Hallo,
Ich hab da mal 2 Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich bekomme seit dem 01.01.2009 von der Maßarbeit Alg 2, da mein Partner vorher schon Alg 2 bezogen hat, ich habe allerdings bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich habe dann von meiner Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, was aber direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.
Am 25.01.2009 ist unser Sohn zur Welt gekommen und wir haben dann das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt bekommen was wieder direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.
Meine 1. Frage: ist das Mutterschaftsgeld was für die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird an das ALG 2 anrechenbar?
Letzte Woche haben wir Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen, allerdings nicht für die ersten 8 Wochen nach der Geburt, da wir da Mutterschaftsgeld bekommen haben, was aber direkt an die Maßarbeit ging.
So jetzt meine 2. Frage: Darf die Maßarbeit das Mutterschaftsgeld einbehalten, oder müssen sie es uns auszahlen da das Elterngeld für die 1. beiden Monate nicht gezahlt wird? ![]()
Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Liebe Grüße
