Rückzahlung von Überzahlungen, benötige Hilfe

  • Hallöchen! Ich habe von unserem Strom-und Gasanbieter eine Rückerstattung bekommen. Laut der Arge muß ich nun 177.73E zurückerstatten. Nun sagte man mir bei der Arge, das der Betrag gleich im März voll einbehalten wird, Weisung von ganz oben. Ich schaute dumm, denn wenn von meinem Geld dieser Betrag einbehalten wird, komm ich garnicht zurecht. Ich sagte, daß ich alleinerziehend mit Kind von 10 Jahren bin und das nicht geht. Dann bot man mir an, es in 2 Raten aufzuteilen. Selbst dies ist für mich unerschwinglich, da ich eh schon 40.00E an die Arge abbezahle und ich somit im März und April mit 128.87E weniger auskommen müsste. Nun meine Frage, hat da ein Widerspruch Sinn und was kann ich noch tun. Bin ziemlich verzweifelt und hoffe hier auf Hilfe. Noch eines dazu, natürlich müssen zu Unrecht erbrachte Leistungen zurückbezahlt werden und ich möchte das auch, aber nicht in diesem Rahmen, das kann ich einfach nicht. Danke für die Antwoten, eventuelle Fragen beantwote ich sehr gern.

  • Hallo Ute!


    Ich gehe mal davon aus, dass die Rückerstattung höher war, als die Summe, welche die ARGE nun zurückhaben will! Zumindest der Anteil der Rückerstattung was den Strom anbelangt, muss Dir bleiben.


    Ansonsten wird Dir der Widerspruch nichts bringen, da die Forderung der ARGE ja gerechtfertigt ist!


    Meine Empfehlung:


    Da Du ohnehin schon mit einer Rückzahlung von € 40,00 behaftet bist, würde ich Deinen SB um Verständnis ringend bitten, die Rückzahlung der Gas-Vergütung hinten anzustellen, bis Du mit diesen € 40 fertig bist! Du wirst Dir vielleicht anhören müssen, dass Du hättest wissen müssen, dass Teile der Rückerstattung der ARGE zustehen, zumal sie Deine Heizkosten trägt.

    Das hilft aber nun auch nicht weiter, das Geld ist eben weg!


    Worauf Du Dich berufen könntest und solltest, falls Dein SB nicht mitspielen mag, ist die Tatsache, dass Deine Belastbarkeit mit diesen € 40 bereits über alle Maßen ausgeschöpft ist.


    vG Berthold

  • Hallöle! Nein der Rückbetrag von der Eon war niedriger, genau 115.00E. Wie das genau ausgerechnet wurde entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich schätze es wird richtig sein. Strom und Gas sind zusammen auf der Rechnung und so ist für mich sehr schlecht nachzurechnen, da dort Stromsteuer, Arbeitsgeld und Mwst zusammen berechnet werden. Hinzu kommt noch daß einige Prozente vom Gas für Warmwasseraufbereitung abgezogen werden, Höhe???. Und so werden aus 115 mal ganz schnell 177E. Meine Frage war ja ob ich mich auf Unzumutbarkeit berufen kann, damit sie mir das nicht in 2 Raten abziehen können. Aber wenn ich dagegen nichts machen kann....

  • Hi Ute!


    Die Vergütung der Eon betrug € 115,00 und die ARGE will von Dir € 177,00? Das kann doch nicht angehen!
    Also da werde ich mich mal schlau machen und mich hier wieder melden!


    Abgesehen davon ist es richtig, dass Dir bei einer Ratenbelastung von € 40 monatlich nicht noch eine zusätzliche Rate aufgebürdet werden kann.


    vG Berthold

  • Hi Ute!


    Ich schon wieder. Guck doch bitte mal auf diese Seite:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=35809&ccheck=1


    Daraus geht hervor, dass die Rückvergütung für Strom alleine dir gehört. Sollte der Anteil an den Stromkosten aus Deiner Abrechnung nicht hervorgehen, solltest Du Deinen Energielieferanten um eine zwischen Gas und Strom aufgeschlüsselte Abrechnung bitten und vorab um die Frist zu wahren, Widerspruch gegen die Rückforderung der ARGE einlegen!


    vG Berthold

  • Hallöle! Schönen Dank erst mal für die Antwort und auch Tipps, die man hier bekommt. Die Arge hat mir keine zusätzliche Rate gegeben, sondern haben diesen Betrag gleich von den Wohn-und Heizkosten für die Monate März und April auf den dazugehörigen Bescheiden abgerechnet. Ich werde jetzt auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, der garantiert abgelehnt wird, denn die Arge sitzt am längeren Hebel. Danke nachmals

  • die rückforderung für heizkosten können von der kdu abgezogen werden, denn du hast ja quasi keinen verlust
    strom gehört allein dir, da du die vorauszahlung aus der regelleistung beglichen hast
    frag bei eon nachc, was strom, was heizung ist
    und auf jeden fall widerspruch einlegen