verheiratet,beide unter 25 wollen zusammen ziehen

  • Hallo,


    meine Situation im Moment irrtiert und bedrückt mich wirklich sehr. Wäre sehr lieb wenn mir mal da jemand helfen könnte.
    Also hab letzten Monat geheiratet. Mein Mann und ich sind beide unter 25 und wollen zusammen ziehen. Er ist in der Ausbildung und ich bin Arbeitssuchend und beziehe ALG I.
    Er soll jetzt einen Antrag auf BAB stellen. Nur das Problem ist, ohne einen Mietvertrag kann er keinen Antrag stellen und wenn die Mieter hören wir müssen einen Antrag stellen, weisen die uns andauernd ab. Was ist jetzt wenn der Antrag auf BAB abgewiesen wird. Was müssten wir als nächstes tun?:confused:

  • Hallo Leilla, was ist das denn für eine Ehe jeder lebt weiter bei den Eltern? Ich dachte immer, man Heiratet um Miteinander zu leben und füreinader einzustehen?


    Mit Letzterem erfüllt ihr so gesehen eine Passus, der meines Erachten ausreicht eine BG (Bedarfsgemeinschaft) zu bilden und diese kann ja wohl nur existent werden wenn man zusammen lebt entweder bei einem Elternteil (womit ja mindestens einer von Euch nicht mehr Zuhause leben würde) oder in einer eigenständigen Wohnung!


    Ihr müsst einfach mal Euer Gehirn einschalten wenn es um Argumente geht!


    Will euch die ARGE etwa zwingen nur weil ihr den Lebensunterhalt gegenwärtig nicht bestreiten könnt, euren ehelichen Verpflichtungen nicht nachzukommen? Das ist zum Beispiel ein Grund warum ihr keineswegs mehr vom Gesetz her gezwungen werden könntet Zuhause bei den Eltern leben zu müssen!
    Ihr müsst den Sachbearbeitern auch mal die passenden Argumente um die Ohren hauen!



    Gruss

  • Hallo Leila,


    warum gebt ihr bei den potentiellen Vermietern denn an, dass ihr erst einen Antrag auf BAB stellt? Bei der nächsten Wohnung sagt ihr über euer Einkommen, dass du ALG I bekommst und dein Freund BAB. Fertig. Und die Tatsache, dass du ALG I und nicht ALG II bekommst, kommt vielleicht auch nicht so schlecht an.
    Ich glaube nicht, dass ihr verpflichtet seid dem Vermieter eure Einkommen offen zu legen. Wenn er dennoch darauf besteht, na gut, da kann man nichts machen.
    Ich denke, es wird sich doch ein Vermieter finden, dem eine mündliche Auskunft genügt.


    Viel Erfolg,


    LG, Jalale.

  • Hallo Horst,


    du, da besteht gar kein Anspruch auf auf ALG II, für beide nicht. Sie bezieht ALG I und ihr Mann befindet sich in der Ausbildung.
    Ich will ja nicht meckern, aber schreibe nichts von Gehirn einschalten, wenn du aus Versehen den Text nicht richtig gelesen hast. :)


    Lieben Gruß, Jalale.

  • Hallo Jalale!


    Gebe Dir bedingt recht wenn Du mir bestätigst das sie mher ALG I Bezug hat als Ihr zum Leben nach ALG II zusteht und in Verbindung mit dem möglichen BAB könnte die Bedarfsgemeinschaft zumindest was die Regelsätze und Anrechnung bei den Eltern betrifft somit zuviel haben. Wenn Beide zusammen Ziehen werden die Einkommen ALG I und BAB addiert und nach Abzug der Kosten für Wohnung sowie anteiliger Einberechnung des BAB in Selbige konnte trotzdem zu wenig zum Leben verbleiben und wenn dies den Regelsatz von ALG II unterschreitet besteht eventeull ein Anspruch auf Aufstockung nach ALG II?!


    Aber ansich gebe ich Dir schon recht, wer ALG I und BAB bekommt, bekommt nicht das übliche ALGII sondern höchstens aufstockendes ALG I - wobei diese aus dem ALG II hergeleitet wird!


    Gruss

  • Hallo Horst,


    das mit dem aufstockenden ALG II stimmt, im Falle eines Falles.


    Aber vielmehr ging es Leila darum wie sie eine Wohnung bekommen kann, ohne dass die Vermieter sich drücken, weil sie Angst haben die Miete nicht zu bekommen.
    Und da denke ich, sie sollten einfach nichts vom Antrag auf BAB erwähnen, und hoffen einen Vermieter zu finden, der sich auf mündliche Aussagen verlässt. Denn soweit ich es verstanden habe, kriegt der Freund von Leila mit großer Wahrscheinlichkeit BAB, sobald er eine Wohnung hat.


    LG.

  • Hallo Leila



    Ich weiß zwar nicht wo du wohnst
    Hast du schon mal von der GBH gehört ?
    Also das ist ein Vermittlungsunternehmen die gleichzeitig auch Vermieter sind
    und den ist es egal ob ihr harz4 bezieht oder nicht,
    die wohnungen gehören deren ,,
    Ich weiß zwar nicht ob es das in deiner statd gibt aber kanst ja dein glück versuchen