatten, also für die ca. 2 Jahre, aber was passiert mit den Arztrechnungen die die PKV in der Zwischenzeit erstattet hat? Denn du wurdest von den Ärzten als Privat eingestuft und abgerechnet und das wird nicht mehr Rückgängig zu machen sein.


    Viel Erfolg


    gruß klaus

  • Hallo Klaus,


    danke für die Antwort, ich werde der Arge mal mitteilen, dass ich keinen Antrag auf Befreiung
    aus der gesetzlichen Krankenkasse gestellt habe.
    Und bitte um Prüfung, ob ich aus diesem Grund nicht doch noch in die GKV wechseln kann!
    Mal sehen, was sie dazu sagen?


    Arztrechnungen habe ich die letzten 2 Jahre selber bezahlt, um die Beitragsrückerstattung der
    PKV zu bekommen. Die waren nämlich höher, als die Artztrechnungen!


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    dann könnte das mir der Rückabwicklung klappen. Wichtig ist nur wie ich aus deinen Daten entnommen habe, dass du zum Zeitpunkt der Hartz IV Antragsstellung noch nicht 55 Jahre alt warst, sondern 54, denn dann gibt es auch kein zurück mehr.


    Berichte ob du es geschafft hast.


    Viel Glück


    klaus