Rückzahlung

  • Hallo, veilleicht ist jemand in der Runde der mir helfen kann.
    Ich hab am 21.10.08 aus dem Hartz 4 raus mir eigenständig einen Job gesucht und hab dies auch der Arge gemeldet, wegen Fahrgeld und der Förderung. Ich habe aber ende Oktober noch mal Geld bekommen. Jetzt soll ich an die Arge dieses Geld zurück zahlen aber ich habe mal gehört, dass wenn man nach dem 20. Lohn bekommt dies nicht wieder an die Arge zurückzahlen muss.
    Kann mir bitte jemand helfen????
    Danke

  • Hallo Bungee,


    du hast Ende Oktober nochmal Geld bekommen? Also für November, oder für welchen Monat? Wenn das Geld für November war, musst du das zurück zahlen, da du dann ja schon Einkommen hattest. Falls das für Oktober war, weiß ich nicht genau, wie die das berechnen. Ich hab noch nichts davon gehört, dass man wie in deinem Fall für den kompletten Monat ALG II bekommt. Aber bis zum 21.10. hat dir ja auf jeden Fall noch was zugestanden.
    Könnte mir vorstellen, dass du die zehn Tage ab 21. zurück zahlen musst.


    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale,
    ich hab im Ende Oktober noch einmal Geld von der Arge bekommen, da ich erst am 20.November meinen ersten Lohn bekommen habe. Aber was ich nicht verstehe bei der Rechnung vom Amt, mein Regelsatz sind 345 Euro im Monat aber die wollen für die 10 tage im Oktober 209 Euro zurück haben.
    LG Bungee

  • Hallo Bungee!


    Du hast das der ARGE wann gemeldet? Das Du einen Job hast?


    209€ kommen durch den erhalt der Miete die ebenso wie der Regelsatz mit 1/3 zu Deinen Lasten läuft!


    Der Grund warum ich frage ist das Dir der Fallmanager im Grunde nahe legen muss das Du eine Eingliederungsbeihilfe anstelle der ALG II Leistungen beantragen könntest, das machen sie in aller Regel nicht weil von oben her die Anweisung besteht Gelder einzusparen!


    Sie sind aber aufgrund dessen das Du u Hilfe ersucht hast (zwar nicht jetzt für den Restzeitraum bis zum Lohn, aber schon aufgrund Deines Erstantrages) dazu verpflichtet richtig, vollständig und umfassend aufzuklären, das aber ist ja wieder einmal unterlassen worden!


    Daher Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen und ruhig androhen in dieser Angelegenheit vor das Sozialgericht ziehen zu wollen, kannste auch so begründen, weil die Aufklärung zur Eingliederungbeihilfe ja wohl erst jetzt druch mich zu Deiner Kenntnis gelangt!


    Ansonsten nur auf Ratenzahlung einlassen und nicht mehr wie 30% des Regelsatzes (der ja noch bekannt sein dürfte akzeptieren!


    Gruss